Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Gemeinde Dbersalbach.
Stimmbezirkel, umfassend die ganze Gemeinde.
Wahlloka!: Wirtschaft Hermann Paul in Obersalbach.
Wahlvorsteher: Ney Aloys, Landwirt und Gemeindeoor⸗
steher, Obersalbach;
Stellvertreter: Leinenbach-Altmeyer Wilhelm, Landwirt,
Obersalbach.
Zahl der zu wählenden Gemeindevertreter: 10.
Mindestzahl der Unterzeichner: 20.
Beisitzer Hes Wahlausschusses und der Kommission zur
Entscheidung über Einsprüche:
Altmeyer-Puffay Peter, Landwirt, Obersalbach;
Klein Wilhelm, pens. Bergmann, Obersalbach.
Gemeinde Rittershosß.
Stintmbezirk J. umfassend die ganze Gemeinde.
Wahllokal: Wirtschaft von Albert Ewen in Rittershof.
Wahlvorsteher: Hoffmann Wilhelm, Bergmann und Ge—
meindevorsteher, Rittershof;
Stellvertreter! Gebhardt Johann, pens. Grubenschmied,
Rittershof.
zyht der zu wählenden Gemeindevertreter: 10.
Mindestzahl der Unterzeichner: 20.
Beisitzer des Wahlausschüsses und der Kommission zur
Entscheidung über Einsprüche:
Gebhacdt Johann, pens. Grubenschmied, Rittershof;
Klär Peter, pens. Bergmann, Rittershof.
Genteinde Wahischied.
Stimmbezirk J, umfassend die ganze Gemeinde.
Wabhllokal: Alter Schulsaal im Erdgeschoß des katholischen
Schulhauses in Wahlschied.
Wahlvorsteher: John Hans, Oberlehrer und Gemeindevor⸗
steher, Wahlschied;
Stellvertreter: Klein Julius, Bergmann, Wahlschied.
Zahl der * wählenden Gemeindevertreter: 12.
Mindestzahl der Unterzeichner: 20.
Beisitzer des Wahlausschusses und der Kommission zur
Entscheidung über Einsprüche:
Bock Peter, Feldhüter, Wahlschied;
Birringer Josef, pens. Bergmann, Wahlschied.
Heusweiler, den 8. Oktober 1932.
Der Wahlkommissar:
Mayer,
Bürgermeister.

Gemeinderats⸗ und Kreistagswahlen.
Am Sonntag, den 13. November 1932, fsinden
die Neuwahlen für die Gemeinde- und Kreisvertretungen
statt. Die Wahlhandlung beginnt um 8 Uhr vormittags
und dauert bis6 Uhr naächmittags. Gemäß 8 7 der Wahl—
ordnung vom 29. April 1920 sind 30 Gemeindevertreter
zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle Personen ohne Unterschied
des Geschlechtes, die die Eigenschaft als Saareinwohner
besitzen, am Tage der Wahl das 20. Lebensjahr vollendet
haben und in dem Wahlbeézirk wohnen, in dem die Wahl
stattfindet.
Wählbar als Gemeindevertreter sind alle wahlberech—
tigten Personen ohne Unterschied des Geschlechtes, die die
Elgenschaft als Saareinwohner besitzen, am Tage der Wahl
das 25. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 6 Mo⸗
naten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Gemäß 8 3 der Ausführungsbestimmungen zur Verord—
nung vom“21. September 1932, betr. Neuwahlen für die
Gemeinde- und Kreisvertretungen, wird hiermit zur Ein—
reichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Die Wahlvor⸗
schlage find bis spätestens Samstag, den 29. Oktober ds. Is.
nachmittags 1 Uhr, bei, dem unterzeichneten Wahlkommissar
— Zimmer 6 des Rathauses — einzureichen. Sie müssen
von mindestens 20 Wählern unterzeichnet sein und dürfen
seweils nicht mehr Namen enthalten, als Vertreter zu
wählen sind:
Jeder Wahlvorschlag muß enthalten:
1. Die Angabe der Bewerber nach Vor—⸗ und Zuname,
Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung.
Die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe ihres
Standes oder Berufes, Wohnort und Wohnung.
Den Wahlvorschlägen sind beizufügen:
1. Die durch 8 14 Absatz 2 der Wahlordnung vorge—
schriebenen Zustimmungserklärungen der vorgeschla⸗
genen Bewerber

Bescheinigungen der Gemeindebehörden über die Wähl—
barkeit der Bewerber und das Wahlrecht der Unter—
zeichner des Wahlvorschlages (Eintragung in die
Wählerliste).
Diese Bescheinigungen werden auf Antrag auf Zimmer 6
zes Rathauses gebührenfrei ausgestellt. Ein und derselbe
Bewerber kann nicht gleichzeitig auf mehreren Wahlvor—
schlägen vorgeschlagen werden. Jeder Wähler kann nur
einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Weiter soll der Wahl—
orschlag die Bezeichnung eines Vertrauensmannes ent
halten, der für die Verhandlungen mit dem Wahlkommissar
uind dem Wahlausschuß und zur Rücknahme des Wahlvor—
chlages bevollmächtigt ist. Fehlt die Bezeichnung des Ver—
rauensmannes, so gilt der erste Unterzeichner als solcher.
Zoll später ein Verlrauensmann durch eine andere Person
ersetzt werden, so ist hierzu die Erklärung von mehr als
der Hälfte der Unterzeichner erforderlich und genügend.
Fine Rücknahme des Wahlvorschlages ist nur bis 6. No—
»ember ds. Is. zulässig. Bewerber, welche zurückgetreten
ind, oder gegen deren Wählbarkeit der Wahllkommissar
Bedenken erhebt, können bis 6. November ds. Is. durch
indere ersetzt werden, wenn mehr als die Hälfte der
Unterzeichner des Wahlvorschlages einen entsprechenden An—
rag schriftlich stellen. In gleicher Weise kann die Zahl
der Bewerber bis zur geseßzlichen Höchstzahl nachträglich
ergänzt werden. Gesondert eingereichte Wahlvorschläge
önnen nicht miteinander verbunden werden. In den Waähl—⸗
russchuß, welcher über die Zulassung der Wahlvorschläge
entscheidet und bei Ermittelung des Wahlergebnisses mit—
wirkt, habe ich folgende Herren berufen:
a) als Beisitzer:
1. Thös Peter, Dachdeckermeister, Friedrichsthal,
2. Birtel Peter, Bergmann, Friedrichsthal;
b) als Stellvertreter:
1. Lattschar Albert, Fabrikant, Friedrichsthal,
2. Klein Heinrich, Akquisiteur, Friedrichsthal;
c) als Schriftführer:
Verw.Oberinspektor Lang, Bildstock.
der Wahlausschuß tritt zusammen:
a) zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvor—
schläge am Montag, den 7. November 1932, vorr
mittags 9 Uhr;
zur Ermittelung des Wahlergebnisses am Dienstag,
den 15. November 1932, nachmittags 5 Uhr.
Beide Sitzungen sind öffentlich und finden im Sitzungs—
saale des Rathauses hierfelbst statt.
Die Gemeinderats- und Kreistagswaählen erfolgen in
getrennten Wahllokalen. Zur Vornahme der beiden Wahlen
sst der Gemeindebezirk in folgende Stimmbezirke eingeteilt:
J. Gemeinderatswahl:
a) Ortsteil Friedrichsthal:
Stimmbezirk 1: Kaiser- und Grubenstraße, Kirchgasse, Bis⸗
marck⸗, Johannis-, Steuer-, Forster-⸗, Eisenbahn-⸗,
Arndt?, Schill-⸗ Kant-⸗, Theodor-Körnerstraße, Ost—⸗
schacht, Klaraschacht. F
Waͤhllokal: Schulsaal links im Erdgeschoß des Schulhauses
an der Bismarkstraße zu Friedrichsthal.
Wahlvorsteher: Gerber Wilh., Gewerkschaftssekretär,
Friedrichsthal;
Stellvertreter; Neurohr Johann, Bauunternehmer,
Friedrichsthal.
Ztimmbezirk II: Breite-, Hütten-, Drehbrunnen-, Ballke-,
Kaulen-, Memeler-, hue, Danziger-, Thorner-⸗,
Poseners, Elversberger-, Friedrich-Wilhelm-⸗, Feld—
uͤnd Hohenzollernstraße.
Wahllokaͤl: Schulsaal links im Erdgeschoß des alten
Schulhauses an der Schulstraße zu Friedrichsthal.
Wahlvorsteher: Klein Heinrich, Akquisiteur. Friedrichsthal:
Sselivertreter: Schömann Johann, Wagnermeister.
Friedrichsthal.

Stimmbezirk III: Garten-, Karl- Post-, Cäeilien-, Schmidt—
boru⸗ Schiller⸗, Moltke-⸗, Franz- Stoadbach- Luisen-,
Schul⸗, Heinitzer⸗ Marien“, Ludwig—, Friedenstraße,
Am Friedhos, Berg- und Mauerstraße.
Wahllokal: Vorderer Saal links im Erdgeschoß des neuen
Schulhauses an der Schulstraße zu Friedrichsthal.
Wahlvorsteher: Jrengen Jakob, Naufmann, Friedrichethal;
Stetivertreter: Doll Willi, Bergmann, Friedrichsthal.
») Ortsteil Bildstock:
Ztimmbezirk 1v;: Kaiser-, Adolf-, Wilhelm-⸗, Spieser-, Jofef⸗
und Hoferkopfstraße
            
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