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oso Bekanntmnachung
betr. die Höhe des Mietpreises für die Mon a te
April, Mai und Juni 1932.
Auf Grund der Verordnung vom 21. Januar 1931, be—
reffend Regelung des Wohnungswesens (Amtsblatt vom
22. ganuar 1931 Nr. 35), nach Anhörung der durch
Artikel 24 der Verordnung vom 27. Juli 1926, betreffend
Abänderung der Bestimmüngen über das Wohnungswesen
ingesetzten Kommission, hat die Regierungskommission be—
schlossen, den Umrechnungsfaktor für die Monate April,
Mai“und Juni 1930 derart festzusetzen, daß eine Mark
Friedensmiete
für April — 3,85 Franken
fir Mai — 3,85 Franken
für Juni — 3,85 Franken
gerechnet wird.
Saarbrücken, den 23. März 1932.
Im Namen der Regierungskommission
Der Präsident:
gez. E. C. Wilton.
107 Verfügnuug.
Auf Grund des 8 119 Absatz 7 des preußischen Fischerei—
gesetzes vom 11. Mai 19165 (Gesetzsammlung Seite 55)
verden auf Antrag des Angler-Sportvereins Saarbrücken
B. zu Saarbrüden vom 30. November 1931 und 16.
Januar 1932 die von diesem Verein für den Fischerei—
ezirk in der Saar von der Schleuse Saarbrücken bis ein—
chließlich der oberen Grenze des Laichschonreviers bei
tleinblistersdorf bestellten Fischereiaufseher:
1. Peter Andres zu Güdingen,
—AR
3. Seorg Rixecker zu Saarbrücken,
4. Artur Angstmann zu Saarbrücen,
5. Karl Roland zu Saarbrücken,
6. Artur Grieshach zu Kleinblittersdorf,
7. Johann Wack zu Neufechingen,
3. Jakob Klees zu Kleinblittersdorf
hiermit amtlich verpflichtet.
Saarbrücken, den 29. März 1932.
Das Mitglied der Regierungskommission
rür die Angelegenheiten des Innern:
J. A.:
gez. Heimburger.
108 Verordnung
zur Abändernug der Verordnung betr. die Fleischbeschau
des in das Saargebiet eingehenven Fleisches.
Auf Grund des 8 19 der Anlage zu Abschnitt IV(Teil 3)
des Friedensvertrages von Versailles verordnet die Re—
gierungskommission zwecks Ausführung des Gesetzes betr.
zie Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900
RGBl. Se 745), gemäß ihrem Beschlusse vom 23. März
1932 was folgt:
Einziger Paragraph.
Die Verordnung betr. die Fleischbeschau des in das Saar—
gebiet eingehenden Fleisches vom 830. Juni 1925 (Amtsbl.
5. 140) wird wie folgt geändert:
z 9 erhält folgenden Zusatz:
Die Untersuchung ift abhängig von der Vorlage einer
Bescheinigung des amtlich bestellten zuständigen tierärzt—
lichen Beschauers. Dieser hat die eingeführte Sendung,
insbesondere nach Gewicht und Begriffsbestimmung der
Ware, möglichst auch nach Name der Einfuhr- und Aus—
fuhrfirma genau zu bezeichnen und zu bescheinigen, daß
die Sendung von Tieren stammt, die tierärztlich vorschrifts
mäßig untersucht und genußtauglich befunden sind.
Vei Waren, in denen sich Fleisch von Schweinen, Wild—
schweinen, Bären oder Dachsen befindet, ist gleichzeitig eine
Bescheinigung vorzulegen, daß das zu diesen Waren ver—
vendete Fleisch auf Trichinen untersucht ist.
Sendungen, die ohne diese Bescheinigung eingeführt wer—
den, oder für die innerhalb einer angemessenen, von der
Anterfuchungsstelle za bestimmenden Frist diese Bescheini—
gung nicht vorgelegt werden kann, sind von der Einfuhr
zurückzuweisen.
Die Bescheinigung ist von der Untersuchungsstelle ein—
ubehalten und aufzubewahren.
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1932 in Kraft.
Saarbrücken, den 23. März 1932.
Im Namen der Regierungskommission
Der Präsident:
Jez. E. C. Wilton.
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
109 Straßenjperre.
In Abänderung der mit Verfügung vom 19. Januar
1932 Nr. J. 8735 angeordneten Sperre der Kreisvertrags—
straße Saarbrücken —Wehrden, Ortslage Gersweiler (Haupt—⸗
straße) von der Gersweiler Sparkasse bis Hüttenstraße,
vird mit sofortiger Wirkung die genannte Straße für den
durchgangsverkehr nach Schönecken und Clarenthal sowie
umgekehrt freigegeben.
Ddie Strecke der Hauptstraße in Gersweiler von der Ab—
weigung der Krughüttersiraße bis zur Hüttenstraße bleibt
weiter gesperrt. Ber Durchgangsverkehr nach Ottenhausen
hleibt daher gesperrt.
Saarbrücken, den 24. März 1982.
Der Landrat.
J. V.: Dr. Lorscheider.
110 Hiuweis.
Auf die im Verordnungsblatt der Regierungskommission
des Saargebietes Nr. 14 vom 1. April 1932 enthaltene
Bekanntmachung betrefsend Aenderung der Gebührenord—
nung für Aerzte und Zahnärzte im Saargebiet, sowie die
Bekänntmachung betreffend Ausführungs- und Ueberlei—
tungsbestimmungen über das kassenärztliche Dienstverhält
nis wird hingewiesen.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
111 Bekannutmachung.
Der endgültige Entwurf nebst Bauwerksverzeichnis für
den Umbau der Bahnhossanlage Quierschied werden hier—
mit zu jedermanns Einfsichtnahme auf die Dauer von 2
Wochen auf dem Bürgermeisteramte, Zimmer 6 (GBauamt)
offengelegt.
Die Bekanntmachung erfolgt:
a) im Quierschieder Tageblatt und
b) im Saarbrücker Kreisblatt.
Die Offenlegungsfrist beginnt mit dem Erscheinen der⸗
enigen Nummer des Saarbrücker Kreisblattes, welche diese
Bekanntmachung enthält.
Es steht jedem Beteiligten frei, während der Offen—
legungsfrist im Umfang seines Interesses Einwendungen
gegen“ den Entwurf bei mir schriftlich oder zu Protokoll
geltend zu machen.
Quierschied, den 1. April 1932.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister:
gez. Sieberin.
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Berlängerung der Amtsdauer.
Durch Verfügung des Herrn Regierungskommissars für
Handel und Gewerbe vom 22. März 1932 wurde sur
Amtsdauer der Herren:
1. Staatsanwaltschaftsrat Dr. Frantz,
2. Landgerichtsrat Deuster,
3. ond eriddeah Henn,
als stellvertretende Miiglieder der Spruchkammer des«
— Saarbrücken, um ie
1 Jahr, mithin bis 31. ärz 1933 verlängert.
Saarbrücken, den 24. März 19833.
Das Oberbergamt:
gez. Grard.
Saarbrücken, den 6. April 1932.
Der Landrat: Dr. Bogeler.
Der heutigen Ausgabe des „Saarbrücker Kreisblatt“
liegt das JIuhaltsverzeichnis des Jahrganga 1931 bei.