Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Wahlbezirk Großrosseln.
Stimmbezirk 1:
Ludweilerstraße, An der Schafsbach, Schlauchstal,
Kirchenstraße.
Wahlvorsteher: Josef Kohlbecher, Oberlehrer.
Stellvertreter: Nikolaus Thiel, Fahrsteiger.
Wahllokal: Kirchenschulhaus.

Stimmbezirk II:
Karlsbrunnerstraße, Rosenberg, Warndtstraße, Hinter—
gasse und Johannisstraße.
Wahlvorsteher: Nikolaus Schuler, Gemeindevorsteher.
Stellvertreter: Hans Kornbrust, Lehrer.
Wahllokal: Altes Schulhaus im Oberdorf.
Stimmbezirkt III:
Emmersweilerstraße, Drulinereck, Rübendell, Bahn—
hofstraße.
Wahlvorsteher: Johann Pupp, Friseur.
Stellvertreter: Nikolaus Nenno, Kaufmann.
Wahllokal: Warndtburg — in dem rechts vom Haupteingang
liegenden Büroraum.
Ich weise nochmals darauf hin, daß die Wählerlisten
für die am 13. November 1938 stattfindenden Gemeinde—
rats⸗ und Kreistagswahlen bis zum 22. Oktober ds. Is.
für Ludweiler auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer Nr. 8,
für die übrigen Gemeinden bei den Gemeindevorstehern
offenliegen.
Einsprüche gegen die Wählerlisten können nur während
der Auslegungsfrist angebracht werden.
Ludweiler, den 7. Oktober 1932.

Der Wahlkommissar:
Ortmann,
Bürgermeister.

Bekanntmachung.
Betrifft: Gemeinde⸗- und Kreistagswahlen.
Die Neuwaählen für die Gemeinde- und Kreisvertretungen
finden am
Sonntag, den 13. November 1932
statt. Die Wahlhandlung beginnt morgens um 8 Uhr und
dauert bis 6 Uhr abends.
In Ausführung der Wahlordnung vom 29. April 1920,
der Ausführungsverordnung vom 31. Mai 1920 und der
Verordnung betr. die Neuwahlen für die Gemeinde- und
Kreisvertretungen vom 5. 7. 1932 bzw. 21. 9. 1932 und
der Ausführungsbestimmungen hierzu vom 4. 10. 1932
wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlä—
gen aufgefordert. Die Wahlvorschläge sind bis
pätestens 29. Oktober 1932 bei dem unterzeichneten
Wahlkommissar einzureichen. Die Zahl der zu wählenden
Gemeindevertreter bestinmt sich nach dem Ergebnis der
letzten Volkszählung. Hiernach entfallen auf die Gemeinde
a) Gersweiler-Ottenhausen 23 Vertreter,
b) Clarenthal⸗Krughütte 21 Vertreter.
Wählbar als Gemeindevertreter sind alle wahlberech—
tigten Personen, die am Tage der Wahl das 25. Lebensp
jahr überschritten haben und seit mindestens 6 Monaten
in der Gemeinde wohnen.
Die Wahl erfolgt nach Wahlvorschlägen. In Wahlbe—
zirken, in denen kein Wahlvorschlag eingereicht wird, er—
olgt die Wahl als Mehrheitswahl. Liegt auch nur ein
Wahlvorschlag vor, sind Einzelbewerbungen unzulässig. Ge—
sondert eingereichte Wahlvorschläge können nicht miteinander
verbunden werden.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 20 Wählern
unterzeichnet sein und dürfen nicht mehr Namen ent—
halten als Vertreter zu wählen sind. Ein und derselbe
Bewerber kann nicht gleichzeitig auf mehreren Wahlvor—
schlägen vorgeschlagen werden. Jeder Wahlvorschlag muß
enthalten:
1. Die Angabe der Bewerber nach Vor- und Zunamen,
Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung.
Die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe ihres
Standes oder Berufes, Wohnort und Wohnung.
Als Anlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen:
1. Die durch 814 Absatz 2 der Wahlordnung vorge—
schriebenen Zustimmungserklärungen der vorgeschla—
genen Bewerber.
Bescheinigungen der Gemeindebehörde über die Wähl—
barkeit des Bewerbers und das Wahlrecht der Unter—⸗
zeichner des Wahlvorschlages. Diese Bescheinigungen

werden auf dem Bürgermeisteramt auf Antrag aus—
gestellt.
Jgeder Wähler kann nur einen Wahlvorschlag unter—
zeichnen. Der Wahlvorschlag soll weiter enthalten die Be—
zeichnung eines Vertrauensmannes, der für die Verhand—
ungen mit dem Wahlkommissar und dem Wahlausschuß und
zur Rücknahme des Wahlvorschlages bevollmächtigt ist. Fehlt
die Bezeichnung des Vertrauensmannes, so gilt der erste
Unterzeichner als solcher. Soll später ein Vertrauensmann
durch eine andere Person ersetzt werden, so ist hierzu die
Erklärung von mehr als der Hälfte der Unterzeichner er—
orderlich und genügend. Eine Rücknahme des Wahlvor—
chlages ist nur zulässig bis 6. Nobvember ds. Is. Be—
verber, welche zurücktrelen sollen, oder gegen deren Wähl—
harkeit der Wahlkommissar Bedenken erhebt, können bis
zu dem gleichen Tage durch andere ersetzt werden, wenn
mehr als die Hälfte der Unterzeichner des Wahlvorschlages
ꝛinen entsprechenden Antrag schriftlich stellen. In gleicher
Weise kann die Zahl der Bewerber bis zur gesetzlichen
döchstzahl nachträglich ergänzt werden.
Dem in Gemäßheit des 8 13 gebildeten Wahlausschuß
jehören als Beisitzer an:
a) Für die Gemeinde wrer ierhansen
Gemeindevorsteher Ferdinand Walker, ersweiler.
Stellvertretender Gemeindevorsteher Ludwig Meyer
Gersweiler.
b) Für die Gemeinde Clarenthal-Krughütte:
Gemeindevorsteher Ludwig Deutsch, Clarenthal.
Stellvertretender Gemeindevorsteher August Baum,
Clarenthal.
Der Wahlausschuß tritt zu je einer öffentlichen Sitzung
im Sitzungssaale des hiesigen Rathauses
a) zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvor—
schläge am Montag, den 7. November 1932, vor—
mittags 10 Uhr;
zur Ermittelung des Wahlergebnisses am Donnerstag,
den 17. November, vormittags 10 Uhr,
zusammen.
Hinsichtlich der Abgrenzung der Stimmbezirke, Ernen⸗
nung der Wahlvorsteher und Stellvertreter und Bezeich—
nung der Wahllokale ist folgendes bestimmt:
1. Der Stimmbezirk J Gersweiler umfaßt von dem Orts—
teil Gersweiler: die Hauptstraße, Talstraße, Brunnen—
straße, Hüttenstraße, Lindenstraße, Matzenberg und
Schulstraße.
Der Stimmbezirk II Gersweiler umfaßt von dem Orts—
teil Gersweiler: die Krughütterstraße, Feldstraße,
Kirchenstraße, Pfählerstraße, Friedrich-Ebert-Straße,
August-Müller-Straße, Theresienstraße, Ottostraße,
Hindenburgstraße, Karlstraße, Waldstraße und Hasen—
bühl, und von dem Ortsteil Ottenhausen: Sprinks—
haus, Ziegelhof, Aschbacherhof und Ziegelhofsiedlung.
Als Wahlvorsteher für den Stimmbezirk J ist der Bank—
direktor und 1. Beigeordnete Georg Rüssel in Gersweiler
und als Stellvertreter der Walzendreher Julius Wolf in
Bersweiler ernannt worden.
Als Wahlvorsteher für den Stimmbezirk II ist der Kauf—
nann Josef Jungfleisch in Gersweiler und als Stellver—
reter der Eisenbahnassistent Friedrich Schwinn in Gers—
veiler ernannt worden
3. Der Stimmbezirk Ottenhausen umfaßt den Ortsteil
Ottenhausen, soweit er nicht schon zum Stimmbezirk II
Gersweiler gehört.
Als Wahlvorsteher ist der Bezirksvorsteher Johann Kurz
n Ottenhausen und als Stellvertreter der pens. Bergmann
Thristian Kreis in Ottenhausen ernannt worden.
4. Der Stimmbezirk Elarenthal-Krughütte umfaßt die
Orte Clarenthal und Krughütte, Grube Velsen und
Forsthaus Geislautern.
Als Wahlvorsteher ist der Gemeindevorsteher Ludwig
Deutsch in Clarenthal und als Stellvertreter der Bezirksporsteher
 August Braun in Krughütte ernannt worden.
Für die einzelnen Stimmbezirke werden folgende Wahl
okale bestimmt:
a) Stimmbezirk l Gersweiler:: Der vordere
Schulsaal im Erdgeschoß des evangelischen Schulhauses
in Gersweiler, Hauptstraße;
Stimmbezirk II Gersweiler: Der vordere
Schulsaal im Erdgeschoß des katholischen Schulhauses
in Gersweiler, Krughütterstraße 30;
Stimmbezirk Ottenhausen: Der hintere
Schulsaal im Erdgeschoß der Schule in Ottenhausen;
Stimmbezeet Clarenthal-Krughütte: Der
Turnsaal des zgentralschulhauses in Clarenthal.
Bersweiler, den 7. Oktober 1932.
Der Wahlkommissar:
getzek. Bürgermeister
            
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