Bekanntmachungen des Landratsamtes.
148 Bekanntmachung.
Anstelle des aus dem Kreistage Saarbrücken-Land durch
Niederlegung des Mandats freiwillig ausgeschiedenen Kreis—
lagsabgeordneten Herrn Matthias Faust in Wehrden tritt
Herr nnvich Klein, Pensionär, in Naßweiler, Haupt—
straße 35.
Saarbrücken, den 17. Mai 1932.
Der Wahlkommissar.
J. V.:
Dr. Lorscheider, Regierungsrat.
149 Bekanntmachung.
Die Ausführung des Impfgeschäftes in dem Bezirke
der Bürgermeisterei Gersweiler ist dem praktischen Arzt
herrn Dr. Scheid in Gersweiler übertragen worden.
Saarbrücken, den 7. Mai 1932.
Der Vorsitzende
des Kreisausschusses.
J. V.: Dr. Lorscheider.
150
Hinweis.
Auf die im Verordnungsblatt der Regierungskommission
des Saargebietes Nr. 20 vom 3. Maĩl 1932 enthaltene
Anordnung betreffend die Erhebung einer einmaligen Um—
satzabgabe von
a) Erdölen und sonstigen Mineralölen,
b) gewissen Fetten und Oelen und den daraus herge
stellten Waren
wird hingewiesen.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
151 IV. Nachtrag
zu der Licht⸗ und Kraftgebührenordnung des Zweckverbandes
zur Versorgung der Gemeinden Engelfangen, Etzenhosen,
verchenbach, Kölln, Rittenhofen, Sellerbach und Walvpers—
hofen mit elektrischer Arbeit vom 24. September 1928.
Auf Grund des 8 17 des Zweckverbandsgesetzes vom
19. Juli 1911 in Verbindung mit den 88 4 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekannt—
machung vom 21. Dezember 1923 wird gemäß Beschluß
des Zweckverbandes zur Versorgung der Gemeinden Engel—
fangen, Etzenhofen, Herchenbach, Kölln, Rittenhofen, Seller
bach und Walpershoöfen mit elektrischer Arbeit vom 11.
Februar 1932 für die Abgabe von elektrischer Arbeit aus
der Licht- und Kraftversorgungsanlage des Zweckverbandes
nachstehender Nachtrag erlassen:
81.
Der Absatz 1 des 8 4 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr für Vicht- und Kraftstrom beträgt 1,60
Franken für die Kilowattstunde. An Zählermiete wird
tür Wechsel- und Drehstromzähler 1,— Franken im Monai
erhoben. 82
Dieser Nachtrag tritt am 1. April 1932 in Kraft.
Riegelsberg, den 16. Februar 1932.
Der Bürgermeister:
— gez. Ahrens.
Genehmigt!
Beschluß vom 28. April 1932, Nr. K. A. I. 22530
Saarbrücken, den 30. April 1932.
Der Kreisausschuß.
J. V.: gez. Dr. Lorscheider.
Veröffentlicht:
Riegelsberg, den 10. Mai 1932.
Der Bürgermeister:
Ahrens.
Saarbrücken, den 18. Mai 1932.
Der Landrat: Dr. Vogeler.