Gocorbeeeν Gres α
Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.
verbunden mit
Oeffentlichem Anzeiger.
Erscheint wöchentlich Mittwochs
Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Oruck und Verlag von
Gebr. Hofer A.⸗G. Sgarbrucken —VBölklingen. — Jernprecher
der Druckerei Nr. 2 26 15 (Amt Saarbrücken).
Bezugspreis für das Vierteliahr 5.10. Ir.
Anzeigengebühren: VDie 6mal gespallene Miimeter⸗Zeile
oder deren Raum 60 Etis
Nr. 51 Mittwoch,
21. Dezember 1932 58. Jahrg.
Inhalt:
Verfsugung betr. Neuausgabe von Wohltätigkeitspostwert⸗—
zeichen (S. 218). — Verfügung betr. daͤs Wohnungswesen
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
390 Verfügung
betr. Neuausgabe von Wohltätigkeitspostwertzeichen.
Auf Grund der von der Regierungskommission in ihrer
Sitzung vom 11. August 1932 getroffenen Entscheidung
wird verfügt:
Artikel 1.
Im Laufe des Monats Dezember 1932 findet eine
Neuausgabe von Postwertzeichen für Wohltätigkeitszwecke
statt
Artikel 2.
Die Ausgabe, welche in Kupferlichtdruck ausgeführt ist,
umfaßt 7 Wertstufen und zwar:
,40 Fr. in braunschwarzer Farbe:
„Burgruine Kirkel“ nach einer Aufnahme von Wirth.
60 Fr. in orangeroter Farbe:
„Schloßkirche in Blieskastel“ nach einer Aufnahme der
fttaatlichen Lichtbildstelle in Berlin
— Fr. in violetter Farbe:
Evang. Kirche in Ottweiler“ nach einer Aufnahme von
Wirth.
„,50 Fr. in blauer Farbe:
„Pfarrkirche St. Michael in Saarbrücken“ nach einer
Aufnahme von M. Wentz.
SFr. in karminroter Farbe:
„Wendelinus-«Dom und -Brunnen in St. Wendel“ nach
ꝛiner Aufnahme von Wirth.
,— Fr. in grünschwarzer Farbe:
„Pfarrkirche St. Johann in Saarbrücken“ nach einer
Aufnahme der staatl. Lichtbildstelle in Berlin
»— Fr. in brauner Farbe:
„Burg Kerpen bei Illingen“ nach einer Aufnahme von
M. Wentz.
Der Verkaufspreis dieser Marken ist wie folgt fest—
gesetzt:
auf 0,55 Fr. für die Marke zu 0,40 Fr. somit Zuschlag
von 0,15 Fr.
zuf 0,80 Fr. für die Marke zu 0,60 Fr., somit Zuschlag
von 0,20 Fr.,
zuf 1,50 Fr. für die Marke zu ,— Fr. somit Zuschlag
von 0,50 Fr.,
ausf 2,25 Fr. für die Marke zu 1,50 Fr., somit Zuschlag
von 0,75 Fr.,
auf 3,-2 Fr. für die Marke zu 2,— Fr., somit Zuschlag
von 1, Fr.,
auf 5,— Fr. für die Marke zu 3,— Fr., somit Zuschlag
von 2,— Fr.,
uf 10,— Fr. für die Marke zu 5,— Fr., somit Zuschlag
von 5,- Fr.
Der Unterschied zwischen NReunwert und Verkaufspreis
vird der Abteilung Volkswohlfahrt überwiesen.
in der Gemeinde Sulzbach, Kreis Saarbrücken (S. 213).
— Auigehobene Straßensperre in Emmersweiler (S. 213).
Artikel 3
Die Wertzeichen vorstehender Ausgabe werden bis zur
Höhe ihres Nennwertes sowohl im innersaarländischen wie
auch im internationaln Verkehr zur Freimachung von Post—
sendungen zugelassen.
Artikel 4.
Der Verkauf an den Postschaltern beginnt mit dem 20
Dezeniber 1932.
Saarbrücken, den 12. Dezenber 1932.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Abteilung Oeffentliche Arbeiten,
Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesen:
gez. Dr. v. Ehrnrooth.
391 Verfügung
betreffend das Wohnungswesen in der Gemeinde Sulzbach,
Kreis Saarbrücken.
Gemäß Artikel 51 der Verordnung vom 28. Juni 1929
und der Verordnung vom 21. Januar 1931 betreffend
Regelung des Wohnungswesens, sowie der Verordnung
oßom 31. August 1932 betreffend Verlängerung der Gel—
tungsdauer der Verordnung vom 28. Juni 1929/21.
Januar 19831 betreffend Regelung des Wohnungswesens
wird nach Anhörung der Wohnungszuteilungskommission
sowie mit Zustimmung des Landrats und des Bürgermeisters
angeordnet, daß die Vorschriften der genannten Verord—
nung in der Gemeinde Sulzbach vom 1. Januar 1933
ab keine Anwendung mehr finden.
Diese Anordnung erfsolgt unter Vorbehalt des Wider—
rufs.
Saarbrücken, den 9. Dezember 1932.
das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern
gez. B. G. Knor
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
392 Bekanntutachung.
Die mit Verfügung vom 25. November d. J. Nr. J. 91320
angeordnete Sperre der im Zuge der Kreisstraße Rotweg
—Naßweiler liegenden Brücke über den St. Nikolausbach in
Emmersweiler wird ab 22. Dezember 1932 aufgehoben
Saarbrücken, den 15. Dezember 1932.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
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Saarbrücken, den 21. Dezember 1932
Dor Landrat: Dr. Vogeler.