Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Bekanntmachungen anderer Behörden *
343 Vekannutmachung.
Auf Grund des Artikels 4 der Aussührungsbestimmungen
ovom 26. Mai 1926 in Verbindung mit Artikel 1 der Aus—
führungsverordnung vom 1. Juli 1926 zur Verordnung
vom 21. Mai 1926 betreffend Neuwahlen für die Ge—
meindes und Kreisvertretungen wird hinsichtlich der Stimm—
zettel für die Gemeinderatswahlen in den Gemeinden Pütt—
lingen und Altenkessel folgendes veröffentlicht:
Die Größe der amtlich hergestellten Stimmzettel beträgt
13:19 Zentimeter.
Die Stimmzettel dürfen nur durch den Wahlkommissar
hergestellt werden und müssen mit dem Dienstsiegel des
Bürgermeisters versehen sein. Sie haben zu enthalten alle
zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge, in der
sie bei dem Wahlkommissar eingegangen sind. Die Wahl—⸗—
vorschläge sind durch Angabe der Partei und der Namen
der vier ersten Bewerber zu bezeichnen.
Stimmzettel, die nicht amtlich hergestellt sind und die
nicht das Dienstsiegel tragen, sind ungültig.
Die Stimmabgabe auf dem amtlichen Stimmzettel hat
derart zu erfolgen, daß der Wähler durch ein auf dem
Stimmzettel hinter dem für ihn in Frage kommenden
Wahlvorschlag gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kennt⸗
lich macht, welchem Wahlvorschlag er seine Stimme geben
will.
Die amtlich hergestellten Stimmzettel werden im Wahl—
raum ausgelegt. Andere Stimmzettel dürfen im Wahlraum
weder ausgelegt noch verteilt werden.
Püttlingen, den 31. Oktober 1932.
Der

108 —

Wahlkommissar.
J. B.:
Beigeordnete:
Gehl.

Der

347

344 Vekanntunchung.
Für die am 13. November 1932 stattfindenden Ge—
5333443 sind nachstehende Wahlvorschläge zuge—
assen:

a) Für die Gemeinde Püttlingen:
Wahlvorschlag “Sozialdemokratische Partei.
Kommunistische Partei.
1 Christlich⸗Soziale Partei.
1. Sgdarländische Volkspartei.
V. Bürgerveréinigung Parteilose Liste).
VI: National⸗Sozialistische Deutsche Arbeiter—
Partei (Hitlerbewegung).
VII: Zentrumspartei
b) Für die Gemeinde Altentessel.
Wahlvorschlag 1: Sozialdemokratische Partei.
I1: fommunistische Partei.
111: Bürgervereinigung.
IV: Zentrumspartei.
V: gentrumsliste 2
Püttlingen, den 7. November

1932.
Der Wahlkommissar.
J. V.:
Der Beigeordnete:
Gehl.

345 Bekannutmachung.
Die gemäße8 34 Ziffer 7 der Ausführungsverordnung
boin 31 Mai 1920 vorzunehmende Veröffentlichung des
Ergebnisses der Gemeinderatswahlen erfolgt durch Offen—
legung vom 18. bis einschließlich 22. November 1932
auf dem hiesfigen Wahlbüro (Echülstraße 8, Zimmer 7).
Völklingen, den 8. November 1932.
Der Waͤhlkommissar:
Dr. Müller,
Beigeordneter.

Bekanntmachung
betreffsjend Gemeinderatswahllen.
Auf Grund des 8 38 der Ausführungsverordnung zur
Wahlordnung für die Gemeinderatswahlen vom 31. Miai
1920 habe ich zur Ermittelung des Wahlergebnisses die
Sitzungen der Wahlausschüsse der einzelnen Gemeinden
der Bürgermeisterei Heusweiler im Sitzungesaal des Rar—
jauses in Heusweiler wie folgt anberaumt:
Mittwoch, den 16. November 1932,
vormittags 8 Uhr: Obersalbach
Numborn,
Dirte
Firschhof,
10 „RLdummerschied und Curhof,
u, Niedersalbach,
11 „deusweiler,
113, dilsburg.
Donuerstag, den 17. November 1932,
vormittags 8 Uhr: Eiweiler,
del fansen
utzhof,
Teschied,
yweiler,
Hied,
Iz,
„11, Rirtershof.
Die Sitzungen sind öffentlich.
Das Erscheinen der, Vertrauensmänner der einzelnen
Wahlvorschläge zu diesen Sitzungen ist erwünscht.
Die Listen über das Wahlergebnis werden vom 18. bis
zinschließlich 22. November 1932 auf dem Wahlbüro des
Bürgermeisteramts — Zimmer 12 — während der Diensit—
tunden zu jedermanns Einsicht offengelegt.
Heusweiler, den 8. November 1932.
Der Wahlkommissar:
Mayer, Bürgermeister.

Vekanntuachung.
Die Firma Gebrüder Senzig zu Geislautern beabsich—
tigt, auf dem Fabrikgrundstück an der Dietrichsbergstraße
in Geislautern, Parzelle Nr. 380/182, Flur 2 der Ge—
markung Geislautern, im Ueberschwemmungsgebiet der Ros—
sel, einen Holzlagerschuppen zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit gemäß 8 287, Zifser 2
und 3, des Preußischen Wassergestzees vom 7. April 1913
zur öffentlichen Kenntnis gebracht mit der Aufforderung,
etwaige Einwendungen innerhalb 14 Tagen bei mir schrist—
lich in zweifacher Ausfertigung oder mündlich zu Proto—
koll auf Zimmer 24 des Rathauses anzubringen.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen bis dahin auf
Zimimer 24 des Rathauses während der Vormittagsdiensttunden
 zu jedermanns Einsicht offen.
Die Einspruchsfrist nimmt ihren Anfang an dem Tage,
an welchem die diese Bekanntmachung enthaltene Num—
mer des Saarbrücker Kreisblattes erscheint. Später ein—
zgehende Einwendungen haben keinen Erfolg mehr.
Völklingen, den 7. November 1932.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Janssen.

Saarbrücken, den 9. November 1932.
Der Landrat: Der. Vogeler.

Bekanntmachung.
Durch Beschluß der Generaloersammlung vom 9. Oktober
1932 ift die Genossenschaft aufgelöst. Die, bisherigen Vor—
tandsmitglieder sind zu Liquidatoren bestellt. Etwaige
Forderungen an die Genossenschaft sind umgehend bei
den Liquidatoren geltend zu machen.
Bildstock, den 8. Nobember 1932.
Gemeinnützige Baugenossenschasft
„Eigenkraft“ e. — b. H., Bildstock
1.
Matth. Wolff, Joh. Rosar, Johann Kirch
            
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