Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

40

Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.

Polizeiverordnung
betreffend Sperrzeit der Tauben.
Auf Grund der 88 137 und 139 des Gesetzes über
die allgemeine Landesverwaltung vom 80. Juli 1883 und
der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizei—
verwaltung vom 11. März 1850 wird mit Zustimmung des
Verwaltungsausschusses für den Umsang des preußischen
Teils des Saargebietes folgende Polizeiverordnung erlassen:

259

81.

Die Taubenbesitzer sind verpflichtet, ihre Tauben in
der Zeit vom 15. März bis 30. April und vom 1. Oktober
bis 31. Oktober so einzusperren, daß ein Ausfliegen auf
die Felder nicht möglich ist. Die Landräte und für die
Stadt Saarbrücken der Oberbürgermeister können auf Grund
der örtlichen Verhältnisse die Sperrzeiten anderweitig sest—
setzen. Die Sperrzeiten dürfen jedoch hierbei nicht um
mehr als 14 Tage verlängert und nicht über 14 Tage
vor oder nach den vorstehend bestimmten Zeitpunkten
festgesetzt werden.

82.
Diese Polizeiverordnung tritt in Kraft mit dem Tage
jhrer Veröffentlichung im Amisblatt.
Saarbrücken, den 18. April 1982.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
gez. G. G. Knor.

260

Bekauntuachnug
betr. Höchstpreise für den Verkanf von Brot.
Auf Grund der Verordnung der Regierungskommission
betreffend die Festsezung der Höchstpreise für den Verkauf
von Brot Nr. 13 vom 11. Januar 1924 (Amtsblatt S. 26
Nr. 3) wird folgendes bestimmt:

81.
Die Bekanntmachung betreffend Höchstpreise für den Ver—
kauf von Brot vom 10. August 1932 (Amtisblatt S. 369
wird aufgehoben.

82.

Für Gemischtbrot, das je zur Hälfte aus Weizenmehl und
Roggenmehl hergestellt wird, wird ein Höchstpreis von
4,90 Franken für das Pfund festgesetzt.

83.

Ist in einer Brotverkaufsstelle Brot vorstehender Mischung
nicht vorrätig, so gilt dieser Preis für das in der Qua—
lität zunächst stehende bessere Brot, das in der Verkaufs—
stelle vorhanden ist.

84.
Diese Bekanntmachung tritt am Montag, den 12. Sep—
ember 1932, in Kraft.
Saarbrücken, den 7. September 1932.
Das Mitglied der Regierungskommission
für wirtschaftliche Angelegenheiten.
gez. J. Morize.

261 Ausführungsbestimmungen
zur Verordnung über Erwerbslosenfürsorge.
Auf Grund des 8 35 der Verordnung über Erwerbs—
losenfürsorge vom 9 Juli 1929 (Amtsblatt 1930 S. 549
wird folgendes bestimmt:
Einziger Artilel:
Artikel 2 der Ausführungsbestimmungen zur Verord—
nung über Erwerbslosensürsorge vom 31. Juli 1931 (Ber—
ordnungsblatt S. 338 wird wie folgt geändert:
J. In der Klammer nach der Artikelziffer werden die
WorteZu 8 6“ ersetzt durch die Worte „Zu 88 6 und 7“.
II. Es wird nachstehende Bestimmung als Absatz 4
zinzugefügt:
Eine Beschäftigung im Sinne des 8 6 Absatz 2 ist nur
als vorliegend zu erachten, wenn der Arbeitnehmer wäh—
rend 13 Wochen tatsächlich gearbeitet hat. Mit Rücksicht
auf die Wirtschaftslage kann auf Antrag des Arbeitsnach—
veises diese Voraussetzung auch dann als erfüllt ange—
sehen werden, wenn eine tatsächliche Beschäftigung während
dieses Zeitraumes an wenigstens fünf Tagen jeder Woche
tattgefünden hat und die durchschnittliche tägliche Arbeits—
zeit mindestens 7 Stunden betrug. Die von dem Arbeit—
— gemäß 8 7 Absatz 3 der Verordnung auszustellende
escheinigung muß ersehen lassen, ob die verlangte Be—
chäftigung vorlag.
Saarbrücken, den 9. September 1932.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Arbeitswesens:
gez. Koßmann.

Bekanntmachungen anderer Behörden
262 Bekanntmachung.
Die Nutzung der Jagd in dem gemeinschaftlichen Jagd—
hezirk J der Gemeinde Köllerbach, umfassend die Ortsteile
Engelfangen und Kölln, beabsichtige ich zu verpachten.
Die von mir in Aussicht genommenen Pachtbedingungen
liegen zwei Wochen lang, und zwar vom 22. September
bis 6. Oktober 1932 in meiner Wohnung öffentlich aus.
Jeder Jagdgenosse kann gegen die Art der Verpachtung
und gegen die Pachtbedingungen während der Auslegungs—
rist Einspruch beim Kreisausschuß in Saarbkücken erheben.
Riegelsberg, den 15. September 1932.
Der Jagdvorsteher:
Gleßner.

Saarbrücken, den 21. September 1932.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.