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Amtliches Anzeigeblatt verbunden mit
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
herausaegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs
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Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles Oruck und Berlag von
debr. Hofer A.⸗G.. Sagrbrucken Bolklingen · Fernsptecher
der Druckerei Rir. 1184 (Amt Saarbrücken).
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Nr. 10 Mittwoch,
Bezugqspreis,ür das Bierteljahr 5.10, Fr.
Anzeigengebühren: Die 6mal gespaltene Millimeter-Zeile
g8der deren Raum 60 Cis.
11. März 1931 57. Jahrg.
FA
IAnhalt:
Abhändernde Bestimmungen zu der Anweisung 11 vom
17. Juni 1920 sür das Verfahren bei den Fortschreibungs⸗
—D Tauben⸗
perre S. 37). — Kreistag (S. 38. —.,Bekanntmachung
elr. Vertragsausschußordnung gemäß 8 3688 Abs. 1 der
seichsversicherungsordnung (S. 38). — Bekanntmachung
zefr die Wahl von Beisitzern sür das Kaufmannsgericht
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
4 Abãnuderude Bestimmungen
zu der Anweisung IJ vom 17. Junm 1920 für das Ver—⸗
fahren bei den Fortschreibungsmessungen.
Die Anweisung I1 vom 17. Juni 1920 für das Ver—
ahren bei den Fortschreibungsmessungen wird, wie solgt,
abgeändert:
l. Ziffer 77 kommt in Fortfall.
2. Ziffer 1140 erhält solgende Fassung:
In der für die Grenzverhandlung vorbereiteten Skizze
Ziff. 76) sind die alten Grenzmale und Grenzsteine
shwarz, die neuen rot auszuzeichnen und die zu be—
handelnden Grenzpunkte in geeigneter Weise zu be—
seichnen. Die Skizze ist in der Regel auf der zweiten
zeite der Grenzverhandlung zu zeichnen.
Reicht der Raum hierzu nicht aus, so ist eine be—
ondere Skizze zu fertigen, die einen Bestandteil der
Brenzverhandlung bildet. Aus der Verhandlung muß
unmittelbar hervorgehen, daß die Beteiligten die Skizze
als Bestandteil der Grenzverhandlung anerkennen und
hnen die Grenzen an der Händ der zur, Verhandlung
rigen besonderen Skizze eingehend erläutert worden
uͤnd.
Ddas Feldbuch darf nicht als Skizze zur Verhandlung
zenutzt werden.
Saarbrücken, den 20. Februar 1931.
das Mitglied der Regierungskommission für die Finanzen:
gez. J. Morize.
Polizeiverordnung.
Aup Grund der 88 137 und 139 des Gesetzes über die
allgemeine Tandesverwaltung vom 80. Juli 1888 und
der 88 6.12 und 15 des Gesetzes über die Polizeiverwal—
ung vom 11. März 1850 wird, mit Zustimmung des
Berwaltungsgqusschusses sür den Umfang des preußischen
ien des Saargedietes folgende Volizeiverordnung er—
82
81.
Die Taubenbesitzer sind verpflichtet, ihre Tauben in der
Zeit vom 15. März bis 80. April und vom J. Oktober bis
31. Oktober so einzusperren, daß ein Ausfliegen auf die
Felder nicht möglich ist. Die Landräte und für die Stadt
Saarbrücken der Bürgermeister können auf Grund der
zrtlichen Verhältnisse die Sperrzeiten ohne Verlängerung
ihrer Gesamtdauer anderweit, jedoch nicht über 14 Tage
We oder nach den vorstehend bestimmten Zeitpunkten fest—
ellen
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen
verden mit Geldsixafe bis zum Betrage von 60 Franken,
im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.
83.
Diefe Polizeiverordnung tritt in Kraft mit dem Tage
rer Veröffentlichuna im Amtsblatt
zür den Landkreis Saarbrücken, Spruchtammer Dudweiler
(S. 39. — Nachtrag zur Steuerordnung über die Auf—
zringung der Kosten der Zuchtbockhaltung der Gemeinde
Rittenhöfen (8. 40). — Nachtrag zur Steuerordnung über
die Aufbringung der Kosten der Zuchtbockhaltung der
Gemeinde Kölln (S. 40. — Jagdverpachtung 9 dem
Femeindebann Etßenhofen-Güchenbach-Sellerbach (S. 40).
Mit dem gleichen Tage werden die diesen Gegenstand be⸗
treffenden kreis⸗ und ortspolizeilichen Vorschriften im preu—
zischen Teil des Saargebietes außer Kraft gesetzt.
Saarbrücken, den 24. September 1926.
Der Präsident der Regierungskommission:
gex. G. W. Stephens.
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
z3 Kreistag.
Am 12. Februar 1931 fand unter dem Vorsitz des Land⸗
rates Dr. Vogeler im Sitzungssaale der Handelskammer zu
Zaarbrücken eine Kreistagssitzung statt. Von 40 stimm⸗—
zerechtigten Kreistagsabgeördneten waren 34 erschienen.
Außerdem waren anwesend die dem Kreistage nicht ange—
jörenden Kreisausschußmitglieder:
Regierungsobersekretär Betz, Völklingen,
Schriftleiter Pitz, Dudweiler,
Kommerzienrat Dr. h. c. Röchling, Völklingen,
Landwirt Schäfer, Wintringerhof, und
Kreisdeputierter Pfarrer Schilz, Friedrichsthal.
Die Tagesordnung wurde wie solgt erledigt:
i. Neuwahl des Schiedsmannes für den gemeinsamen
Schiedsmannsbezirk Brebach-Neufechingen.
Anstelle des Herrn Franz Zingraf, Schreinermeister in
Brebach, der eine Wiederwahl ablehnt, wird der Eisen—
bahningenieur Franz Gierdol in Brebach, Provinzialstraße,
ꝛinstimmig gewählt.
2. Neuwahl dves Schiedsmannes für den gemeinsamen
Schiedsmannsbezirk Bietschied, Holz, Kutzhof, Luͤmmerjchied,
Wahlschied.
Der bisherige Schiedsmann, Herr Philipp Diehl in Holz.
vird einstimmig wiedergewählt.
3. Wahl eines Ersatzmannes für den verstorbenen Kreis⸗
agsabgeordneten Herrn Ceorg Kurtz in Völklingen, als
Vertranensmann im Ausschuß zur Auswahl der Schöffen
und Geschworeuen für den Amtsgerichtsbezirk Völklingen.
Anstelle des verstorbenen Herrn Kurtz wird der Maler⸗
neifter Wilhelm Wilms in Völklingen, Poststraße 45. ein—
timmig gewählt.
4. Ankauf des Grundstückes Gemarkung Ludweiler Flur
17 Nr. 22, „Wiese unterm Eichenkopf“ am Rotweg.
Der Kreisiag beschließt einstimmig den Ankauf des frag—
lichen Grundstückes zum Preise von 20000 Franken.
z. Uebertragung der Befugnis zum Verkauf einzelner
Parzellen zum Wohnungsbau aus dem Gelände des Asch⸗
bacherhoses an den Kreisausschuß.
Der Kreistag beschließt gemäß dem Vorschlage des Kreis—
ausschuffes die Beschlußfassung über die Abgabe von Bau—
ftellen aus dem Gelände des Aschbacherhofes, soweit dabei
her Kreis als Miteigentümer mitzuwirken hat, dem Kreis—
ausschuß zu übertragen und zwar, soweit es sich um Bau—
tellen bis zur Größe von einem Moraen im einzelnen Falle
sandelt.
6. Beihilfe zur Anlagne einer Eisenbahnhaltestetle in Wal⸗
Rr8hoĩen.