Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Die Wahlen finden am Sonntag, den 13. November
ds. Is., in der Zeit von vormittags 8 Uhr bis nachmittags
6 Uhr statt.
Da sich herausgestellt hat, daß ein sehr erheblicher Teil
der Wahlberechtigten die Ausweiskarte der letzten Wahl
nicht mehr besitzt, erhalten sämtliche Wahlberechtigte neue
Wahlkarten.
Die Stimmzettel für die Wahlen werden amtlich herge—
stellt. Sie enthalten alle zugelassenen Wahlvorschläge in
der Reihenfolge, in der sie bei dem Wahlkommissar ein—
gegangen sind. Die Wahlvorschläge werden bezeichnet durch
Angabe der Partei und der Namen der 4 ersten Bewerber.
Ddie Stimmzettel werden im Wahlraum ausgelegt. Sie
haben eine Größe von 15220 Fentimeter. Die Stimm⸗—
aͤbgabe erfolgt derart, daß der Wähler durch ein auf den
Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich
macht, welchem Wahlvorschlag er seine Stimme geben will.
Bei der Abgabe des Stimmzettels ist besonders darauf zu
achten, daß der richtige Umschlag gewählt wird. Der blaue
Amschiag ist für die Kreistagswahl und der gelbe Umschlag
für die Gemeinderatswahl bestimmt. Eine Verwechselung
der Ümschläge hat die Ungültigkeit der Stimme zur Folge.
Die Umschläge dürfen nicht zugeklebt werden, sondern sind
offen dem Wahlvorsteher zu übergeben. Vor Abgabe des
Stimmzettels ist die Wahlkarte vorzuzeigen.
Brebach, den 30. Oktober 1932.

Der Wahlkommissar:
Loskant, Bürgermeister.

— — ⸗ —

334 III. Nachtrag
zur Ordnung zur Erhebung einer besonderen Steuer zwecks
teilweiser Deckung der Kosten der Stier⸗ und Ziegen bock⸗
haltung in der Gemeinde Güdingen vom 4. März 1921.
Der 81 erhält nunmehr fsolgende Fassung:
„Wer eine Kuh bzw. ein deckfähiges Rind oder eine
Ziege, leßtere, wenn sie über ein halbes Jahr alt ist,
dält, hat für je ein Stück der beiden erstgenannten Vieh⸗
galtungen eine Steuer von jährlich fünfundvierzig Franken
und füur eine Ziege eine Steuer von jährlich acht Franken

in halbjͤhrlichen Raten am 1. April und l. dittober an
die Gemeindekasse in Brebach zu entrichten.“
Die erhöhte Steuer tritt am 1. April 1932 in AÄraost.
Beschlossen in der Gemeinderatssitzung vom 2. Juni 1932
Brebach, den 21. Juni 1932.
Der Bürgermeister:
gez. Loskant.

(S.)

Nr. K. A. II. 2393.
Genehmigt. Beschluß vom 1. Juli 1932.
Saarbrücken, den 29. Inli 1932.
Der Kreisausschuß.
J. V.:
gez. Dr. Lorscheider.

Nach 8 47 Abs. III. a K. A.G. wird vorstehender Ge—
iehmigung des Kreisausschusses Saarbrücken mit der Maß—
zabe zugestimmt, daß gegenwärtiger Nachtrag mit dem
Tage der Veröffentlichung in Kraft tritt.
Saarbrücken, den 30. September 1932.
Das Mitglied Das Mitglied
der Regierungskommission der Regierungskommission
für die Angelegenheiten für die Angelegenheiten
der Finanzen: des Innern:
gez. Morize. J. A.:
gez. Heimburger.

Vorstehender III. Nachtrag zur Ordnung zur Erhebung
einer besonderen Steuer zwecks teilweiser Deckung der Kosten
der Stier⸗s und Ziegenbockhaltung in der Gemeinde Gü—
dingen wird hiermit zur össentlichen Kenntnis gebracht
Brebach, den 28. Oktober 1932.
Der Bürgermeister.

— — —
Saarbrücken, den 2. November 1932.
der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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