Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

solcher. Soll später der Vertrauensmann durch eine andere
Person ersetzt werden, so ist hierzu die Erklärung von mehr
ils der Hälfte der Unterzeichner erforderlich und genügend.
Fine Rücknahme des Wahlvorschlages ist nur zulässig bis
zum 14. Mai 1932. Bewerber, welche zurückgetreten sind
»der gegen deren Wählbarkeit der Wahlkommissar Bedenken
erhebt, können bis zum 14. Mai 1932 durch andere Wahl—
oorschläge ersetzt werden, wenn mehr als die Hälfte der
Interzeichner des Wahlvorschlages einen entsprechenden An—
trag schriftlich stellt. In gleicher Weise kann die Zahl der
Bewerber bis zur gesetzlichen Höchstzahl nachträglich er—
Jänzt werden.
Zu Beisitzern des zu bildenden Wahlausschusses sind
rrnannt: W—
Gebhard Friedrich, Hauptlehrer, wohnhaft in Kölln,
Kiefer Josef, Schulleiter, wohnhaft in Sellerbach.
Gemäß 8 10 der Wahlordnung sind folgende Wahl—
ezirke eingerichtet:
Wahlbezirk J Ortsteil Engelfangen, Wahlvorsteher:
Gleßner Peter, Gemeindevorsteher, Stellvertreter:
ler Heinrich, Arbeiter, Wahllokal: Meyer Johann,
Wirt.
Wahlbezirt 11: Ortsteil Etzenhofen, Wahlvorsteher:
Prinz Johann, Gemeindevorsteher, Stellvertreter:
—9— Sylvester, Bergmann, Wahllokal: Krauß Eduard.
Wirt.
Wahlbezirk 111;: Ortsteil Herchenbach, Wahlvor—
steher: Maaß Johann, Gemeindevorsteher, Stellver—
treter: Klein Wilh., Bergmann, Wahllokal: Altmeyer
Jakob, Wirt.
Wahlbezirk Ix: Ortsteil Kölun, Wahlvorsteher: Schi—
kofsty, Gemeindevorsteher, Stellvertreter: Groß Wilh.,
Maschinist, Wahllokal: Rupp Gustav, Wirt.
Wahlbezirk Yy: Ortsteil Rittenhofen, Wahlvor—
steher: Derr Peter, Gemeindevorsteher, Stellvertreter:
Detzler Johann, pens. Bergmann, Wahllokal: Müller
Alois, Wirt.
Wahlbezirk VI: Ortsteil Sellerbach, Wahlvorsteher:
Jungmann Alois, Gemeindevorsteher, Stellvertreter:
Becker Michel, Bergmann, Wahllokal: Schneider
Theodor, Wirt.
Der Wahlausschuß tritt zusammen zu je einer öffent—
lichen Sitzung im Rathaus zu Riegelsberg, Sitzungsfaal:
a) Montag, den 10. Mai ds. Irs.
b) Donnerstag, den 25. Mai dso. Irs.,
sedesmal um 31 Uhr nachmittags, und zwar

00

zu a) zur Entscheidung über die Zulassung der Wahl—
vorschläge,
zu b) zur Ermittelung des Wahlergebnisses.
Riegelsberg, den 11. April 1932.
Der Wahlkommissar:
Ahrens,
Bürgermeister.

122

Bekanntiachung.
Gemäß Beschluß des Gemeinderates vom 30. März 1938
soll der Quierschiederweg vom Friedrichschacht in Hühner—
feld bis zur Abzweigung nach Brefeld, Gemarkung Sulz—
bach, Flur 10 Parzelle 145/0 34 eingezogen werden.
Einsprüche gegen dieses Vorhaben sind gemäß 8 57 des
Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 imnnerhalb
4Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses bei der unter—
zeichneten Behörde schriftlich einzureichen oder auf dem
Bemeindebauamt zu Protokoll zu geben. Dort kann auch
der entsprechende Lageplan eingesehen werden.
Sulzbach (Saar), den 5. April 1932.
Die Wegepolizeibehörde.
Der Bürgermeister:
Barth.

123 Bekanntmachung.
Die Gemeindejagd Bübingen soll, da der bisherige
Pächter ins Ausland verzogen ist, von neuem freihändig
verpachtet werden.
Der Vertragsentwurf liegt in der Zeit vom 21. April
bis 6. Mai 1932 in meiner Wohnung zur Einsichtnahme
der Jagdgenossen offen. Die in dem zur Einsicht ausliegen—
den Entwurse des Pachtvertrages enthaltenen Bestimmungen
gelten als Bedingungen bei der Jagdverpachtung. Jeder
Jagdgenosse kann ansene der Offenlegungsfrist gegen die
Art der Verpachtung und gegen die Pachtbedingungen
Einspruch beim Kreisausschuß in Saarbrücken einlegen.
Bübingen, den 13. April 1932.

Der Jagdvorsteher.

Saarbrücken, den 18. April 1932.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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