Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt verbunden mit
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrückhen. Erscheint wöchentlich Mittwochs

Dchriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Oruck und Verlag von
Gebr. Hofer A.⸗G. Saarbrücken VBölklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken).

Nr. 16 Mittwoch,

Bezugspreis,gür das Vierteljahr 5.10, It.
Anzeigengebühren: Die 8mal gespaltene Mismeter⸗Zeile
oder deren Raum 60 Eis

20. April 1932 58. Jahrg.

Juhalt:
Bekanntmachung betr. die Regierungsbefugnisse der ein⸗ Standesbeamten. — Hinweis. — Bekanntmachung betref—
zelnen Mitglieder der Regierungskommission. — Verfügungej send Ausübung von Forst- und Jagdschutz. — Bekannt—
hetr. Neuausgabe von Postwertzeichen. — Ernennung zumnmachung betr. Einziehung eines Weges

Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
124 Bekanntmachung
betr. die Regierungsbefugnisse der einzelnen Mitglieder
der Regierungskommission.
In der Sitzung vom 7. April 1932 hat die Regierungs—
ommission des Saargebietes die Regierungsbefugnisse ihrer
Mitglieder, wie folgt, festgesetzt:
Es sind zuständig:
derr Präsident G. G. Knox für
Innere und Auswärtige Angelegenheiten.
Herr Dr. v. Ehrnrooth für
Deffentliche Arbeiten,
Eisenbahnwesen,
Post⸗, Telegraphen⸗
herr Koßmann für
Arbeitswesen,
Sozialversicherung,
VBersorgungswesen,
Lolkswohlfahrt,
Besundheitswesen,
dandwirtschaft und Forsten.
Herr Morize für
Finanzen,
Wirtschaftliche Angelegenheiten,
Oberbergamt und Lustverkehrswesen.
herr Dr. Zorieie für
Justiz, Kultus und Schulwesen.
SZaarbrücken, den 7. April 1932.
Im Namen der Regierungskommission
Der Präsident:
gez. G. G. Knorx.

125

Verfügung
betr. Neuausgabe von Postwertzeichen.
Auf Grund des Beschlusses der Regierungskommission
vom 9. März 1932 wird verfügt:
Artikel 1.
Die nachstehend bezeichneten drei neuen Postwertzeichen
Ausgabe 1932) werden in Umlauf gesetzt:
l. eine Freimarte zu 90 Centimes (karminrot),
Markenbild: ein“ Teil der Festungsanlage Saarlouis:
ine npryn zu 60 KCentimes (ziegelrot),
Markenbild: Saarbrücker Flughafen;
ꝛine Luftpostmarke zu 5 Franken (braun),
Markenbild: Saarbrücker Flughafen.
Artikel 2.
der Verkauf dieser Marken erfolgt ab 20. April 1932.
Zaarbrücken, den 11. April 1932.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Abteilung Oeffentliche Arbeiten,
Eisenbahn-, Post⸗ und Telegraphenwefen;:
gez. Dr. v. Ehrnrooth.

126

Ernennung
zum Standesbeamten.
Auf Grund der 88 3, 5 und 6 des Personenstands—
gesetzes vom 6. Februar 1875 ernenne ich hiermit in
jederzeit widerruflicher Weise den kommissarischen Bürger—
meister Anton Bettz in Gersweiler zum Standesbeamten
des Standesamtsbezirks Gersweiler.
Die durch Erlaß des Herrn Oberpräsidenten der Rhein
provinz vom 23. Dezember 1898 Nr. 20400 erfolgte Er—
nennung des ab 1. April 1932 in den Ruhestand versetzten
Bürgermeisters Müller zum Standesbeaniten des vorer
wähnten Standesamtsbezirks wird hiermit widerrufen.
Saarbrücken, den 12. April 1932.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheitlen des Innern:
J. A.: gez. Heimburger.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
127 Hinweis.
Auf die im Verordnungsblatt der Regierungskommission
Nr. 16 vom 15. April 1932 enthaltene Verordnung zur
Durchführung der Notverordnung betreffend Sicherung des
Bestandes der Sozialversicherungsträger vom 17. Dezember
1931 (Amtsblatt S. 498) wird hiugewiesen.

Bekanntmachung.
Zur wirksameren Ausübung des Forst- und Jaadschutzer
wird auf Grund des Ministerialerlasses vom 24. Februar
1900 IIa, 480 dem staatlichen Forsigehilfen Haubert in
Spiesen die Ausübung der Jagdpolizei aushilfsweise auf
dem Gemeindebann Friedrichsthal übertragen.
Saarbrücken, den 13. April 1932.
Der Landrat.
J. V.:
gez. Dr. Lorscheider,
Nr. J1. 2992. Regierungsrat.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
128 Bekanntmachung.
Gemäß Beschluß des Gemeinderates vom 30. 3. 1932
soll der Quierschiederweg vom Friedrichsschacht in Hühner—
feld bis zur Abzweigung nach Brefeld, Gemartung Sulz
bach, Flur 10 Parzelle 145/0 34 eingezogen werden.
Einsprüche gegen dieses Vorhaben sind gemäß n8 57 des
Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 innerhalb vier
Wachen bei Vermeidung des Ausschlusses bei der unter—
zeichneten Behörde schriftlich einzureichen oder auf dem
Gemeindebauamt zu Protokoll zu geben. Dort kann auch
der entsprechende Lageplan eingesehen werden.
Sulzbach-Saar, den 5. 4. 1932.
Die Wegepolizeibehörde
Der Bürgermeister:
gez. gerntyt

Saarbrücken, den 20. April 1932.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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