Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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7. Zu Beginn eines jeden Rechnungsjahres hat die
unmittelbar vorgesetzte Dienststelle der zuständigen Ab—
seilung der Zentralverwaltung zu berichten, welche Be—
amten im verflossenen Rechnungsjahre wegen Krankheit
— einschl. der kurzzeitrigen — dem Dienste fernbleiben mußten.
Die Zähl der Krankheitstage und die Krankheitsart sind
dabei anzugeben.
8. Diese Bestimmungen finden auf Angestellte nur in—
soweit Anwendung, als auch bei ihnen e Krank⸗
meldungen zu ihren Personalakten zu nehmen sind. Im
übrigen gelten für sie die einschlägigen Vorschriften der
Bestinmmungen für die Angestellten und Lehrlinge bei
den staatlichen Verwaltungen des Saargebietes.
Bei Bewerbungen von Angestellten um Zulassung zur
Beamtenlaufbahn sind dem Einsendungsbericht stets die
Personalakten des Gesuchstellers beizufügen.
9. Falls besondere Verhältnisse bei einer Verwaltung
veitere Bestimmungen erforderlich machen, können solche
oon dem zuständigen Mitgliede der Regierungskommission
zrlassen werden: sie müssen jedoch mindestens den vor—
stehenden Richtlinien entsprechen.
Zaarbrücken, den 25. Februar 1931.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident:
gez. E. C. Wilton.

Hin weis.
Auf die im Amtsblatt der emersuntonm en, des
Saargebietes Ne. 9 vom 1. März 19831 veröffentlichte
Bekanntmachung betreffend Richtlinien für wirtschaftliche
Arzneiverordnung gemäß 8 3680 der Reichsversicherungs—
yrdnung vom 28. Zanuar 1931 wird hingewiesen.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
78 Drisstatut
betreifend die Anlegung und Unterhaltung von Bürger—
tteigen in der Gemeinde Güdingen.
Auf Grund des 8 11 der Landgemeindeordnung für
die Rheinprovinz vom 23. Juli 1845 und des 8 9 des
dommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (in der
Fassung der Bekanntmachung der — —
des Saargebietes vom 21. Dezember 1923) sowie des Be—
chlufses des Gemeinderates von Güdingen vom 12. Januar
1931 wird für die Gemeinde Güdingen nachstehendes
Irtsstatut erlassen:

81
Die Gemeinde übernimmt die Anlegung neuer Bürger—
teige und die Unterhaltung dieser und der bereits vor—
zandenen Bürgersteige mit Fiß der Bordschichten in
denjenigen Ortsstraßen, welche nicht unter 8 15 des
Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 fallen.
Diejenigen Straßen, in welchen die Neuanlage bzw.
Unterhaltung bereits vorhandener Bürgersteige erfolgen
oll und die Art der Herstellung und dezs zu verwendenden
Materials bestimmt der Gemeinderat im Einverständnis
mit der Polizeiverwaltung.
8 2.
Die Eigentümer der Grundstücke, die an eine der im
31 dieses Ortsstatuts bezeichneten Straßen angrenzen,
zaben zu den Kosten der Anlegung und Unterhaltung des
Bürgersteigs einschließlich der Bordschicht nach Maßgabe
der Frontlängen und in Ansehung der ihnen hierdürch
erwachsenden bder erwachsenen besonderen wirtichaftlichen
Vorteile Beiträge zu leisten.
Dieser Beitrag beträgt 509 vom Hundert der aufge—
vendeten Kosten bei Neuanlegung von Bürgersteigen.
Für die Unterhaltung soll ein Beitrag nicht erhoben
werden. Dagegen behält sich der Gemeinderat vor, wenn
erforderlich, eine Sonderumlage zur Aufbringung der
Anterbaltunaskosten zu beschließen.
83.
Die weitergehenden Bestimmungen des Ortsstatuts be—
reffend die Anlegung, Veränderung und Bebauung von
Straßen und Plätzen in der Gemeinde Güdingen vom
22. Mai 1907 bleiben unberührt.
84.
Die Beiträge werden den Zahlungspflichtigen durch be—
ondere Mitteilung bekanntgemächt. deen die Veranlagung
siehen dem Abgabepflichtigen die in den 88 41 und 43
es Kommunglabagaabengeseßes angegebenen Rechtsmittel zu
85.
Die Beiträge sind nach erfolgter Aufforderung binnen
Mochen an die Gemeindekasse zu entrichten Bei Ge—

währung von Ratenzahlungen sind mindestens 15 Fr
je Monat an die Gemeindekasse zu zahlen.
Die Beiträge unterliegen der Beitreibung im Ver
waltungszwangesverfahren. F
Dieses Ortsstatut tritt mit dem Tage der Veröffent
lichung in Kraft.
Brebach, den 19. Januar 1931.
Der Bürgermeister.

. A. I. 420.
GEenehmigt. Beschluß vom 13. Februar 1931.
Saarbrücken, den 16. Februar 19831.
Der Kreisausschuß:
J. V.
gez. Dr. Lorscheider.
Vorstehendes Ortsstatut bringe ich hiermit zur öffent
ichen Kenntnis.
Brebach, den 24. Februar 1931.
Der Bürgermeister.

Anmeldungen
für die Kaufmannsgerichtswahlen.
Bezugnehmend auf meine öffentliche Bekanntmachung
»om 21. Februar 1931 ersuche ich diejenigen Kaufleute
selbständige Handelstreibende), welche ihre Anmeldung und
iejenige ihrer wahlberechtigten Handlungsgehilfen zwecks
Aufstellung der Wählerlisten für die demnächst statt⸗
indende Wahl der Beisitzer für die Spruchkammer Dud—
veiler des Kreiskaufmannsgerichts noch nicht gemacht haben
dieses umgehend, nunmehr bis
spã testens Tienstag, den 10. März 1931,
zu veranlassen.
Die Anmeldung wird im Büro der Gerichtsschreiberei des
daufmannsgerichts im Hause Schuler gegenüber dem Rat
zause zu Dudweiler (Wohnungsamt) mündlich oder schrift—
ich entgegengenommen, woselbst auch zu diesem Zwecke
Formularvordrucke unentgeltlich verabfolgt werden.
Ich weise besonders darauf hin, daß den Kaufleuten
als Arbeitgeber die Verantwortung zufällt, wenn durch ihre
Anterlassung der Anmeldung ihre wahlberechtigten Hand—
ungsgehilsen nicht in die Wählerlisten ausgenommen sind
ind daher am Wahltage ihr Wahlrecht nicht ausüben können.
Feder Handlungsgehilfe befrage daher sofort seinen Arbeit—
geber, ob er seiner Pflicht nachgekommen ist.
Dudweiler, den 2. März 1931.
Mügel, Justizrat.

79

—M

Bekanntmachung.
Nach erfolgter Genehmigung des Ausschußbeschlusses vom
3. Dezember 1930 durch das Oberversicherungsamt werden
die Beiträge mit Wirkung vom 1. März 1931 an von?
auf 655 Prozent des Grundlohnes herabaesestt.
Sie betragen:
Lohnstufe Grundlohn

Beitrag
2,70 Fr. pro Woche
4,05 5
5,40 5 *
6,90 1 27
15 *
—VV— — —
65 77 *
3,90
18,30866 *
40 — A
11 50,- 22,80 * 24 .
Für Lehrlinge aller Art, die ohne Entgelt beschäftigt
werden, betragen die Beiträge zwei Drittel der niedrigsten
(1) Lohnstuse.
Die neuen Beitragstabellen sind bei der Geschäftsstelle
der Kasse in Sulzbach und den Meldestellen in Friedrichs—
hal und Quierschied erhältlich.
Sulzbach (Saar), den 1. März 1931.
Allgemeine Ortskrankenkasse Sulzbach
Der Vorstand.
J. Al
Der Vorsitzende:
gez. P. Michely.

Saarbrücken, den 4. März 1931.
Der Landrat: Dr. Vodelser.
            
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