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Der Kreistag beschließt einstimmig, entsprechend. dem Vor⸗
schlage des Kreisausschusses zu den Anlagekosten der Eisen—
bahnhaltestelle in Walpershofen eine einmalige Beihilfe bis
zu 30 000 Franken zu übernehmen.
7. Einrichtung des öffentlichen Arbeitsnachweises für den
andkreis Saarbrücken. —
Der Kreistag stimmt der Einrichtung eines öffentlichen
Arbeitsnachweises für den Landkreis Saarbrücken einstimmig
zu und ermächtigt den Kreisausschuß, die zur Durchfüh—
rung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
8. Abänderung des Beschlusses des Kreistages vom 31.
Juli 1930 über die aus Anlaß des Neurodener Gruben⸗
unglücks zur Verfügung gestellten 5600 RM.
Es wird einstimmig beschlossen, von der Ueberweisung
der für Neurode bestimmten Beihilfe von 5000 RM. abzu—
sehen und diesen Betrag dem Fonds für verunglückte Kreis—
eingesessene und deren Hinterbliebenen zuzuführen.
9. Uebernahme der Kosten der Krankenhausbehandlung
in den Fällen spinaler Kinderlähmung.
Der Kreistag beschließt in Bestätigung seines Beschlusses
bom 31. Juli 1930, die Kosten der Krankenhausbehand—
lung in den Fällen spinaler Kinderlähmung in demselben
Amfange zu übernehmen wie bei den übrigen ansteckenden
Krankheiten (Typhus, Ruhr, Genickstarre, Schlafkrankheit,
Scharlach, Diphtherie). Danach sind die Kosten zu 2 von
dem Kreis, zu 12/3 von den Gemeinden zu tragen.
10. Abnahme der Jahresrechnung der Kreissparkasse
sür 1929.
Die Jahresrechnung der Kreissparkasse für 1929 wird
vie folgt festgesetzt:
A. Franken:
Aktiva oder Forderungen 213 416 460, 29 ffrs.
Passiva „Verbindlichkeiten“ 213322 491.04
der Bestand von 93969, 25 ffrs.
vurde satzungsgemäß den Reserven zugeführt.
B Gewinn- und Verlustrechnung:
Einnahme 4698 895, 58 ffrs.
Ausgabe 4604 926,838
Bestand wie vor: 93 968 35 ffr8
A. Reichsmark:
Aktiva oder Forderungen 23 737 705,88 RM.
Passiva „Verbindlichkeiten“ 23 591 151,688,
der Bestand von 146554,15 RM
vurde satzungsgemäß den Reserven zugeführt.
B. Gewinn- und Verlustrechhnung:
Einnahme 224 2M.
Ausgabe 7 7
Restand wie vor: F —
A. Dollar:
Aktiva oder Forderungen 2741809,74 8
Passivan,„Verbindlichkeiten“ 2725758, 45 *
der Bestand von 160351,294
wurde satzungsgemäß den Reserven zugeführt.
ß8 Gewinn- und Verlustrechnung:
Einnahme 174068,18 *
Ausgabe 158017,89 83
Bestand wie vor: 160298
I. Schweizer Franten;
Aktiva oder Forderungen 752 230, 63 schfrs.
Passiva oder Verbindlichkeiten 745 61635,
der Bestand von 661488 schfrs
wurde satzungsgemäß den Reserven zugeführt.
B. GBewinn- und Verlustrechnung:
Einnahmen 42 828, 05 schfrs.
Ausgaben 362123 77
RBestand wie vor: —
Dem Rechnungssführer wird auf Antrag der Prüfunags—
ommission Entlastung erteilt.
11. Abnahme der Jahresrechnung der Kreiskommunagl⸗
tasse für 1929.
Die Jahresrechnung der Kreiskommunalkasse für 1929
wird wie folgt festgesetzt:
a) Kreiskommunalkasse:
n Einnahme — 34634996,03 Fr.
n Ausgabe — 34621978 66,
Bestand w Tι—
bHeilstätte Sonnenberg:
n Einnahme — 3192829,81 Fr.
n Ausgabe — 3180974 60 ,
gestand ATBRSMMMMSXE
c) Ziegenzuchtanstalt:
Finnahme und Ausqgabe mit ie 32868.80 Rr
d) Untersuchungsamt:.
in Einnahme und Ausgabe mit je 436212,50 Fr
e) Walderholungsstätte:
in Einnahme — 11932,30 Fr.
in Ausgabe — 11076,10,
Bestand s 856,20 FIr.
Die Bestände sind in das Rechnungssahr 1930 übernom
men worden.
Dem Rechnungsführer wurde Entlastung erteilt.
12. Aenderung der Satzung des Kreisgewerbe⸗- und Kreis—
aufmannsgerichtes.
Kreistag beschließt folgendes:
1. 8 22 des Kreisstatuts für das Gewerbegericht und für
das Kaufmannsgericht sjür den Landkreis Saarbrücken
erhält folgende Fassung:
„Die Kosten der Einrichtung und Unterhaltung des
Sewerbegerichts / Kaufmannsgerichts sind, soweit sie nicht
in dessen Einnahmen ihre Deckung sinden, für den Bezirk
einer jeden Kammer bvesonders von den dieser Kammer
angeschlossenen Bürgermeistereien zu tragen. Und zwar
vird die eine Hälfte der Gesamtkosten (persönliche und säch—
iche Kosten zusammen) auf die beteiligten Bürgermeiste—
reien nach dem Verhältnis ihrer Bevölkerungsziffer ver—
eilt, die andere Hälfte nach dem Verhältnis der aus den
ꝛinzelnen Bürgermeistereibezirken zur Verhandlung gelan—
genden Sachen.“
ADDDD—
„Für die Verhandlung des Rechtsstreites vor dem Ge—
verbegericht / Kaufmannsgericht wird eine einmalige Gebühr
nach dem Wert des Streitgegenstandes erhoben.
Sie beträgt für einen Streitgegenstand im Werte bis
100 Franken — 5 Franken,
von mehr als 100- 300 Franken einschl. — 10 Franken,
von mehr als 300-500 Franken einschl. — 15 Franken.
Die serneren Wertklassen steigen um je 500 Franken, die
ßebühren um je 15 Franken, die höchste Gebühr beträq
150 Franken.“
Zcorhrücken. den 2. März 1930.
Namens des Kreistages:
Der Landrat.
J. V.:
Dr. Lorscheider.
34 Bekanntmachung.
Die in dem Viehbestande des Landwirtes Peter Bur
1. q. ausgebrochene Maul- und Klauenseuche isi erloschen.
Meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 27. Januar
931 — J. 482/543 — wird hiermit aufgehoben.
Der Dünger in den verseucht gewesenen Gehöften darf
erst nach Ablauf von 3 Wochen nach, Beendigung der
Desinsektion abgefahren werden.
Saarbrücken, den 5. März 1931.
Der Landrat.
I. 1387. J. V.: Dr. Lorscheider
Bekanntmachungen anderer Behörden.
85 Bekanutrnachnug
betreffend Vertragsausschußorduung gemäß 8 368 Abj.
der Reichsversicherungsordnung.
Auf Grund des 8 3688 Absatz der Reichsversicherungs⸗
»rdnung hat der Ausschuß für Aerzte und Krankenkaffen
in seiner Sitzung vom 12. Februar 1931 nachstehende Ver—
raasausschußordnung erlassen:
Artikel 1.
Errichtung und Bezirtk. Aufsicht.
1. Für den Bezirk jedes Versicherungsamtes, bei dem
iinn Arztregister gesührt wird, wird bei diefem ein Ver—
ragsausschuß gebildet.
2. Alle Angelegenheiten des Vertragsausschufses gehen
3— der Anschrift des Versicherungsaämtes, bei dem er
esteht.
Artikel 2.
Oertliche Zustäudigkeit.
1. Der Vertragsausschuß ist zuständig für die Herbeifüh—
zung von Verträgen zwischen Aerzten oder deren Orgä—
aisationen und Krankenkassen oder deren Organifativnen
eines Bezirkes.
2. Erstreckt sich der Bereich von Krankenkassen oder deren
fArganisationen, die an dem Vertragsausschuß beteiligt
sind, auf die Bezirke mehrerer Vertragsausschuüsse, so ist
der Vertragsausschuß zuständig, in dessen Bezirk die Kassen
»der deren Organisationen ihren Sitz haben. Die Ver—
ragsparteien können jedoch die Zuständigkeit eines aunderen
hontragsagusschusses vereinbaren