Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Wahlstelle Püttlingen: Rathaus, Sitzungssaal, umfassend die
Bürgermeisterei Püttlingen.
Wahlstelle Heusweiler: Rathaus, Sitzungssaal, umfassend
die Bürgermeistereien Heusweiler und Riegelsberg.
Die Wahlhandlung beginnt in sämtlichen Wahlstellen
im 9 Uhr vormittags und dauert bis 1 Uhr nachmittags.
Zu wählen sind 6 Beisitzer aus dem Kreise der Kauf⸗
eute, die mindestens einen Handlungsgehilsen oder Hand—
lungslehrling regelmäßig das Jahr hindurch oder zu ge—
wisfsfen Zeiten des Jahres beschäftigen, und 6 Beisitzer aus
dem Kreis der Handlungsgehilfen.
Wählbar sind nur Personen, die das 25. Lebensjahr
hollendet haben und zwar auch Personen weiblichen Ge—
schlechts. Personen, die nach 883 31 und, 32 des Gerichts—
verfaffungsgesetzes zum Amt eines Schöffen unfähig sind,
ind nicht wählbar. Die zu Wählenden müssen in dem
Bezirt der Spruchkammer Völrlingen ihre Handels nieder⸗
lassung oder Beschäftigung haben
Wahlberechtigt sind
solche Kaufleute, die das 20. Lebensjahr vollendet
haben, in dem Bezirt der Kammer ihre Niederlassung
jaben und mindestens einen Handlungsgehilfen oder
dandlungslehrling regelmäßig das Jahr hindurch oder
su gewissen Zeiten des Jahres beschäftigen;
solche Handlüngsgehilsen, die das 20. Lebensjahr
pollendel haben und in dem Spruchkammerbezirk be—
schäftigt sind.
Auch weibliche Personen sind wahlberechtigt.
Wer nach 88 31 und 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes
zum Amt eines Schöffen unfähig ist, ist nicht wahlberechtigt.
Die in Apotheken befindlichen Gehilfen sind weder wahl—
Zzerechtigt noch wählbar, desgleichen Handlungsgehilfen, deren
Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehält 33 000 Fr
Weyrsteigt.
Den Kaufleuten stehen gleich die Mitglieder des Vor—
tandes einer Aktiengesellschaft oder eingetragenen Genos—
enschaft oder einer als Kaufmann geltenden juristischen
Person, sowie die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit
zeschränkter Haftpflicht.
Personen, die auch in anderen Spruchkammerbezirken des
Kreiskaufmannsgerichts wahlberechtigt sind, dürfen ihr
Wahlrecht nur für den Bezirk einer Kammer ausüben.
Die Wählerlisten liegen zu jedermanns Einsicht offen
h»om 20. März bis April 1931 und zwar bei der Ge—
richtsschreiberee der Spruchkammer Völklingen, Völklingen,
Zchulstraße 8. Zimmer 7.
Die Einsichtnahme in die Wählerlisten kann nur während
den Dienststunden stattfinden. Einwendungen gegen die Rich—
iigkeit oder Vollständigkeit der Listen se spätestens
»innen 3 Tagen nach beendeter Auslegung, also spätestens
dis zum 5. April 1931 einschließlich bei der Spruchkammer
Völklingen angebracht und durch Vorlage entsprechender
Bescheinigungen begründet werden. Einmal eingetragene
Personen dürfen nur gestrichen werden, nachdem ihnen zu—
zor Gelegenheit zur Aeußerung gegeben worden ist.
Für Personen, die bis zum Tage der Wahl in den Listen
rzicht aufgenommen sind, ruht das Stimmrecht.
Die Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert, Wahl—⸗
vorschlagslisten bis spätestens den 4. April 1931 bei dem
Vorsitzenden des Wahlausschusses, Völklingen, Schulstr. 8.
Zimmer 7, einzureichen.
Die Vorschlagslisten, die für die Kaufleute und Hand—
ungsgehilfen getrennt sein müssen, dürfen höchstens
b Ramen enthalten. Sie müssen von mindestens 10 Wählern
des betreffenden Wahlkörpers unter Benennung eines für
veitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreters unter—
eichnet sein.
Es wird darauf hingewiesen, daß bei der Wahl nur
ür unveränderte Vorschlagslisten gestimmt werden darf.
Rölklingen, den 5. März 1931.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses:
Dr. Müller, Gerichtsassessor

zurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres beschäftigen, auf⸗
gefordert, sich und ihre wahlberechtigten Handlungsgehilfen
ind Lehrlinge bis spätestens 28. März 1931 der Ge—
eichtsschreiberei der Spruchkammer in Brebach mündlich
oder schriftlich anzumelden. Zur Teilnahme an den Wahlen
für die Kammer sind berechtigt:
1. solche Kaufleute, die das 20. Lebensjahr vollendet
haben und ihre Handelsniederlassung in dem Bezirk
der Kammer haben;
solche Handlungsgehilsfen, die das 20. Lebensjahr
vollendet haben und in dem Bezirk der Kammer be—
schäftigt sind;
weibliche Personen sind zur Teilnahme der Wahlen
berechtigt.
Personen, die nach 88 31 und 32 des Gerichtsverfassungs—
gesetzes zum Amt eines Schöffen unfähig sind, sind nicht
vahlberechtigt.
Den Kaufleuten im Sinne vorstehender Bestimmung
inter 1. stehen gleich die Mitglieder des Vorstandes einer
Aktiengesellschaft oder eingetragenen Genossenschaft oder
ziner als Kaufmann geltenden juristischen Person, sowie
zie Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗
ung.
Die Vorschriften des Kreisstatuts finden keine Anwendung
ruf Handlungsgehilfen, deren Jahresarbeitsverdienst an
Lohn oder Gehalt 33 000 Franken übersteigt. Die Vor—
schriften des Kreisstatuts finden ferner keine Anwendung
ruf die in Apotheken beschäftigten Gehilfen und Lehrlinge.
Als Beisitzer zur Spruchkammer sind wählhbar diejenigen
Wahlberechtigten, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Wiederwahl ist zulässig. Die Wahlberechtigten werden hier—
nit aufgefordert, Wahlvorschlagslisten bis spätestens 11.
April 1931 bei dem Vorsitzenden des Wahlausschusses, Ge—
richtsschreiberei in Brebach, Rathaus, einzureichen. *
Die Vorschlagslisten, die für Kaufleute und Handlungs—
gehilfen getrennt sein müssen, dürfen höchstens 6 Namen
einthalten. Sie müssen von mindestens 10 Wählern des
zetreffenden Wahlkörpers unter Benennung des für wei—
ere Verhandlung bevollmächtiagten Vertretern unterzeichnet
ein.
Es wird darauf hingewiesen, daß bei der Wahl nur
ür unveränderte Vorschlagslisten gestimmt werden darf.
Die Wählerlisten liegen vom 4. April bis 18. April 1931
m Rathause in Brebach, Gerichtsschreiberei des Kaufmanns—
zerichts, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht
offen. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollstän—
digkeit der Listen müssen spätestens binnen 3 Tagen nach
bheendeter Offenlegung, also bis spätestens 21. April 1931,
»ei der Spruchkammer Brebach des Kaufmannsgerichtes an—
zebracht und durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen
hegründet werden. Einmal eingetragene Personen dürfen
aur gestrichen werden, nachdem ihnen zuvor Gelegenheit
zur Aeußerung gegeben worden ist.
Für Personen, die bis zum Tage der Wahl in den Listen
nicht aufgenommen worden sind, ruht das Stimmrecht.
Personen, die auch in anderen Spruchkammerbezirken des
sreiskaufmannsgerichtes (Völklingen, Dudweiler, Sulzbach)
vahlberechtigt sind, dürfen ihr Wahlrecht nur für den Be—
zirk e iner Kammer ausüben.
Brebach, den 6. März 1931.
Der Vorsitzende der Spruchkammer:
Neumarekf.

Saarbrücken, den 25. März 1931
Der Landrat: Dr. Vogeler.

100 Neuwahl der Beisitzer zum Kaufmannsgericht.
Die Neuwahl der Beisitzer für das Kaufmannsgericht für
»en Landkreis Saarbrücken, Spruchkammerbezirk Brebach,
umfassend die Bürgermeistereien Bischmisheim und Klein—
Aittersdorf, findet am Sonntag, den 3. Mai 1931, statt.
Das Wahllokal befindet sich in Brebach, Rathaus,
Sitzungssaal. Die Wahlhandlung beginnt um 2 Uhr nach—
mittags und dauert bis 5 Uhr nachmittags.
Zur Vorbereitung der Wählerlisten für die Neuwahl der
Beisitzer der Spruchkammer Brebach des Kaufmannsgerichtes
ür den Vandkreis Saarbrücken werden hiermit sämtliche
daufleute des Bezirks der Bürgermeistereien Bischmisheim
und Kleinblittersdorß, die wenigstens einen Handlungs—
rwchilfet ndor Handluncagassehrfino reogesmäsßiog dos Zohr hin
            
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