Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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812.
Für das Strafversahren und die Strafpvollstreckung
388 die Vorschriften des preußischen Kommunalabgaben—
gesetzes.

8 13. Stenernachholung.
Die Einziehung der hinterzogenen Steuer erfolgt neben
und unabhängig von der Strase.
8 14. Schlußbestimmungen.
Diese Steuerordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver—
öffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Steuerord—
nungen über die Erhebung einer gemeindlichen Hundesteuer
für die Gemeinde
Engelfangen
Etzenhofen
endam
ölln
Rittenhofen
Sellerbach

außer Kraft.
Riegelsberg, den 8. Juli 1932.

Der Bürgermeister:
gez. Ahrens.

Nr. K. A. I. 4828.
Genehmigt. Beschluß vom 11. August 1932.
Saarbrücken, den 15. August 1932.
Der Kreisausschuß:
gez. Dr. Vogeler.

Veröffentlicht.
Riegelsberg, den 23. August 1932.
Der Bürgermeister:
J. V.
Der Beigeordnete:
Albert.

206 Betanntmaͤchung. —
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischmisheim hat
in der Sitzung vom 10. August d. J. die Kosten der
Bürgersteiganlagen am Geisberg gemäß Ortsstatut vom
17. Februar 1930 betreffend die Anlegung und Unter—
jaltung von Bürgersteigen wie folgt festgesetzt:
a) Talseite proIfdm. Straßenfrontlänge auf 160,— Fr.
b) Bergseite pro Ifdm. Straßenfrontlänge auf 26,25 Fr.
Hiervon haben die Anlieger 50 Prozent zu zahlen.
Die Berechnung wird den angrenzenden Eigentümern
oom 7. September 1932 bis einschl. 21. September 1932
aus dem Gemeindebauamt, Zimmer 12, zur Einsicht offen—
gelegt.
Einsprüche gegen die Berechnung können in dieser Zeit
ruf dem Gemeindebauamt angebracht werden.
Brebach, den 2. September 19832.
Der Bürgermeister.

257

—A
Auf Grund des Ortsstatuts vom 22. Mai 1907 betr. An—
egung, Verlängerung und Bebauung von Straßen und
Plätzen in der Gemeinde Güdingen sind durch Beschluß
des Gemeinderates vom 27. August 1931 die Beiträge
zu den Straßenbaukosten für die Unner, Rathenau- und
Friedrich-ECbert-SStraße auf 150,— Fr. je lidm. Straßen—
sfront zuzüglich der Grunderwerbstosten mit 1,— RM. für
den Quadratmeter festgesetzt worden.
Die Berechnung wird zur Einsichtnahme der angrenzen—
den Eigentümer vom Donnerstag, den 8. September 1932,
ab 14 Tage lang auf dem Gemeindebauamt ojfengelegt.
Einsprüche können in dieser Zeit auf dem Bürgermeister—
amt, Zimmer 12, geltend gemaächt werden.
Brebach, den 26. August 1932.
Der Bürgermeister.

Saarbrücken, den 7. September 1932.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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