16
—8 —
*8* 55
5
2538
5
58
Beamte,
welche zu berichten haben
Die Erledigung anordnende
Verfüqung
5.
2815.
5.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Die Herren Bürger—
meister zu Dudweiler
Friedrichsthal u. Völk
lingen.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
7. Juni 1932, 32-14.
7. Juni 1932, 3214.
28. Juni 1932, 3-1.
22. Okt. 1923,
R. W. 9710.
24
25
6.
2610.
27010.
28 10.
—A
30 15.
31 15.
32115.
22. Jan. 1924, L. 511.
13. Febr. 1924, J. 996
14. Juni 1922,
K. W. 53744.
12. Juli 1924,
K. W. 6712.
8. Mai 1924,
K. A. 2646.
18. Dez. 1909,
RK. A. 3779.
20. Febr. 1925, 1. 1091
33115.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
13. Juli 1928,
K. A. 4171,
1. April 1924,
K. A. 2176.
16. Aug. 1929,
K. A. 6008.
15. April 1930,
K. W. J. 6712.
15. Dezember 1931.
1. April 1932,
2875.
34 18.
88116.
361185.
37120.
38 22.
80 28.
40 25.1
u *
42 28.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Bürgermeister des Krei
ses außer Dudweiler u
Sulzbach.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Ien
Bürgermesster.
ZSämtliche Herren
Bürgermeister.
9. November 1921,
K. A. 7414.
13 Juli 1924,
. W. 6712.
6. Sept. 1918,
I. 10 046.
20. Mai 1930,
W. E. 2167.
2. Sept. 1921, 1. 5142
197
Bekanntmachung.
Die Regierungskommission, Abteilung Landwirtschaft, hat
durch Verfügung vom 9. Juli 1932 Tgb-Nr. 1v. . 1805
die viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 30. März 1932
(Kreisblatt Seite 63, 64) in folgendem, geändertem Wort—
laut bekannt gegeben:
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
betreffend Abänderung der viehseuchenpolizeilichen Anord—
nung über das Schlachten von ausländischem Vieh in
privaten Schlachthäusern vom 30. März 1932 (Verordnungen,
Seite 1419.
Zum Schutze gegen die Einschleppung der Maul— und
Klauenseuche und der Schweinepest wird auf Grund des
8 19 der Anlage zum Abschnitt IV ((Teil 3) des Frie—
densvertrages von Versailles, ferner der 88 7, 17, 74 und
76 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichs⸗
gesetzblatt 1909 Seite 519) folgendes angeordnet:
81
Der Abe 2 des 8 2 der viehseuchenpolizeilichen An—
AV0
privaten Schlachthäusern, vom 30. März 1932 (Verord—
nungen, Seite 141), erhält folgenden Wortlaut:
„Diese Befreiung kann im allgemeinen nicht erteilt
werden für Schlachthäuser, von deren Inhaber, oder auf
deren Grundstück Nutz⸗- und Zuchtvieh gehalten wird“
8 2.
Das Inkrafttreten der im 8 1 6ezeichneten viehseuchen—
Gegenstand
Uebersicht über die Schichtung der Erwerbslosenfürsorge
Tabelle 3.
Uebersicht über die Schichtung der Wohlfahrtserwerbslosen
Tabelle 4.
Uebersicht über die Kurzarbeiterfürsorge, Tabelle 5.
Monatliche Nachweisung über den Stand der Tuberkulose—
fürsorge.
Einreichung einer Nachweisung über Geburten und Ehe—
schließungen.
Monatliche Berichterstattung über den Bevölkerungsstand
Reoneh über Bevölkerungsvorgänge, Geburten und Sterbe—
älle. ne
Nachweisung über Sterbefälle 2. Monatsdrittel.
Bericht über die vorhandenen zuchtfähigen weiblichen Ziegen
Nachweisung über stattgehabte Nahrungsmittel-Untersuchun—
gen.
Einreichung der entstehenden Kosten für die Pflege und
Unterhaltung der Kriegergräber. Fehlanzeige nicht
erforderlich.
Ablieferung der Kreis-, Hunde-, Lustbarkeits- und Schank—
tonzessionssteuer.
Uebersicht über die ordentlichen und außerordentlichen Etat—
Einnahmen und -Ausgaben.
Nachweisung über Zu⸗ und Abgänge von Pflegekindern.
nebenght über die Bautätigkelt im voraufgegangenen
onat. —— —
Vorlaͤge der Monatsabrechnungen für die Kreisergänzungs—
beschaukasse.
Nachweisung der neu gewählten, noch nicht auf die Regie—
rungskommission vereidigten Kommunalbeamten.
Nachweisuüng über Sterbefälle 3. Monatsdrittel.
Prüfung der Pasteurisierapparate der Molkereien. (Fehl—
anzeige nicht erforderlich.)
Zahl der am 15. eines jeden Monats bei Notstands—
arbeiten beschäftigten Erwerbslosen.
Vinregun einer Nachweisung der bestraften Kraftwagen—
rer.
polizeilichen Anordnung wird bis zum 1. September diese—
Jahres hinausgeschoben.
Saarbrücken, den 9. Juli 1932.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten der Landwirtschaft;
gez.:; Koßmann.
Saarbrücken, den 13. Juli 1932.
Der Landrat:
J. V. Dr. Lorscheider
Bekanntmachung.
Nach Ablauf der in meiner Bekanntmachung vom 7. Juni
1932 festgesetzten Frist für die Abstimmung über die
Errichtung einer Zwangsinnung für das Bauschlosser-, Ma—
schinenschlosser⸗/ Autoschlosser-⸗Mechaniker⸗ und Installa—
teurhandwerk für die Bürgermeistereien Dudweiler, Sulz—
bach, Friedrichssthal und Nuierschied mit dem Sitze in
Sulzbach, sind die Abstimmungslisten geschlossen worden.
Von Montag, den 1. August 1932, ab liegen die Listen
während 2 Wochen werktäglich von 9 bis 12 Uhr vor—
mittags in den Diensträumen des Landratsamtes Saar—
brücken in Saarbrücken 1, Schloßplatz Zimmer, 5, zur
Einsicht und Erhebung etwaiger Einsprüche der Beteiligten
öffentlich aus
198