Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

hoden, welche für jede zuchtfähige weibliche Ziege
Franken jährlich beträgt.“
82.
Dieser Nachtrag tritt mit seiner Veröfssentlichung in
traft.
Riegelsberg, den 22. Juli 1932.

Der Bürgermeister:
gez. Ahrens.

Nr. . 4M. 1. 2760.
Genehmigt. Beschluß vom 11. August 1932.
Saarbrücken, den 13. August 1932.
Der Kreisausschuß.
J. V.:
gez. Dr. Lorscheider.

Auf Grund des 8 47, Absatz IIIa K. A.G. wird vor—
stehender Genehmigung des Kreisausschusses zu Saarbrücken
hiermit die Zustimmung erteilt.
Saarbrücken, den 7. September 1932.
Das Mitglied Das Mitglied
der Regierungskommission der Regierungskommission
für die Angelegenheiten für die Finanzen:
des Innern: gez. Morize.
J. A.: gez. Unterschrift.

Veröffentlicht!
Riegelsberg, den 28. September 1932.
Der Bürgermeister:
F V.:
Der Beigeordnete:
Recktenwald.

281 II. Nachtrag
zur Steuerordnung über die Aufbringung der Kosten
der Zuchtbockhaltung der Gemeinde Walpershosfen.
Auf Grund des Z 4 der Verordnung über die Haltung
und Körung der Stiere, Ziegenböcke und Eber vom 19.
Dezember 1923 in Verbindung mit den 88 13 und 16
des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekannt—
machung vom 21. Dezember 1923, sowie des Artikels 1
Absätz 8 des Abschnittes 1 der Notverordnung betresfend
die Finanzen der Gemeinden und Gemeindeverbände vom
23. NMärz 1932 wird hiermit zur Steuerordnung über die
Aufbringung der Kosten der Zuchtbockhaltung vom 3. März
1929 folgender Nachtrag erlassen:
81.
Der 8 1 Aobsatz 1 erhält folgende Fassung:
Zur Deckung der Unterhaltskosten der Gemeindezucht—
bockhaltung wird von den Ziegenbesitzern eine Steuer er—
— welche für jede zuchtfähige weibliche Ziege 16.,—
Franken jährlich beträgt.
82.
z ieler Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in
raft.
Riegelsberg, den 18. Juli 1932.
Der Bürgermeister:
gez. Ahrens.

Nr. K. A. II. 2773.
Genehmigt. Beschluß vom 11. August 1932.
Saarbrücken, den 15. August 1932.
Der Kreisausschuß.
J. V.:
gez. Dr. Lorscheider

Auf Grund des 8 47, Absatz IIIa K. A.G. wird vor—
stehender Genehmigung des Kreisausschusses zu Saarbrücken
hiermit die Zustimmung erteilt.
Saarbrücken, den 7. September 1932.
Das Mitglied Das Mitglied
der Regierungskommission der Regierungskommission
für die Angelegenheiten für die Finanzen:
des Innern: gez. Morize.
J. A.: gez. Unterschrift.

Veröffentlicht!
Riegelsberg, den 28. September 1932.
Der

Bürgermeister:
J. V.:
der Veigeordnete:
Recktenwald

282 II. Nachtrag
zur Steuerorduung über die Aufhringung der Kosten
der Zuchtbockzaltung der Gemeinde Güchenbach.
Auf Grund des 8 4 der Verordnung über die Haltung
und Körung der Stiere, Ziegenböcke und Eber vom 19.
Dezember 1923 in Verbindung mit den 88 18 und 16
des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekannt⸗—
machung vom 21. Dezember 1923 und auf Grund des
Artikels 1 Absatz 2 des Abschnittes J der Notverordnung,
zetreffend die Finanzen der Gemeinden und Gemeindever—
hände vom 23. März 1932 wird zu der Steuerordnung
über die Aufbringung der Kosten der Zuchtbockhaltung
der Gemeinde Güchenbach folgender Nachtrag erlassen:
81.

Der Absatz 1 des 8 1 wird wie solgt geändert:
„Zur Deckung der Unterhaltskosten der Gemeindezuchtbock—
zaltung wird von den Ziegenbesitzern eine Steuer erhoben,
welche für jede zuchtfähige weibliche Ziege 17,— Franken
jährlich beträgt.“

82.
Dieser Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in
traft.
Riegelsberg, den 18. Juli 1932.
Der Bürgermeister:
gez. Ahrens.

Nr. K. A. II. 2712.
Genehmigt. Beschluß vom 11. August 1932.
Saarbrücken, den 12. August 1932.
Der Kreisausschuß.
J. V.:
gez. Dr. Lorscheider.

Auf Grund des 8 47, Absatz IIIa K. A.G. wird por—
tehender Genehmigung des Kreéisausschusses zu Saarbrücken
siermit die Zuͤstimmung erteilt.
Saarbrücken, den 7. September 1932.
Das Mitglied Das Mitglied
der Regierungskommission der Regierungskommission
für die Angelegenheiten für die Finanzen:
des Innern: gez. Morize
J. A.: gez. Unterschrift.

Veröffentlicht!
Riegelsberg, den 28. September 1932.
Der Bürgermeister:
J. V.:
Der Beigeordnete:
Recktenwald.

283 Bekanntmachung.
Die Eisenbahndirektion des Saargebiets hat im Gemeinde—
zezirk Völklingen bei Km 12,7 — 40 der Eifenbahnstrecke
Zaarbrücken—Trier die Schließung der Schranken des Feld—
vegeüberganges zwischen Völklingen und Bous während
der Dunkelheit durchgeführt und zur Aufrechterhaltung des
Fußgängerverkehrs — auch während der Nachtzeit — Dreh—
reuze aufgestellt.
Einwendungen gegen diese Maßnahme können unter Ein—
zaltung einer Ausschlußfrist von 14 Tagen, vom Tage der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab gerechnet, schrift—
iich oder zu Protokoll beim hiesigen Gemeindebauamt —
zimmer 24 des Rathauses — geltend gemacht werden.
Völklingen, den 28. September 1932.
Der Bürgermeister:
Janssen.

Saarbrücken, den 5. Oktober 1932.
Der Landrat: De. Vogeler
            
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