5 Nachtrag
zur Stenerordnung über die Ausbringung der Kosten der
Zuchtbockhaltung der Gemeinde Hilschbach.
Auf Grund des 8 4 der Verordnung über die Haltung
und Körung der Stiere, Ziegenböcke und Eber vom
19. Dezember 1923 in Verbindung mit den 88 13 und
16 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Be—
kanntmachung vom 21. Dezember 1923 sowie auf Grund
des —— des Gemeinderates von Hilschbach vom
12. November 1930 wird folgender Nachtrag erlassen:
81.
Der 81 Absatz 1 erhält folgende Fahunge
„Zur Deckung der Unterhaltskosten der Gemeinde—
zuchtbockhaltung wird von den Ziegenbesitzern eine
Steuer erhoben, welche für jede zuchtfähige weib—
liche Ziege 11 Franken jährlich beträgt.“
82.
p Jeser Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in
raft.
Riegelsberg, den 26. November 1930.
Der Bürgermeister:
Ahrens.
Rr. K. A. II. 6316.
Genehmigt. Beschluß vom 30. 12. 1930.
Saarbrücken, den 31. Dezember 1930.
Der Kreisausschuß:
gez. Vogeler
Auf Grund des 8 47 Absj. III a. K. A. G. wird vor—⸗
stehender Genehmigung des Kreisausschusses zu Saar—
brücken hiermit die Zustimmung erteilt.
Saarbrücken, den 22. Januar 19831.
Das Mitglied Das Mitglied
der Regierungskommission der Regierungskommission
für die Finanzen: für die Angelegenheiten
gez. Morize. des Innern:
gez. E. C. Wilton.
Veröffentlicht!
Riegelsberg, den 3. Februar 1931.
Der Bürgermeister:
Ahrens.
is Nachtrag
zur Steuerordnung über die Aufbringung der Kosten der
Zuchtbockhaltung der Gemeinde Ueberho sen.
Auf Grund des 8 4 der Verordnung über die Haltung
und Körung der Stiere, Ziegenböcke und Eber vom
19. Dezember 1923 in Verbindung mit den 88 13 und
16 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Be—⸗
kanntmachung vom 231. Dezember 1923 spowie auf Grund
des Beschlusses des Gemeinderates von Ueberhosfen vom
18. November 1930 wird folgender Nachtrag erlassen:
81.
Dder 81 Absatz 1 erhält folgende Fassung
„Zur Deckung der Unterhaltskosten der Gemeinde—
zuchtbockhaltung wird von den Ziegenbesitzern eine
Steuer erhoben, welche für jede zuchtfähige weib—
liche Ziege 15 Fraute hel beträgt.“
Isser Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in
raft.
NRiegelsberg, den 26. November 1930.
Der Bürgermeister:
Ahrens.
Nr. K. A. II. 6317.
Genehmigt. Beschluß vom 30. 12. 1930.
Saarbrücken, den 31. Dezember 1930.
Der Kreisausschuß:
gez. Vogeler.
Auf Grund des 8 47 Abs. III a. K. A. G. wird vor—
tehender Genehmigung des Kreisausschusses zu Saar—
hrücken hiermit die Zustimmung erteilt.
Saarbrücken, den 22. Januar 19831.
Das Mitglied Das Mitglied
der Regierungskommission der Regierungskommission
für —— X füür die Angelegenheiten
gez. Morize. des Innern:
gez. E. C. Wilton.
Veröffentlicht!
Riegelsberg, den 3. Februar 1931.
Der Bürgermeister:
Ahrens.
47 Nachtrag
zur Steuerordnung über die Aufbringung der Kosten der
Zu chtbockhal tung der Gemeinde Walpearsho sen.
Auf Grund des 8 4 der Verordnung über die Haltung
ind Körung der Stiere, Ziegenböcke und Eber vom
19. Dezember 1923 in Verbindung mit den 88 13 und
16 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Be—
kanntmachung vom 21. Dezember 1923 sowie auf Grund
des Beschlusses des Gemeinderates von Walpershosen vom
2. November 1930 wird dlgender Nachtrag erlassen:
Der 81 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„Zur Deckung der Untterhaltskosten der Gemeinde—
zuchtbockhaltung wird von den Ziegenbesitzern eine
Steuer erhoben, welche für jede zuchtfähige weib—
liiche Ziege 13 Franken gahrlich beträgt.
a Dieser Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in
raft.
Riegelsberg, den 26. November 1930.
Der Bürgermeister:
Ahrens
Nr. K. A. II. 6315.
Genehmigt. Beschluß vom 30. 12. 1930. J
Saarbrücken, den 31. Dezember 1930.
Der Kreisausschuß:
gez. Vogeler.
Auf Grund des 8 47 Abs. 1III a. K. A.G. wird vor—
tehender Genehmigung, des Kreisausschusses zu Saar—
»ruͤcken hiermit die Zustimmung erteilt.
Saarbrücken, den 22. Januar 193141.
Das Mitglied Das Mitglied
der Regierungskommission der Regierungskommissior
für die Nirarzen: für die Angelegenheiten
gez. orize. des Innern:
gez. E. C. Wilton
Veröffentlicht!
Riegelsberg, den 3. Februar 1931.
Der Bürgermeister:
Ahrens
Belannturachnung.
Die Gesellschaft der Straßenbahnen im Saartal beab⸗
ichtigt die Verlegung der Straßenbahngleise auf Gleis—
mittellage im Zige der Brebacherlandstraße. Der Plan
liegt während 14 freien Tagen, vom Tage der diese Be—
kanntmachung enthaltenden Nummer des Kreisblattes ab
gerechnet, offen. Während dieser Zeit kann jeder Be—
teiligte im Umfange seines Interesses Einwendungen gegen
den Plan erheben. Die Einwendungen sind isn in
2 Exemplaren einzureichen oder mündlich auf Zimmer 12
des Rathauses zu Protokoll zu geben.
Brebach, den 4. Februar 1931.
Der Bürgermeister:
Lostant.
48
Saarbrücken, den 11. Februar 1931.
Der Landrat: Dr. Vogeler.