Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

5 — 22 *
— 22 ⏑ ⏑ ——— 5263
—
Amtliches Anzeigeblatt J verbunden mit
für den Kreis Saarbrüchen. Oeffentlichem Anzeiger.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs
Bezugspreis,ür das Vierteljahr 5.10, It. 5
Anzeigengebühren: Die 6Gmal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 60 CEts

Nr. 10 I Mittwoch,

9. März 1932 58. Jahrg.

Inhalt:
Bekanntmachung betr. Kontrolle des Verkehrs mit Wei— betr. Regelung des Wohnungswesens. — Wahlvorschläge für
zen und Weizenmehl zwischen dem Saargebiet und Frank— die Wahlen zum Landesrat.
reich. — Ausführungsbestimmungen zu den Verordnungen
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
Bekanntmachung
betr. die Kontrolle des Verkehrs mit Weizen und
Weizeumehl zwischen dem Saargebiet und Fraukreich.
Die Vorschriften der Bekanntmachung vom 14. Dezember
1831 (Amtsblatt S. 488, Nr. 562 betreffend die Ausfuhr
»on Weizen und Weizenmehl aus dem Saargebiet nach
Frankreich werden durch sfolgende Bestimmungen ersetzt:
Das Verzeichnis der Waren, deren Versand über die
gemeinschaftliche Grenze des Sagargebiets und Frankreichs
der Steuerkontrolle unterliegt (Anlage zu Artikel 3 der
Verkehrsordnung vonz 1. September 1925, Amtsblatt
S. 232, Nr. 467, in der Fassung der Bekanntmachungen
vom 25. November 1929, Amtsblatt S. 540, Nr. 732
und vom 25. Juli 1930, Amtsblatt S. 526, Nr. 421)
wird mit sofortiger Wirkung wie folgt ergänzt:

Die Familie überhaupt keine selbständige Wohnung
hat und auch bei Verwandten ein angemessenes Unter—
kommen nicht sinden kann,
die jetzige Wohnung derart überfüllt ist, daß eine er—
hebliche gesundheitliche oder sittliche Gefährdung der
Familie besteht oder zu befürchten ist,
die Wohnung sich in einem derart schlechten baulichen
Zustande befindet, daß eine erhebliche gesundheitliche
GBefährdung der Bewohner zu befürchten ist,
ein Räumungsurteil ergangen ist,
die Wohnung von der Baupolizei als baufällig erklärt
oder nach den baupolizeilichen Vorschriften zum dau—
ernden Aufenthalt von Menschen ungeeignet ist,
ß. unverschuldete Obdachlosigkeit unmittelbar bevorsteht
8 3.
Diese Bestimmungen treten in Kraft am 1. April 1932
Saarbrücken, den 18. Februar 1932.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
gez. E. C. Wilton.

J

Bezeichnung
der Ware

Die Einfuhr
in das Saargebiet] nach Frankreich

V

Bekanntmachungen anderer Behörden.
80 Bekanntmachung
betr. Wahlvorschläge für die Wahlen zum Landedrat,
Der für die Wahlen zum Landesrat gebildete Wahl
ausschuß, bestehend aus solgenden Wählern:
1. Hans Goergen, Justitiar, Saarlouis,
3. August Hey, Bergmann, Dudweiler,
3. Karl Moöͤssinger, Geschästsführer, Saarbrücken,
4. Hermann Stolpe, Stadtbaumeister, Saarbrücken,
zat in öffentlicher Sitzung im Regkerungsgebäude zu Saar—
brücken heute die rechtzeitig eingelausenen und den gefetzcichen
 Vorschriften entsprechenden 12 Wahlvorschläge in
nachstehender Form zugelassen:

Weizen aller Art kontrollpflichtig) kontrollpflichtig!o)
Weizenmehl J kontrollpflichtig) kontrollpflichtig
Bemerkungen: M Kontrollpflichtig zur Erledigung der die
Sendung begleitenden französischen Trans—
vortbezettelung.
Die Ausfuhr von Weizen aller Art ist
nur beim Vorliegen einer vom Mitglied
der Regierungskommission für Handel und
Bewerbe (Direktion für Wirtschaftliche An—
gelegenheiten) erteilten Genehmigung ge—
stattet.
Saarbrücken, den 22. Dezember 1931. 1—
n Das Mitglied der Regierungskommission
sür die Finanzen:
gez. J. Morize.

Wahlvorschlag J.
Sozialdemokratijche Partei Teutschlande (SPT.),
GBezirk Saargebiet).
Braun- Matthias, Chesredakteur, Saarbrücken, Riotte
straße 14; —
Petri Hermann, Bergarbeiterselretär, Neunkirchen.
Hüttenbergstraße 43;3
3. Lieser Heinrich, Angestellter, Homburg, Bachstraße 8:
4. Spies Jakob, Bergmann, Sulzbach, Hammereberg1:
5. Wostermann Fritz, Hüttenarbeiser, Cer weiler, Taälstr.:
6. Dobisch Fritz, Bezirkesekretär, Saarbrücken, Schmoller—
strasse 883—
7. Schneider Bernhard, Mittelschullehrer, Scheidt, Haus
Bergfried;
Breihof Wilhelmine, Haussrau, Saarbrücken, Deutsche
Iiede 28 —
9. Brück Hugo, Eisenbahner, Völklingen, Nauweilerweg 1
I0. Zaveltouls Augusit, Schloiser, Dudweiler, Richardstr. 41:
11. Schuler Emil, Schlosser, Saarbrüken, Dudwäeilerstr. 55:
12. Schmidt Michel, Bergmanu, Encdorf, Procinzielkstr. 184
145 Schmalenberger Adols, Brauer, Ottweiler, Viktoria
straße 923
Daum Veter, Schreinermeister, Merzig, Torstr. 43
Schwenk Kurt, Bergmann, Merchweiler, Friedrich
straße 112;55—
doffmaun Johann, Knappschafteangestellter, Saar
brücken, Bruchwiesenstraäße 273
tiotte Tosef, Eisenbahner. St. Wendel, Karlstraße:

MW Auisführungsbestimmungen
zu den Berordnungen vom 28. Juni 1929, 21. Januar
921 und 20. Jauuar 1932 betr. Regelung des Wohnungs⸗
wesens.
GBemäß 86 der Verordnung vom 21. Januar 1931 be—
reffend Regelung des Wohnungswesens wird folgendes
zestimmt:

81.
Die Geltungsdauer der Ausführungsbestimmungen vom
k. August 1926 zur Verordnung vom 27. Juli 1926
etrefsend Aenderung der Bestimmungen über das Woh—
rungswesen sowie der Aussführungsbestimmungen vom 29.
Jansüar 1931 zur Verordnung vom 21. Januar 1931 be—
reffend Regelung des Wohnungswesens wird bis zum
30. September 1932 verlängert.
82.
In das gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung vom
28. Juni 1929 betreffend Regelung des Wohnungswesens
hon der Wohnungszuteilungskommission zu führende Re—
gister sind uur Wohnungssüchende einzutragen, bei denen

14.
15.
—
917.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.