Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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3. Staatsbauschule in Leipzig,
4. Staatsbauschule in Plauen WVogtland),
5. Staatsbauschule in Zittau,
3. Städtische Bauschule in Glauchau.
IV. Württemberg.
l. Höhere Bauschule in Stuttgart.
V. Baden.
Badische Zehere Technische Lehranstalt GStaatstech—
nikum) in arlsruhe.
VI. Thüringen.
Staatliche Bauschule in Gotha,
Staatliche 3 in Weimar (Gis 30.
September 1926).
VII. Hessen.
Hessische Höhere Bauschule Bingen,
Hefsische Höhere Landesbauschule Darmistadt,
dessische Höhere Bauschule Offenbach a. M.,
erner mit der Beschränkung auf Schüler mit be—
deren Leistungen:
Rheinisches Technikum in Bingen.
VIII. Freie und Hansestadt Hamburg.
Technische Staatslehranstalten in Hamburg (Höhere
Schule für Maschinenbau, Elektrotechnik, Schifsfbau und
Schiffsmaschinenbau sowie Höhere Schule für Hoch—
und Tiefbau).
IX. Mecklenbuvg-Schwerin,
die städtischen Lehranstalten:
Baugewerkschule in Neustadt-Clewe (Mecklenburg).
X. Braunschweig.
Braunschweigische Höhere Landesbauschule in Holzminden
 ceinschließlich der vor dem Jahre 1904
us gestelden Reifezeugnisse).
Für die Deutsche Reichsbahn hat der Zusatz in der
Klammer keine Gültigkeit.)
XI. Oldenburg.
1. Städtische Baugewerkschule in Oldenburg (ab
1. April 1930).
2. Städtische Baugewerkschule in Varel i. O.
XII. Anhalt.
Anhaltische Bauschule, Höhere Technische Lehranstalt der
Stadt Zerbst (ab Ostern 1925).
XIII. Freie Hansestadt Bremen.
Technische Staatslehranstalten zu Bremen (Höhere Bau—
schuͤlbe, Höhere Maschinenbauschule, Höhere Schule für
Elektrotechnik und Höhere Schiffbauschule).

Bekanntmachungen anderer Behörden.
246 Vekanntmachung.
Ueber die Anwendung der Goldklausel bei den saar⸗—
ändischen Golddollar-Schuldverschreibungen ist gerichtliche
kEntscheidung beantragt. Voder fordern wir diejenigen
Inhaber der 7prozentigen Dollarschuldverschreibungen des
Zweckverbandes „Verband der Kreise des Saargebietes“,
velche die Stücke vor dem 19. April 1933 erworben und
jhren Wohnsitz nicht in U. S. A. haben, auf, die Schuld⸗

erschreibungen und Zinsscheinbogen zum Zweck der Fest—
stellung des Zeitpunktes des Erwerbes
bis zum 4. August 1933
bei der Kreissparkasse Saarbrücken in Saarbrücken, Ge⸗
richtsstraße, einzureichen. Der Zeitpunkt des Erwerbes ist
durch Dokumente wie Schlußnoten, Bankabrechnungen und
dergleichen nachzuweisen.
Saarbrücken, den 20. Juli 1933.
Zweckverband
„Verband der Kreise des Saargebietes“.

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Bekauntmnachung.
Nachdem die gegen den Plan der Einziehung des so—
genannten Brunnenweges am dirteahage in Etzenhofen
rhobenen Einwendungen durch Zurücknahme erledigt wor—
den sind, wird die genannte Wegefläche gemuß 857 des
Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 hiermit einge—
sogen.
Riegelsberg, den 7. Juli 1933.
Der Bürgermeister:
Ahrens.

248 Berichtigun gen
I. zur Verordnung Nr. 305 (Amtsblatt Nr. 25, S. 224)
über Aenderungen der Negelung des Araftfahrzeug⸗
verkehrs vom 31. 5. 33:
1. In Nr. 35, S. 227 nach Satz 2 ist die Ziffer 7
zu streichen.
2. In Nr. 36, S. 228 ist im Satz 2 ein „als“ zu
streichen.
zur Tertbekanntmachung Nr. 8306 (Amtsbl. Nr. 25,
S. 237) der Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr
vom 25. April 1928 in der durch Verordnung vom
31. Mai 1933 abgeänderten Fassung:
Im 8 1, Ziffer 7 Satz 2 (GS. 237) ist hinter „be⸗
et ein Strichpunkt anstelle des Kommas zu
setzen.
Im 84 Abs. 5 Satz 1 6G. 239 ist „das die
Firma“ anstelle von „daß die Firma“ zu setzen.
Im 816 Satz 2 6GG. 2349 ist „Kraftfahrzeugs“
anstelle von „Kraftfahrzeuges“ zu setzen.
zm 817 Abs. 4 Satz 3 G. 24532) ist fährt an—
stelle von — zu setzen.
Im 830 Abs. 1 Satz 2 (G. 245) ist „andere“
änstelle von „anderen“ zu setzen.
3 — 8 46 Ziffer 9 (S. 251) ist „Für die technische
rüfung“ anstelle von „Für technische Prüfüngen“
zu setzen.
In der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom
16. Juni 1933 (Amtsblatt 1933) fehlt auf Seite 269 im
3z19 Absatz 2, Satz 2 hinter den Worten „Forderung aus
Miete“ ein Komma. Es muß heißen: „Forderung aus
Miete, aus einem anderen Anspruch usw.“

.

Saarbrücken, den 26. Juli 19383.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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