Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

der Zimmerstutzen zu einer gebrauchssähigen Schuß—
wvnfse mit größerem Kaliber umgewandelt werden kann;
Flobertwaffen (Teschings mit gezogenem Vause, so—
weir es sich nicht um Mehrlader handelt, im Gewicht
his zu 2 Kilogramm und mit einem Kaliber von
ß. Millimeter und darunter, wenn sie ausschließlich für
die dazu gehörigen dneenne d. h. mit Queck—
äilbersatz geladene Bleirundgeschosse, eingerichtet sind).
(Die im Kleinkaliberschießsport gebräuchlichen leichten
Tleinkaliberbüchsen, die in Sportkreisen auch als Te—
schings bezeichnet werden, sind jedoch gleich den
schweren Kleinkalibergewehren für die Randseuer—
patronen Kal. 22 kurz, lang und lang für Buͤchsen
eingerichtet und unterliegen deshalb den Vorschriften
des Gesetzes);
Leuchtpistolen;
Scheintod⸗- und Schreckschußwaffen, sofern sie ihrer
Konstruktion nach lediglich zum Verfeuern von Knall—
oder Gaspatronen, die keine Durchschlagskraft besitzen,
benutzt werden können;
3. Selbstschußapparate;
J. Viehbetäubungsapparate.

Die Anmeldung hat bei der Ortspolizeibehorde zu er
folgen.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
3 Allgemeine Ortskrankenkasse Sulzbach (Saar)
Bekanntmnachung.
Die Kassenbeiträge werden vom 4. Januar 1932 an aus
6 Hundertstel des im 8 19 der Satzung festgesetzten Grund
sohnes herabgesetzt.
Die neuen Beitragstabellen sind bei der Kasse und ihren
Meldestellen zu haben.
Sulzbach (Saar), den 29. Dezember 1931.
Der Vorstand.
Der Vorsitzende:
gez. Michely.

Saarbrücken, den 4. Januar 1932.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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