Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt verbunden mit
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
derausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs

Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Oruck und Verlag von
Sebr. Hofer A.⸗“G.. Sagrbrücken —Bölklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken).

Bezugqepreis,ilr das Vierteljahr 5.10, Ir.
Anzeigengebühren: Die 6mal gespaäaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 60 CEts

Nr. 6 Mittwoch

10. Jebruar 1932 58. Jahrg.

Inthzalt:
Bekanntmachung betr. die Abhaltung von Gärtnerlehr-, die Wahlen für den Landesrat in der Bürgermeistere
ingeprüfungen (S. 15. — Verfügung (S. 15). — Hin— Heusweiler (S. 16), Bürgermeisterei Sellerbach (Z. 16)
veis (S. 15). — Bekanntmachung betr. Abraupen der Bürgermeisterei Bischmisheim (S. 16), Bürgermeisterei Dud—
Bäume (S. 15). — Berichtigung (8. 15). — Bekannt- weiler (S. 16), Bürgermeisterei Völktlingen (S. 17).
machung betr. Offenlegung der Wählerlisten zu den Neu- Ausbruch der Schweinepest im Hartungshof (S. 17).
wahlen des Landesrates (S. 15). — Bekanntmachung betr
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
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Bekaunntmachung.
Die Regierungskommission, Abteilung Landwirischaft, hat
gemäß 8 1 der Polizeiverordnung betreffend das Abraupen
der Bäume für den preußischen Teil des Saargebietes
vom 26. Juli 1924 die alljährliche Frist zum Abraupen
der Bäume für die Zeit vom 14. bis 28. Februar festgesetzt.
Innerhalb dieser Frist ist d der eigene oder fremde
öbste und andere Baumpflanzungen oder sonstige Holz—
zewächse besitzt, in Nutzung oder in Verwaltung hat, ver—
pflichtet, sie abzuraupen.
Zuwiderhandlungen ziehen die in der vorgenannten
Polizeiverordnung angegebenen Strafen nach sich.
Saarbrücken, den 1. Februar 1932.
Der Landrat.
J. V.: Dr. Lorscheider

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Bekauntmachnung
betr. die Abhaltung von Gürtnerlehrlingeprüsungen.
Unter Bezugnahme auf die Verordnung der Regierungs—
kommission vom 7. November 1922 — Amtsblatt S. 212
— und die Bekanntmachung des Mitgliedes der Regierungs—
fommission, beauftragt mit den Angelegenheiten der Land—
wirtschaäft, vom 14. Juli 1923 — Amtsblatt S. 170 —
betreffend Gärtnerlehrlingsprüsungen, bestimme ich, daß
die Prüfung der Gärtnerlehrlinge in der Zeit vom 15
Februar bis 15. März 1932 stattsindetr.
Hum Vorsitzenden der Prüfungstommission ernenne ich
ziermit den Gärtnereibesitzer Herrn Ferdinand Müller in
Saarbrücken 3, Nauwieserstraße 65, und zu dessen Stell—
hertreter den Gärtnereibesitzer Herrn Rudolf Huppert,
Zaarbrücken 3, Schillerstraße 83.
Die Anmeldungen zu dieser Prüfung sind umgehend und
unmittelbar an die Landwirtschaftskammer für das Saar—
gebiet in Saarbrücken 3, Mainzer Straße, zu richten unter
Beifügung:
1. einer Bescheinigung des Lehrherrn über die Dauer
der Lehrzeit,
eines kurzen Lebenslaufes des Prüflings,
ziner vom Lehrling selbständig verfaßten Beschreibung
der Lehrgärtnerei,
des letzten Schulzeugnisses,
möglichst eines gaͤrtnerischen Tagebuches des Lehrlings.
Saarbrücken, den 14. Januar 1932.
Das Mitglied der Regierungskommission
ür die Augelegenheiten der Landwirtschaft:
gez. Koßmann.

Berichtigung.
In der im Kreisblatt Nr. 5 vom 3. Febrar d. J.
enthaltenen Bekanntmachung der Zweigstelle Saarorücken
der Rheinischen Wohnungsfürsforge-Gesellschaft m. b. H
muß es heißen, daß vom 1. Februar 1932 ab bis auf
weiteres das Büro in Saarbrücken, Schloßplatz 14, nur noch
vormittags geöffnet ist.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
40 Bekanntmachung
betreffend Offenlegung der Wählerlisten zu den Neuwahlen
des Landesrates.
Auf Grund des 8 5 der Ausführungsbestimmungen vom
30. Januar 1932 zur Verordnung der Regierungskommis—
sion vom 20. Januar 1932 für die Neuwahlen zum
Landesrat, die am 13. März 1932 stattfinden, werden die
neuaufgestellten Wählerlisten für die beiden Gemeinden
Püttlingen und Altenkessel der Bürgermeisterei Püttlingen
vom
11. Februar 1932 bis einschl. 24. Febrnuar 1932
während der Dienststunden wie folgt offengelegt:
LgFür die Wähler des Ortes Püttlingen auf Zimmer 11
des Rathauses.
Für die Wähler des Ortes Ritterstraße auf dem Be—
zirksvorsteherbüro in Ritterstraße.
Für die Wähler von Altenkessel einschließlich Neudorj,
droßwald⸗ Luisenthalerhütte, Gerhardgrube und
Seopoldtagestrecke auf dem Vorsteherbüro in Altenkeisel.
Für die Wähler von Rockershausen auf dem Bezirksvor⸗
sieherbüro in Rockershausen.
Sämtlichen Wahlberechtigten wird eine nen ausgesfertigte
Wahlkarle zugestellt werden. Diejenigen Personen, welche
keine Wahlkarte erhalten haben, sind nicht in den Wähler—⸗
listen verzeichnet.
Einspruüche gegen die Eintragung oder Nichteintragung
in den Wählerlisen können nur bis zum 24. Febrnar 1932

Verfügung.
Auf Grund des Artikels 3 der Verordnung betreffend
die Wahlen zum Landesrat vom 19. Mai 1922 in Ver—
hindung mit Artikel 2 der Verordnung vom 20. Januar
1932 betrefsfend die Wahlen zum Landesrat wird der
Landrat Dr. Schmitt in St. Wendel
zum Wahlkommissar

rnannt.
Saarbrücken, den 4. Februar 1932.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. E. C. Wilton.

Hinweis.
Auf die im Verordnungsblatt der Regierungskommission
des Saargebietes Nr. 6 vom 8. Februar 1932 enthaltene
Verordnung betr. die Besoldung der Angestellten und
dehrlinge der staatlichen Verwaltungen und der Gemeinden
and Geémeindeberbände des Saargedbietes wird hingewiesen
            
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