Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken.
herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.

Schriftleitung, des nichtamtlichen Teiles, Druck und Verlag von
Gebr. Hofer A.⸗G, Saarbrücken —Bölklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken).

Nr. 3 Mittwoch

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verbunden mit
Oeffentlichem Anzeiger.
Erscheint wöchentlich Mittwochs

J—

„Bezugspreis,ür das Vierteljsahr 5.10, Ir.
Anzeigengebübeen: Die 6mal gespaltene Wisimeter-Zeile
oder deren Raum 60 CEts

20 Januar s0232 58. Jahrg.

Inhalt:

Ausführungsbestimmungen zu 8 14 und 15 der Be-der Arbeitgeber und der Gemeinden zu den sächlichen
rufsschuloördnung vom 22. Auügust 1928 — Beiträge der JLasten für Schüler über 18 Jahre. diüweis. — Straßen—
Arbeitgeber und Schulgeld, sowie Zahlung von Beiträgen Jl sperre in Gersweiler.

Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.

Ausführungsbestimmungen
zu 8 14 und 15 der Berufsschulverordnung vom 22. Augusi
1928 — Beiträge der Arbeitgeber und Schulgeld, sowie
Zahlung von Beiträgen der Arbeitgeber und der Gemeinden
zu den süächlichen Lasten für Schüler über 18 Jahre
d. Die Ausführungsbestimmungen zu 8 14, Ziffer 3, Ab
schnitt 1, erhalten folgenden Zusatz als Absatz 1:
Für Lehrlinge über 18 Jahre, die freiwillig noch
die Berufsschule weiter besuchen, ist weder der Lehr—
jerr noch die Gemeinde, welche die Gewerbesteuer vom
Unternehmen des Lehrherrn bezieht, verpflichtet, Bei—
träge zu den sächlichen Lasten der Berufsschule zu
zahlen. Diese jungen Leute sind von der Schule darau
aufmerksam zu machen, daß ihre Eltern bzw. ihre ge—
setzlichen Vertreter beim freiwilligen Besuch der Be
rufsschule, der über die Vollendung des 18. Lebens
jahres hinausgeht, verpflichtet sind, den üblichen Bei
trag des Arbeitgebers und den Beitrag der Gemeinde
zu tragen.
Die Ausführungsbestimmungen zu 8 15, Ziffer 2, er—
yalten folgende Zusatzbestimmungen als Abschnitt 1:
Für Pflichtschüler, die eine Berufsschule in einem
Kalendervierteljahr nicht länger als 8 Wochen be—
suchen, ist weder vom Arbeitgeber noch von der Ge—
meinde, welche den Anteil der sächlichen Kosten 30
ragen hat, ein Beitrag zu erheben.
Saarbrücken, den 12. Dezember 1931.
Das Mitglied der Regierungskommission
für Justiz, Kultus und Schulwesen:
gez. Dr. Vezensky.

Bekanntmachungen des Landratsamtes
10 Hinweis.
Auf die im Verordnungsblatt der Regierungskommission
des Saargebietes Nr. 3 vom 15. Januar 1932 enthaltene
Verordnung vom 13. Januar 1932 zur Berichtigung der
Notverordnung betreffend Sicherung des Bestandes der
Sozialversicherungsträger vom 17. Dezember 1931 (Amts.
blatt S. 498) wird hingewiesen.

11 Bekanntmachung.
Die Kreisvertragsstraße Saarbrücken —Wehrden, Ortslage
Bersweiler, von der Gersweiler Sparkasse bis Hüttenstraße,
wird zur Ausführung oon Bauarbeiten mit Wirkung vom
20. Januar 1932 bis auf weiteres gesperrt.
Die Umleitung des Verkehrs erfölgt über Krughütte—
Stangenmühle (sür Gersweiler außerdem über Ottenhausen
iach Luisenthal und umgekehrt.
Saarbrücken, den 19. Januar 19832.
Der Landrat.
J. V.
Dr. Lorscheider.

Saarbrücken, den 20. Januar 1932.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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