Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

204

*53
—
34 10.
38 18.
361 16.

Beamte,
welche zu berichten haben

Die Erledigung anordnende
Verfügung

Sämtl. Herven Bürger—
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises

14. Juni 22, K. W. 5744
12. Juli 24, K. W. 6712
8. Febr. 12, Nr. 1420
26.“ODtt. 27, T. 8555

371 15.

Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises

8. Febr. 12 Nr. 1420
——
15. April 1930,
RwW3133.
22. Junt 28, 1. 4558
28. Mai 32, J. 4206
15. Dez. 31, 1. 8208
28. Mai 32, J. 4208
28. Mai 32, J. 4205

3816.
301 16.
—
16.
42186.
48 15.

Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises

24 183.
1620.

Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Sümtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
außer Dudweiler und
Sulzbach
Sämtl. Herven Bürger—
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises.
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises

31. Mai 32, J. 4207
1. April 32, J. 2275

46
7
48

20.
20.
20.

18. Juli 25, J. 4889
30. April 25, K.A. 2729
18. Mai 27, J. 4120

22.

Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises

9. Nov. 21, K. A. 7414
12. Juli 24, K. W. 6712
10. Okt. 1929, J. 3421.
20. Okt. 27, J. 8290
8. April 1930,
Igos
30. Juli 36.41. 3487
19. März 24, K. A. 1910
2. Sept. 21, J. 5142
20. Mai 1980,
vV. * 2167

50 28.
51 25.
za 25.
v8 25
54 26.
551 26.
56 26.
veac

Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises.
Sämtl. Herren Standes⸗
beamten des Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises

229 Bekanntmachung.
Die Gemeinde Sulzbach hat zum Zwecke der Verlegung
des Sulzbaches auf Bann Sulzbach, Ortsteil Liebergallshaus,
 beantragt, ihr das Recht zu verleihen:
den Sulzbach 30 Meter abwärts der Provinzialstraßen—
brücke abzuleiten und bei dem Fußgängersteg 130
Meter abwärts der Brücke in den Sulzbach wieder
einzuleiten.
Der Antrag wird gemäß 8 65 bis 67 des preußischen
Wassergesees vom 7. April 1913 hiermit zur öffent⸗
lichen Kenntnis gebracht.
Die Zeichnungen und Erläuterungen zu dem Antrage
können während der Dienststunden bei dem Bürgermeister—
amt in Sulzbach eingesehen werden.
Widersprüche gegen die beantragte Verleihung sowie An—
sprüche auf Herstellung von Einrichtungen oder Entschä—
digung fsind schriftlich in zwei Ausfertigungen oder zu
deost bei dem Bürgermeisteramt in Sulzbach anzu—
ringen.
Für die Erhebung von Widersprüchen wird eine Frist
von 2 Wochen, die am 22. August 1932 beginnt und mit
dem 5. September 1932 endet, bestimmt.

—A

Nase über Bevölterungsvorgänge, Geburten und Sterbe—
älbe.
Nachweisung über Sterbefälbe, 2. Monatsdrittel.

Veränderungs-Nachweisung zu dem Verzeichnis der für
die Beschulung in Betracht kommenden blinder und
taubstummer Kinder, nebst dem Ergebnis der für die
Beschlußfassung über den Eintritt der Schulpflicht an—
gestellten Ermittelungen. (Fehlanzeige ist erforderlich.)
Beschulung blinder und taubstummer Kinder. Vorlage der
ärztlichen Fragebogen B. und C. (Fehlanzeige ist er⸗
forderlich.)
Nachweisung über Zu⸗ und Abgänge von Pflegekindern.
Vorlage des Verzeichnisses der verwahrten Waffen.
Vevicetder die Auswirkung der Verordnung über Waffen⸗
besitz.
llebersicht über die Bautätigkeit im voraufgegangenen Monat.
Bericht über die Auswirkung der Verordnung der Ver—
ordnung gegen Waffenmißbrauch.
Bericht über die Auswirkung der Verordnung über Aus—
Ahnuns der Polizeistunde auf geschlossene Gesell⸗
aften.
Bericht — die Auswirkung der Verordnung betr. Verbot
nächtlicher Märsche und ——
Vorlage der Monatsabrechnungen für die Kreisergänzungs—
beschaukasse.

Ueberhandnahme des Schankgewerbes.
Sindend der Dedbücher der im Kreis angekörten Privat—
ngste.
Vorlage der Anträge von Jugendpflegebvereinen um Auf—
nahme in das Verzeichnis der Saarbahnen zur In—
anspruchnahme der Fahrpreisermäßigung. (Fehlanzeige
erforderlich.)
Nachweisung der neugewählten, noch nicht auf die Regie—
rungskommission vereidigten Kommunalbeamten. (Fehl⸗
anzeige nicht erforderlich.)
Nachweisung über Sterbefälle, 3. Monatsdrittel.
Nachweisung über das Personal der einzelnen Polizeiver—
waltungen.
Verwaltungsbericht über das Halbjahr vom 1. April bis
30. September 1932.
Anträge auf Zuschüsse zur Förderung des Feuerschutzes.
Wahrnehmungen über den Verkehr mit Nahrungs- und
Genußmitteln.
Einreichung der Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
von Angehörigen ausländischer Staaten.
Finve nnn einer Nachweisung der bestraften Kraftwagen⸗
ührer.
Zahl der am 15. eines jeden Monats bei Notstandsarbeiten
beschäftigten Erweröslosen.

Diejenigen, die innerhalb dieser — * Widerspruch
gegen die Verleihung erheben, verlieren ihr Widerspruchs—
recht, und es fönnen wegen nachteiliger Wirkungen der
Ausübung des verliehenen Rechtes nur noch die in 8 82
— bezeichneten Ansprüche geltend gemacht
werden.
Andere Anträge auf Verleihung des Rechtes zur Be—
nutzung des Sulzbaches, durch welche die von der Gemeinde
Sulzbach beabsichtigte Benutzung beeinträchtigt werden
vürde, sind innerhalb der gleichen Frist wie oben bei dem
Bürgermeisteramt Sulzbach mit den erforderlichen Unter—
iagen einzureichen. Nach Ablaufß der Frist gestellte An—
räge auf Verleihung werden' in diesem Verfahren nicht
nehr berücksichtigt.
Saarbrücken, den 3. August 1932.
Namens des Verwaltungsausschusses:
(Verleihungsbehörde)
J. V.
Knipper, Oberregierungsrat.

Saarbrücken, den 17. August 1932.
Der Landrat: Dr. Vogeler
            
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