2. Die Unterschriften der vorgeschriebenen Anzahl Wähler
unter Angabe ihres Standes oder Berufes, Wohnort
und Wohnung.
Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:
l. die durch 814, Abs. 2 der Wahlordnung vorge—
schriebenen Zustimmungserklärungen der vorgeschla—
genen Bewerber;
Bescheinigungen der Gemeindebehörde über die Wähl—
barkeit der Bewerber und das Wahlrecht der Unter⸗—
zeichner des Wahlvorschlags (Eintragung in die
Wählerliste).
Der Wahlvorschlag soll weiter enthalten die Bezeichnung
eines Vertrauensmannes, der für die Verhandlungen mit
dem Wahlkommissar und dem Wahlausschuß und, zur Zu—
rücknahme des Wahlvorschlages bevollmächtigt ist. Fehlt
die Bezeichnung des Vertrauensmannes, so gilt der, erste
Unterzeichner als solcher. Soll ein Vertrauensmann später
durch eine andere Person ersetzt werden, so ist hierzu die
Erklärung von mehr als der Hälfte der Unterzeichner er—
forderlich und genügend. Die Zurücknahme eines Wahlvor⸗
schlages ist nur bis zum 5. November 1932 zulässig. Eine
Listenverbindung ist bei der Einreichung der Wahlvor—
schläge nicht zulässig.
Bewerber, welche zurückgetreten sind oder gegen deren
Wählbarkeit der Wahlkommissar Bedenken erhebt, können
bis zum 5. November 1932 durch andere ersetzt werden,
wenn mehr als die Hälfte der Ünterzeichner des Wahl⸗—
vorschlages einen entsprechenden Antrag schriftlich stellen.
In gleicher Weise kann die Zahl der Bewerber bis zur
gesetzlichen Höchstzahl nachträglich ergänzt werden.
Ueber die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
entscheidet in öͤffentlicher Sitzung der Wahlausschuß, der
auch bei der Ermittelung des Wahlergebnisses mitwirkt.
In den Wahlausschuß sind als Beisitzer berufen:
der Beigeordnete, Rechtskonsulent Jakob Schreiner, Sulzbach
Hauptstr. 29:
167 —
der Beigeordnete Peter Michely, Gewerkschaftssekretãr,
Sulzbach, Schützenstr. 39.
Der Wahlausschuß tritt zusammen zu je einer öffent—
lichen Sitzung im Rathause, Sitzungssaal:
a) am Montag, dem 7. Nvvember 1932, 11124 Uhr vor—⸗
mittags, zur Entscheidung über die Zulassung der
Wahlvorschläge;
b) am Donnerstag, dem 17. November 1932, 4 Uhr
nachmittags, zur Ermittelung des Wahlergebnisses.
Sulzbach (Saar), den 3. Oktober 1932.
Der Wahlkommissar:
Barth, Bürgermeister.
303 Bekanntmachung.
Zweds Durchführung von Straßenbauarbeiten werden
die Straßenzüge von der Unterführung im Zuge der Berg—
traße in Altenwald
a) bis zum Grubenhof Altenwald,
b) bis zur Kreuzung des Grubenanschlußgleises vom
Güterbahnhof Friedrichsthal
vom 10. bis 31. Oktober d. J. gesperrt.
Unifahrt entweder über die Hauptstraße Altenwald oder
iüber die Römerstraße Altenwald.
Sulzbach (Saar), den 4. Oktober 1932.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermieister:
Barth.
Saarbrücken, den 12. Oktober 1932.
Der Landrat: Dr. Vogeler.