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66
*
Beamte,
welche zu berichten haben
Die Erledigung anordnende
Verfügung
22 10.)
23 10.
24 18.
25
2616.
—
Sämtliche Herven
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister.
Zümtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herven
Bürgermerster.
13. Febr. 1924, J. 996.
29. Jan. 1925, J. 460.
21. Febr. 1927, J. 1353.
12. Juli 1924,
K. W. 6712.
15. 4. 30, K. W. I. 5123.
18. Dezember 1909,
K. A. 3779.
13. Juli 1923,
RK. A. 4171.
l. April 1924,
K. A. 2176.
15. 2. 1921, Du. 151,
7. 10. 1919, Din. 1919
1. 26. 1. 1920, Din. 160.
3. April 1891,Mr. 4676,
16.Juli 1900, Nr. 4979
ind 29. April 1903,
Nr. 3906.
28
15.
Sämtliche Herren
Bürgermerster.
derr Bürgermeister zu
Kleinblitdersdorf.
29120.
30
31
32
33
20.
22.
28.
25.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Her ven
Bürgermeister.
Sämtliche Her ven
Bürgermeister.
Sämtliche Herven
Bürgerme ster.
11. Al, R. A. 7417.
12. Juli 1924,
. W 6712
20. Rob. 1908,
x. X AS.
19. 1. i9825, .4. 274.
80. W. . 267
2. Sept. 1921, J. 5142.
za 25.
3 28.
Saämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Hervren
Bürgermeisder.
43 Bekanntmachung.
Die mit Verfügung vom 19. Februar 1931, J-Nr.
. 603, angeordnete Sperre der Straßenstrecke im Zuge
Bölklingen —Fürstenhausen wird bis auf weiteres verlängertz
Saarbrücken, den 20. April 1931.
. 1986.
144
Berichtigung.
In der im Kreisblatt Nr. 15 Seite 57 vom 15. d. M.
beröffentlichten Uebersicht über die gemäß Beschluß des
Verwaltungsausschusses des Saargebietes vom 25. Februar
1931 mit Wirkung vom 1. März 1931 ab geltende Ein—
eilung der Schornsteinfegerkehrbezirke im Landkreise Saar⸗
hrücken, muß bei dem Kehrbezirk Heusweiler in der Spalte
umfafsend die Gemeinden“ zwischen Kirschhof und Lum—
erschied die Gemeinde „Kutzhof“ nachnotragen werden.
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
146 Bekanntmachunug
betr. die Höhe des Mietpreises für die Monate Mai und
Juni 1931.
Auf Grund der Verordnung vom 21. Januar 1931
hetreffend Regelung des Wohnungswesens (Amtsblatt vom
22. Januar 1931 Nr. 35), nach Anhörung der durch
Artikel 24 der Verordnung vom 27. Juli 1926 betreffend
Abänderung der Bestimmungen über das Wohnungswesen
ingesetzten Kommission, hat die Regierungskommission be—
schlossen, den Umrechnungsfaktor für die Monate Mai und
Juni 1931 derart festzusetzen, daß eine Mark Friedensmiete
für Mai — 3,85 Franken
Juni — 3,85 Franken
gerechnet wird.
Saarbrücken, den 22. April 1931.
Im Namen der Regierungskommission
Der Präsident:
Jez. FCMiston
Gegenstand
Monatliche Berichterstattung über den Bevölkerungsstand
Vorlage eines Jahresberichts der gewerblichen Privatschulen
Nachweisung über Sterbefälle 2. Monatsdrittel.
Nachweisung über Zu- und Abgänge von Pflegekindern.
Nachweisung über vorgenommene Nahrungsmittelunter—
suchungen.
Ablieferung der Kreis-, Hunde-, Lustbarkeits- und Schank—
fonzessionssteuer.
Nachweisung über die in der Zeit vom 1.-215. jeden Monats
unterstützten Erwerbslosen und die an sie gezahlten
Beträge.
Zorlage der Rechnung und des Haushaltsplanes des Wohr—
Vermächtnisses, sowie der Kornschen und Pabstchen
Stiftung.
Arbeitsnachweisstatistik.
Nachweisung der neugewählten, noch nicht auf die R⸗
gierungskommission vereidigten Kommunalbeamten.
Rachweisung über Sterbefälbe 3. Monatsdrittel.
strähenvertilgung.
Nachweisung der mit Hilfe der produktiven Erwerbslosen—
reee öö Erwerbslosen.
Tinren hung einer Nachweisung der bestraften Kraftwagen—
rer.
42 Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 3 der preußischen Ausführungsbe⸗
stimmungen betreffend die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau
einschließlich Trichinenschau, bei Schlachtungen im Inland.
dom 20. März 1903 werden in Abänderung der An—
Idnung vom 1. Mai 1930 (Kreisblatt 1930, Seite 63
m Fleischbeschaubezirbe Kleinblittersdorf
ad die Schlachtvieh- und Fleischbeschau (ohne Trichinen⸗
schau) für gewerbliche und Hausschlachtungen in den
Gemeinden: Auersmacher, Bübingen, Gündingen,
Kleinblittersdorf und Rilchingen-Hanweiler;
die Ergänzungsbeschau in der Gemeinde Bliesrans—
bach vom 1. Mai 1931 ab dem Herrn Tierarszt
Dr. Hackhausen zu Kleinblittersdorf übertragen.
Saarbrücken, den 29. April 1931.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
147 Verordnung
betr. Aenderung der Verordnung über das Verabfolgen
und den Verkauf von Brauntwein, Spiritus, Likören und
von anderen geistigen Getränken vom 13. Juli 1921
Megierungs⸗Amtsblatt S. 106).
Auf Grund der 88 19 und 23 der Anlage zu Ab—
ichnitt IVv (Teil 3) des Friedensvertrages von Versailles
»erordnet die Regierungskoömmission gemäß ihrem Beschlusie
»om 15. Avpril 1931 was. Hlgt:
Der Absatz 1 des 8 5 der vorbezeichneten Verordnung
hom 13. Juli 1921 wird wie folgt geändert:
„Den Gäst- und Schankwirten, Spirituosen- und Flascheu—⸗
bierhändlern sowie den Produzenten ist verboten, geistige
GBetränke jeder Art zum sofortigen Genuß oder zum Mit—
nehmen an betrunkene oder an solche Personen, welche
von der Polizeibehörde als Trunkenbold bezeichnet find—
zu verabfolden“
8 2.
Die vorliegende Verordnung tritt mit ihrer Veröffent—
Hung im Amtsblatt in Kraft.
Saarbrücken, den 15. April 1931.
Namens der Regierungskommission.
Der Präaͤsident:
gez. F CEC. Wilton