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Bekanntmachungen anderer Behörden!
356 Fluchtlinienplan Bischmisheim.
Nachdem gegen den durch Bekanntmachung vom 12.
Februar 1929 offengelegten Fluchtlinienplan der Geisberg—
straße, von der Bischmisheimer Straße bis zur Klamm
einschließlich Birken⸗,, Berg- und Franz-Schubert-Straße und
des Fußweges von der Bischmisheimer Straße zum Geisberg
Einwendungen nicht erhoben wurden, wird der Plan ge—
mäß 8 8 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 hiermit
förmlich festgesett und vom Bekanntmachungstermin ab
während der nächsten 14 Tagen auf dem Bürgermeisters
amt, Vermessungsamt — Zimmer 14 —, zu jedermanns
Einsicht aufgelegt.
Brebach, den 9. November 1932.
Der Bürgermeister.
357 Bekanntmachung
betr. das Ergebnis der Gemeinderatswahl in Dudweiler.
Gemäß 8 6 der Ausführungsbestimmungen vom 4. Okto—
ber 1938 zur Verordnung vom 21. September 1932 betref⸗—
fend Neuwahlen für die Gemeinde- und Kreisvertretungen
liegt das vom Wahlausschuß ermittelte Ergebnis der am
13. November 1932 stattgefundenen Wahlen zum Gemeinde—
rat von Dudweiler vom ü8. bis einschließlich 22. November
1932 zu jedermaunns Einsicht im Rathaus, Zimmer 24,
während der Dienststunden offen.
Dudweiler, den 16. November 1932.
Der Wahlkommissar:
Jost,
Bürgermeister.
358
Vekanntmachung.
Gemäß 8 6 der Ausführungsbestimmungen zur Ver—
ordnung vom 21. September 18932 betreffend Neuwahlen
für die Gemeinde- und Kreisvertretungen wird hiermit be—
kanntgemacht, dag das Wahlergebnis der am 18. d. M.
stattgefundenen Gemeinderatswahl vom 18. bis einschließ—
lich 22. November d. J. auf dem hiesigen Wahlbüro, Zim—
mer 6 des Rathauses, offenliegt.
Friedrichsthal, den 14. November 19833.
Der Wahlkommisssar:
Kondruhn,
Büurgermeister.
359
Bekanntmachung
betreffend Gemeinderatswahlen.
Die gemäß F 34 der Ausführungsverordnung zur Wahl—
ordnung für die Gemeinderatswahlen vom 22. Mai 1920
vorzunehmende Veröffentlichung des Wahlergebnisses der
Hemeinderatswahlen erfolgt durch Offenlegung vom 18. bis
einschließlich 22. November 1932 auf Zimmer 8 des Rat—
hauses.
Kleinblittersdorf, den 11. November 1932.
Der Bürgermeister:
Günther.
360 VBekanntnachung.
Gemäß 88 19 und 34 Ziffer 7 der Ausführungsverord—
nung vom 31. Mai 1920 wird hiermit zur öffentlichen
Kenntnis gebracht, daß die Zusammenstellung über das
Ergebnis der Gemeinderatswahlen vom 13. November 1932
der Gemeinden Quierschied, Göttelborn und Fischbach in der
Zeit vom 18. bis 22. November 1932 auf dem Bürger—
meisterainte, Zimmer Nr. 1, während der Dienststunden zu
jedermanns Einsicht offen liegt.
Quierschied, den 15. November 1932.
Der Wahlkommissar:
Sieberin,
— Bekauntmachung.
Das Ergebnis der Gemeinderatswahl am 183. November
1932 liegt gemäß 86 der Ausführungsbestimmungen zur
Verordnung betrefsend Neuwahlen für die Gemeinde— und
Kreisvertretungen vom 4. Oktober 1932 in der Zeit vom
18. November 1932 bis 22. November 1932 während den
Dienststunden auf Zimmer 7 des Rathauses zu jedermanns
Einsicht offen.
Sulzbach, den 14. November 1932.
Der Bürgermeister:
Barth.
362
Bekanntmachung.
Nach 8 6 der Ausführungsbestimmungen vom 4. Oktober
1932 zu der Verordnung vom 21. September 1932 be—
reffend die Neuwahlen für die Gemeinde- und Kreisver—
tretung liegen die Wahlergebnisse der Gemeinderatswahl
»om 13. November 1932 in der Zeit vom 18. bis 22. No—
bember 1932 im Rathaus zu NRiegelsberg zu sedermanns
Einsicht offen.
Riegelsberg, den 15. November 1932.
Der
Wahlkommissar:
Ahrens,
Bürgermeister.
363
Vekaunntmachung.
Auf Grund des 8 6 der Ausführungsbestimmungen zur
Wahlordnung vom 21. September 1832 betreffend die
Neuwahlen für die Gemeindes und Kreisvertretungen bringe
ich den Wahlberechtigten hiermit zur Kenntnis, daß das
Wahlergebnis in der Zeit vom 18. bis einschließlich 22.
dieses Monats zur Einsicht auf dem Bürgermeisteramt
zier, Zimmer Z, offenliegt.
Gersweiler, den 15. November 1932.
Der Wahlkommissar:
gez. Betz, Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Ergebnis der Gemeinderatswahlen.
Gemäß 8 34 Ziffer 7 der Ausführungsverordnung zur
Wahlordnung vom 31 Mai 1820 in Verbindung mit 8 6
der Ausführungsbestimmungen vom 4. Oktober 1932 wird
das Ergebnis der am 13. November 1932 in der
Bürgermeisterei Ludweiler getätigten Ge—
meinderatswahlen, das in der heutigen Sitzung
des Wahlausschusses festgestellt wurde, in der Zeit von
Freitag, den 18. November, bis einschließlich Dienscag,
den 22. Noventber 1932,
auf dem hiesigen Rathause, Zimmer Nr. 8, zu jedermanns
Finsicht offengelegt.
Ludweiler, den 15. Noveniber 1932.
Der Wahlkommissar:
Ortmann,
Bürgermeister.
364
Saarbrücken, den 17. November 1932.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
Bekanntmachung.
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 9. Oktober
19323 ist die Genossenschaft aufgelöst. Die bisherigen Vor—
tandsmitglieder sind zu Liquidatoren bestellt. Etwaige
Forderungen an die Genossenschaft sind umgehend bei
den Liquidatoren geltend zu machen.
Bildstock, den 3. November 1932.
Gemeinnützige Baugenossenschaft
„Eigenkraft“ e. dem b. H., Bildstock
i. L.
Matth. Wolff, Joh. Rosar, Johann Kirch.