Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Am 10. November 1932 hat der Gemeindevorstand die
beiden gleichmäßig berichtigten Stücke der Wählerlisten für
die Gemeinde- und Kreistags- (Bezirkstags-) Wahlen ab—
zuschließen und zu unterschreiben

83.
Der Wahlkommissar hat spätestens zum 15. Oktober 1932
zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufzufordern.
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 25. Oktober 1932
einzureichen. Mängel der Wahlvorschläge können nur bis
zum 6. November 1832 beseitigt werden.
Der Wahlausschuß entscheidet am 7. November 1932
in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvor—
schläge und hat sofört sämtliche zugelassenen Wahlvor—
chläge in der zugelassenen Form unter Weglassung der
Namen der Unterzeichner und der Vertrauensmänner durch
die amtlichen Veröffentlichungen dienenden Blätter des
Wahlkreises und 'in ortsüblicher Weise bekanntzumachen.
Der Wahlkommissar hat weiter bis spätestens 15. Oktober
1932 die durch 89 Abs. 2 und spätestens bis 6. No—
bember 1932 die durch 8 20 der Ausführungsverordnung
vom 31. Mai 1920 voͤrgeschriebenen Veröffentlichungen
vorzunehmen.

8 4.
Die neugewählten Vertretungen treten ihr Mandat am
Dezember 1932 an.
Soweit ein zweiter Wahlgang erforderlich ist, wird dieser
Termin um eine Woche verschoben.
8 5.
Ueber das Verfahren in dem Falle, daß die ganze Wahl
in einem Wahlbezirk für ungültig erklärt wird, werden
besondere Bestimmungen ergehen.

86.
Die in 8 19 und 8 34 Ziffer 7 der Ausführungsver—
ordnung vom 31. Mai 1920 vorgesehenen Veröffent⸗
lichuungen können in der Weise erfolgen, daß sämtliche zu—
gelassenen Wahlvorschläge und das Wahlergebnis binnen
einer Frist von je 5 Tagen auf dem Bürgermeisteramt
(Landrätsamt) zu jedermanns Einsicht offengelegt werden
Die Offenlegung ist in den zu den amtlichen Veröffent—
Sʒ dienenden Blättern des Wahlkreises bekanntzu—
machen.

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Diese Ausführungsbestimmungen treten mit dem Tage
chrer Veröffentlichung im Verordnungsblatt der Regie—
rungskommission in Kraft.
Saarbrücken, den 4. Oktober 1932.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. G. G. Knox.

Verfügung.
Eine; technische Prüfung des Kraftomnibusses Saar 580
durch den amtlich anerkaännten Sachverständigen hat er—
geben, daß der Wagen in keiner Weise den gesetzlichen Be—
stimmungen entspricht und sich nicht in einem verkehrs—
sicheren Zustande befindet.
Aufs Grund des 8 28 Absatz 2 der Verordnung über
den Kraftfahrzeugverkehr vont 25. 4. 28 wird daher der
Kraftomnibus „Saar 580“ vom Befahren der öffentlichen
Wege ausgeschlossen.
Saarbrücken, den 4. Oktober 1932.
Der Direktor des Innern:
gez. Heimburger.

287

Bekanntmachungen des Landratsamtes
288 Bekanntmachung.
Kreistagswahlen.
Am Sonntag, den 13. November 1932, von 8 Uhr
morgens bis 6Uhr abends, finden, gleichzeitig mit den
Gemeinderatswahlen, auch die Kreistagswahlen für
den Landkreis Saarbrücken statt. Zu wählen sind 40 Kreis—
tagsabgeordnete. Die Wahlen gehen in derselben Weise
vor sich, wie die Gemeinderatswahlen und finden auch an
denselben Orten und nach denselben Stimmbezirken, sowie
in den für die Gemeinderatswahlen bezeichneten Räumen
statt. Die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter, die bei
den Gemeinderatswahlen mitwirken werden, sind auch für
die Kreistagswahlen tätig.
In Gemäßheit des 8 13 der Wahlordnung vom 29. April
1920 und des 8 9 der Ausführungsverorönung vom 31.

Mai 1920 wird hiermit zur Einreichung von Wahlvor—
sichlägen aufgefordert. Sie sind spätestens bis zum 29.
Oktober 1932 bei dem unterzeichneten Wahlkommissar in
Saarbrücken 1, Schloßplatz 8/9 (Landratsamt), einzureichen.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 50 Wählern
unterzeichnet sein und dürfen nicht mehr Namen ent—
halten, als Vertreter zu wählen sind. Die Zustimmung
der vorgeschlagenen Bewerber ist dem Wahlvorschlage anzu—
ichließen. Ein und derselbe Bewerber kann nicht gleich—
zeitig auf mehreren Wahlvorschlägen vorgeschlagen werden.
Jeder Wahlvorschlag muß enthalten:
die Angabe der Bewerber nach Vor- und Zunamen,
Stand boder Beruf, Wohnort und Wohnung;
2. die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe ihres
Standes oder Berufs, Wohnort und Wohnung.
Außer den Zustimmungserklärungen der vorgeschlagenen
bewerber sind den Wahlvorschlägen beizufügen:? Bescheini—
zungen der Gemeindebehörde über die Wählbarkeit der
Zewerber und das Wahlrecht der Unterzeichner des Wahl⸗
vorschlages (Eintragung in die Wählerliste). Jeder Wähler
kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Der Wahlvorschlag soll weiter enthalten die Bezeichnung
eines Vertrauensmannes, der für die Verhandlungen mit
dem Wahlkommissar und dem Wahlausschuß und zur Rück—
tahme des Wahlvorschlages bevollmächtigt ist. Fehlt die
Bezeichnung des Vertrauensmannes, so gilt der erste Unter—
zeichner als solcher. Soll später ein Vertrauensmann durch
zineé andere Person ersetzt werden, so ist hierzu die Er—
lärung von mehr als der Hälfte der Unterzeichner er—
forderlich und genügend.
Eine Listenverbindung ist bei der Einreichung der Wahl—
vorschläge nicht zulässig.
In den Wahlausschuß, welcher über die Zulassung der
Wahlvorschläge entscheidet und bei der Ermittelung des
Wahlergebnisses mitwirkt (8 13 der Wahlordnung und 889,
16 und 33 der Ausführungsverordnung), habe ich aus der
zahl der bisherigen Kreistagsabgeordneten berufen:
als Beisitzer die Herren:
Josef Gärtner, Vertrauensmann der Versicherten beim
Saarknappschaftsverein, Güchenbach, Hauptstraße 22,
Wilhelm König, pens. Bergmann, Hühnerfeld, Ziegelstr. 4;
als Stellvertreter die Herren:
Peter Becker, Rektor, Sulzbach, Wilhelmstraße 1242,
Albin Weiß, Gewerkschaftssekretär, Völklingen, Gartenstr. 6.
Der Wahlausschuß tritt zusammen zu je einer öffentlichen
Zitzung im Landratsamte, Schloßplatz 8/9,
a) am Montag, den 7. November 1932,
b) am Donnerstag, den 17. Nvvember 1932,
edesmal um 11 Uhr vormittags, und zwar zu
a) sVure Entscheidung über die Zulassung der Wahlvor
äge,
bp) zur Ermittelung des Wahlergebnisses.
Saarbrücken, den 6. Oktober 1932.
Der Wahlkommissar:
Dr. Vogelerr, Landrat.

289 Vekauntmachung.
Der Unterricht an der Landwirtschaftsschule zu Saarlouis
zeginnt für das Winterhalbjahr 1932,33 am Donnerstag,
den 3. November 1932, morgens 81 Uhr. Aufnahme finden
unbescholtene Landwirtssöhne über 16 Jahre alt. Anmel—
dungen sind zu richten an den Direktor der Landwirt—
schafstsschule zu Saarlouis, Telephon Saarlouis 2959, oder
an die Landw. Beratungsstelle Saarbrücken, Landratsamt
Saarbrücken, den 4. Oktober 1932.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.

290 Bekanntmachung.
Die Hauptstraße in Emmersweiler wird zur Ausführung
bon Straßenbauarbeiten mit sofortiger Wirkung für jeg—
lichen Fuhrverkehr bis auf weiteres gesperrt.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über St. Nikolaus
Saarbrücken, den 4. Oktober 1932.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.

291 VBekauntmachuug.
Die Straße Niedersalbach — Walpershofen wird wegen
Finsturz der Brücke, die über den Neubach führt, mit
jofortiger Wirkung bis auf weiteres für den Durchgangs—
derkehr gesperrt.
Die Umleitung des Verkehrs geschieht über Heusweiler
Saarbrücken, den 13. Oktober 1932.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
            
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