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191 Bekanutmachung.
Es ist darüber Klage gesführt worden, daß vielfach Bier—
und Minecalwasserflaschen zur Aufbewahrung und zum An—
—R—
und sonstigen giftigen sowie ekelerregenden gesundheits—
schädlichen Flüssigkeiten verwendet werden.
Da durch diesen Mißbrauch bereits vielfsach Unglücks«,
sogar Todessälle verursacht sind, so muß dringend davor
gewarnt werden, die bezeichneten Flaschen zu anderen als
den bestimmungsmäßigen Zwecken zu benutzen.
Abgesehen davon ist aber auch die Benutzung der leeren
Flaschen, wenn sie noch im Eigentum der betreffenden
Lieseranten stehen, rechtswidrig und unter Umständen ge—
eignet, dem Schuldigen ein Strafsverfahren wegen Unter—
ichlagung zuzuziehen.
Saarbrücken, den 2. Juli 1932.
lJ. 5241.
Der Landrat:
J. V.: Dr. Lorscheider.
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Hin weis.
Auf die im Verordnungsblatt der Regierungskommission
des Saargebietes Nr. 380 vom 8. Juli 1932 veröffente
lichten Richtlinien betr. die Gewährung von Hypotheken—
ablösungsdarlehen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinter,
bliebene wird hingewiesen.
— — — —
Hinweis.
Auf die im Verordnungsblatt der Regierungskommission
des Saargebietes Nr. 29 vom 5. Juli 1932 veröffentlichte
Verordnung betr. Erhebung indirekter Steuern, Bekanntmachuug
betr. Erhebung indirekter Steuern und der Nach
steuerordnung für die im freien Verkehr befindlicher
Bestände an verbrauchssteuerpflichtigen Waren wird hin—
gewiesen
Bekanntmachungen anderer Behörden
184 Veichluñß.
Der Beschluß des Verwaltungsausschusses vom 25. Febr.
1931 — B. 351/31 — betreffend Neübildung der Schorn—
teinsfegerkehrbezirke im Landkreis Saarbrücken wird uͤnter
Berückfichtigung der durch Verordnung der Regierungs—
tommission vom 23. März 1932 ersolgten Vereinigung der
Gemeinden Engelsangen, Etzenhofen, Herchenbach, Kölln,
Rittenhosen und Sellerbach zu der neuen Gemeinde Köller—
bach, wie solgt, abgeändert:
5. Kehrbezirk Heusweiler: umfassend die Bür—
germeistereien Heusweiler und Sellerbach in Riegels—
berg (ohne die Ortsteile Kölln und Engelfangen der
Gemeinde Köllerbach).
8. Kehrbezirk Püttlingen: umsassend die Bür—
germeisterei Püttlingen (ohne Ortsteil Rockershausen
der Gemeinde Altenkessel, sowie von der Bürger—
meisterei Sellerbach in Riegelsberg die Ortsteile
Kölln und Engelfangen der Gemeinde Köllerbach.
Saarbrücken, den 22. Juni 1932.
Der Verwaltungsausschuß des Saargebietes.
(L. S.) gez. Dr. Schlodtmann.
195 Gemeindejagd Bübingen.
Der mit Herrn Architekt Fischer abgeschlossene Jagdpacht⸗
pachtvertrag wird gemäß 8 23 der Jagdordnung von Don—
nerstag, den 14. Juli 1932 ab 2 Wochen lang in meiner
Wohnung zur Einsichtnahme für die Jagdgenossen offen—
gelegt. Jeder Jagdgenosse kann während der Offenlegungs—
sfrist, beim Kreisauüsschuß gegen den Pachtvertrag Einspruch
erheben. Dieser darf sich jedoch gegen die Art der Ver—
pachtung und gegen die Pachtbedingungen insoweit nicht
richten, als dieselben durch das in 8 21der Jagdordnunq
vorgeschriebene Verfahren festgestellt sind.
Bübingen, den 6. Juli 1932.
Der Jagdvorsteher.
Saarbrücken, den 13. Juli 1932.
Der Landrat: Dr. Vogeler.