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dem Felde, auf dem die Kartoffeln gewachsen sind, betreffend die Besteuerung von Erbschaften und Schenkun—
Kartoffelkrebs nicht festgestellt worden ist; gen gemäß Absatz III a. a. O. aufrechterhalten.
nur bei Packstücken Saarbrücken, den 27. Oktober 1932.
daß die für die Sendung verwendeten Umschließungen Das Mitglied der Regierungskommission
einwandfrei und nicht defekt sind. für die Finanzen:
Beschreibung der Sendung: gez. J. Morize.
startoffelsorte::.
Gemeinde, in der die Kartoffeln geerntet worden sind:
GKreis). Eandesteil)
Gewicht der Sendung: .
Art der Verpackung: .
Zahl der Packstücke: αä
Bezeichnung der Packstückkeee..
Nummer des Wagens:α
Name und Anschrift des Empfängers..
Name und Anschrift des Absender5;“
340 Verfügung
betr. die Steuerbefreiung der Aufwandsentschädigungen,
die von den Mitgliedern des Landesrates, des Studien⸗
ausschusses sowie der Gemeinde⸗, Bezirks⸗ und Areis⸗
vertretungen bezogen werden.
Auf Grund des 8 108, Absatz 2, der Abgabenordnung
wird aus Billigkeitsgründen mit Zustimmung der Regie—
rungskommission folgendes verfügt:
Einziger Artikel.
)) Die Aufwandsentschädigungen, die fur die Tätigkeit
als Mitglied des Landesrates, des Studienausschusses, einer
Gemeinde-, Bezirks- oder Kreisvertretung dee werden,
ind im vollen Betrage einkommensteuerfrei. Die Steuer—
efreiung gilt sowohl für bereits empfangene, als auch für
fünftig noch zu beziehende Entschädigungen der bezeich—
neten Art.
IH unter Absatz J fallen nicht die den Gemeinde-, Be—
irks oder Kreisbeamten in ihrer amtlichen Eigenschaft ge—
vährten Dienstaufwandsentschädigungen.
Saarbrücken, den 27. Oktober 1932.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Finanzen:
gez. J. Morize.
Ort und Datum)
(Dienstsiegel)
Name des amtlichen Sachverständigen
oder Beauftragten)
Dienststellung des Sachverständigen
oder Beauftragten)
—— o —— — *
338 Verfügung
betreffend das Wohnungswesen in der Gemeinde Völklingen,
Kreis Saarbrücken.
Gemäß Artikel 51 der Verordnung vom 28. Juni 19289
und der Verordnung vom 21. Januar 1331, betreffend
Regelung des Wohnungswesens, sowie der Verordnung vom
31. August 1932 betreffend Verlängerung der Geltungs—
dauer der Verordnung vom 28. Juni 1929,21. Januar
1931, betreffend Regelung des Wohnungswesens, wird nach
Anhörung des Gemeinderates und der Wohnungszuteilungs—
kommission sowie mit Zustimmung des Landrats und des
Bürgermeisters angeordnet, daß die Vorschrifven der ge—
nannten Verordnungen in der Gemeinde
Völklingen
keine Anwendung mehr finden.
Diese Anordnung erfolgt unter Vorbehalt des Widerrufs
Saarbrücken, den 28. Oktober 1932.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
gez. G. G. Knox.
339 Verfügung
betr. Steuerbefreiung der zur Notsammlung für die
Winterhilfe im Saargebiet geleisteten Spenden.
Einziger Artikel.
(I) Auf Grund des 8 108, Absatz 2, der Abgaben
ordnung, wird aus Billigkeitsgründen mit Zustimmung der
Regierungskommission angeordnet, daß die Verfügung vom
18 November 1931 Nr. 545 (Amtsblatt Seite 480 be—
treffend Steuerbefreiung der zur Notsammlung für dies
Winterhilfe im Saargebiet geleisteten Spenden auch auf die
Spenden zu dem Hilfswerk für den kommenden Winter An—
wendung findet.
(I11) Gleicherweise bleibt die Anerlennung der Spenden
zur Winterhilfe als Zuwendungen zu mildtätigen Zwecken
im Sinne des 8 11, Absatz J. Nr. 3, der Verordnung
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
341 Hinweis.
Im Verordnungsblatt der Regierungskommission des
Zaargebietes Nr. 47 vom 1. November 1932 sind ver⸗
öffentlicht:
Nr. 555. Ausführungsbestimmungen zur Verordnung vom
11. August 1932 Nr. 404 (Amtsblatt Seiten 337
und 338) zur Abänderung der Verordnung betr.
die Einkommensbesteuerung und Durchführungs—
vestimmungen zu 8 1 der Abänderungsverord⸗
nung.
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung vom
11. August 1932 Nr. 405 (Amtsblatt Seite 338)
zur Abänderung der Verordnung betr. die Er—
hebung einer Vermögenssteuer.
durchführungsbestimmungen zur Verordnung vom
9. August 1932 Nr. 411 (Amtsblatt Seiten 341
und 342) zur Abänderung der Verordnung betr.
die Gewerbesteuer.
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung vom
11. August 1932 Nr. 407 (Amtsblatt Seiten 339
und 340 zur Abänderung der Verordnung betr.
die Umsatzsteuer und
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung vom
11. August 1932 Nr. 408 (Amtsblatt Seite 340)
über die Umsatzbesteuerung von Lieferungen, die
im Zwischenhandelsverkehr erfolgen.
Ausführungsbestimmungen vom 11. Auguft 1932
Nr. 406 (Amtsblatt Seite 339) zur Abänderung
der Verordnung betr. die Besteuerung der Erb—⸗
schaften und Schenkungen vom 24. Oktober 1924.
Verordnung zur Durchführung der Verordnung
hetr. Sicherung des Bestandes der Sozialversiche—
rung vom 27. Juli 1932 (Amtsblatt S. 328).
zestimmungen des Landesversicherungsamts über
die Auswahl und das Dienstverhältnis der Ver⸗
trauensärzte vom 29. September 1933.