Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

2530 —

So I. Nachtrag
zur Lichte und Kraftgebührenordnung der Gemeinden
Büchcubach, Hilschbach und Ueberhofen vom 26. Juli 1928.
Auf Grund der 88 4 und 7 des Kommunalabgaben—
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. De⸗
zember 1923 und des Artikels 1 Absatz 2 des Abhschnittes —J
der Notverordnung betreffend die Finanzen der Gemeinden
und Gemeindeverbände vom 23. März 1932 wird hiermit
zur Licht- und Kraftgebührenordnung der Gemeinden
Güchenbach, Hilschbach und Ueberhofen vom 26. Juli 1928
folgender Nachtrag erlassen:
81.
Der 1. Satz des z 4 erhält folgenden Wortlaut:
Die Gebühr für Lichtstrom beträgt 2,— Franken und
diejenige für Kraftstrom 1,60 Franken pro Kilowattstunde.
8 2.
aꝓr Jeler Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in
aft.
Riegelsberg, den 18. Juli 1932.

261 V. Nachtrag
zur Gebührenordnung und zu den Bedingungen über
Wasserabgabe aus dem Gemeindewasserwerk Güchenbach.
Auf Grund der 88 4 und 7 des Kommunalabgaben—
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. De—
sember 1923 und des Artikels J Absatz 2 des Abschnitts J
der Notverordnung betreffend die Finanzen der Gemeinden
und der Gemeindeverbände vom 238. März 1932 wird
hiermit zu der Gebührenordnung und zu den Be—
bingungen über Wasserabgabe aus dem Gemeindewasserwerk
Büchenbach folgender Nachtrag festgestellt:
81.
Der 8 5 der Gebührenordnung erhält folgende Fassung:
der Preis für 1 Kubikmeter Wasser beträgt 2,30 Fr.
nit der Maßgabe, daß als Mindestbetrag monatlich je
Person, je Stück Großvieh und je zwei Ziegen 1 Kubik—
meter Wasser bezahlt werden muß.
8 2.
æ Deher Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in
raft.
Riegelsberg, den 18. Juli 1932.

Der Bürgermeister:
gez. Ahrens.

Der Bürgermeister:
gez. Ahrens.

Genehmigt!
Beschluß vom 11. August 1932, Nr. K. A. J. 4897.
Saarbrücken, den 16. August 1932.

Nr. K. A. J. 4898.
Genehmigt! Beschluß vom 11. August 1932.
Saarbrücken, den 16. August 1932.
Der Kreisausschuß:
Siegel) gez. Dr. Vogeler.

Der Kreisausschuß:
gez. Dr. Vogeler.

Veröffentlicht!
Riegelsberg, den 23. August 1932.
Der Bürgermeister.
J. V.:
Der Beigeordnete:
Albert.

Veröffentlicht!
Riegelsberg, den 23. August 1932.
Der Bürgermeister.
J. V.:
Beigeordnete:
Albert.

Saarbrücken, den 31. August 1932.
Der Landrat: Dr. Vogeler.

Vermögensaufstellung
der Gemeinnützigen Baugenossenschaft der Bürgermeisterei Ludweiler e. G. m. b. H.
Abgeschlossen am 31. Dezember 1931.
Ir. Verbindlichkeiten Fr.
14 869. 35 1. Geschäftsguthaben der Mitglieder ... .. . ........ 269 736. 88
5 004 322. 80 5 Besetzliche Rücklage.... N Bhe geee 19 785. -
52 630. 55 Dilfsrücklage .......... ...... 25 430. 60
198 407. — ypothekenschulden ........... ...... ..... 508 870.20
1749. 60 iuszahlungen der Hausanwärter ... 38 005. 10
6409.75 Spareinlagen ......... .... ..... . 2875.20
78 968. 40 dieferantenschulden. . . . . . . . ...... 38 033. 25
18 000. - Bankschulden ............... ... ..... ...4 658.45
11816. 75 Forderungen der Privatbanken ............... 37 184. 5
Straßen⸗ und Kanalbaukosten . . . . . . ... .... 188 182.25
Zinsen ⸗p ...... 194 97 1. 50
2. Nicht erhobene Dividende . . . .. .66 555. ⸗
3. Zuviel eingez. Geschäfts-Anteil ..... ... .....4 35. 20
— 14. Reingewinn . 44 3822*88R 12 751.55
5 417 074. 20 5417074. 20
Mitgliederstand am 1. Januar 1931 174 Mitgl. mit 206 Anteilen Die Geschäftsguthaben sämtlicher Mitglieder haben sich im Jahre 1931
Zugang an neuen Mitgliedern 36 mit 86 Anteilen bermehrt um 184099,10 Fr. Die Gesamthaftsumme beträgt Ende 1931
Bestand am 31. Dezember 1931 210 Mitgs. mi 202 Aneilen 38 600. — Ir. Sie hat sich geg. das Vorjahr vermehrt um 64800.— Ir.
Vorstehende Bilanz des Jahres 1934 ist in der Aufsichtsratssitzung vom 6, Juni 4032 ordnungsmäßig abgenommen und in der
Generalversammlung vom 26. Juni 1932 genehmigt worden. Gleichzeitig wurde durch Generalversammlungsbeschluß die Verteilung des
Reingewinns von 12 751.d5 Fr. wie folgi vorgenommen: 1275.15. Ir. Oprozentige Ueberweisung an den geseßtzlichen Reservefonds,
8569 40 Ir. an den Hilfsreservefonds und 2907.- Ir. Vortrag auf neue Rechnung.
Die vorstehende Bilanz ist geprüft und für richtig befunden worden
Ludweiler, den 6. Mai 1832.
Gertner, Verbands-Oberrevisor des Verbandes Rheinischer Baugenossenschaften e. V.
Gemeinnützige Baugenossenschaft der Bürgermeisterei Ludweiler e. G.eim. b. H.
W. Orth, E. Becker

Besitzteile:
Unbebaute Grundstücke...
Erwerbshäuser .......
Privatbauten .. . .. .......
Forderungen an Gemeinden.
Inventar .............. .....
Hypothek· . ............ . . .... .......
. Bank- und Sparkassenguthaben.. ..............
2. Forderung an Rh. Wohnungsfürsorgegesellschaft ..
9. Mieteforderungen..
            
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