Sortenname
Züchter
Reifezeit
Schalenfarbe
Fleischfarbe
Hellena
Isolde
Fubel
X
Juliniere
Juliniere
Juliniere
Zuliniere, St. A.
Fuliniere, St. A.
Juliperle
aiserkrone *), krebsfeste, St. A.
—— St. A.
saiserniere
Kleinod)
ronsum
suckuck J
dichtblick
MNagdeburger Blaue
Paulsen
Paulsen
stich ter
Paulsen
Ebstorf
dläden
Meyer⸗Born sen
Ztronn
Winsener Geest
xbstorf
Ztieff
Donath
Thiele
Tvrog
Ebstorf
chiebe
rog
Thiele
spüt
früh
nittelspät
früh
siehe Juli
weiß
R
9.
weiß
hellgel
weiß
gelb
fiehe Kuckuck
fiehe Juli
mnittelspät weiß
nittelfrüh
früh
weiß
rotweiß
gescheckt
vlauviolett und
veiß marmorier⸗
weiß
Maibutter
Marschall Hindenburg
Max Delbruͤck
Nephrit
—X
Palma
Parnassina
Pepo
Pommerngold
Preußen
ßrimrose
Robdand J.
Roode Star/
Roon
Rosafo lia
Zeyd litz
Zickingen
Sophie
Zpatgold
Ztärkereiche J.
Tann)
kannenber
ue
Paul Wagner
Wallenstein) 9—
Weiße —
Wedaragis
Weltwunder)
(Geh. Rat Werner)
Winterragis
ßommersche Saatzuchtgesellschaft
. Kamektee
bommersche Saatzuchtgesellschaft
Limbal
BZöhm
bommersche Saatzuchtgesellschaft
o. Kameke
ↄ. Kamebe
Raddatz
Modrow
Roe sicke
usen
deime
nittelfrüh
nittelspüt
pt
hellgelb
weiß
mittelspüt
mittelfrüh
mittelspät
früh
mittelspüt
spüt
rot
weiß
gelb
weiß
blaßrot
rot
blaßrot
gelb
ellgelb
gelb
weiß
gelb
weiß
Pommersche Saatzuchtgesellschaft
früh
mittelfrüh
mittelspüt
spät
mittelspät
mittelfrüh
7
weiß
rot
weiß
Pörnbach
edee
Nordost
bnmersche Saatzuchtgesellschaft
vrog
—chmidt⸗ Userin
Pommersche Saatzuchtgesellschaft
Ragis G.m.b. H.
Cimbal J
Ragis G.m.b. H.
Die eingeklammerten Sorten sind als
NNicht zu verwechseln mit anfälliger Sorte gleichen
*8) Zur Wt in Deutschland nur als Landsorte., nicht
rote“ bekannt.—⸗
Bekanntmachungen anderer Behörden.
14 Nachtrag
zur Steuerordnung über die Aufbringung der Kosten der
Zuchtbockhaltung der Gemeinde Güchenbach.
Auf Grund des 8 4 der Verordnung über die Haltung
und Körung der Stiere, Ziegenboöcke und Eber vom
19. Dezember 1923 in Verbindung mit den 88 13 und
16 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Be—
tanntmachung vom 21. Dezember 19283 spowie auf Grund
des Beschlusses des Gemeinderates von Güchenbach vom
10. November 1930 wird folgender Nachtrag erlassen:
81.
der 81 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„Zur Deckung der Unterhaltskosten der Gemeinde—
uuchtbockhaltung wird von den Ziegenbesitzern eine
Steuer erhoben, welche für jede zuchtfähige weib—
siche Ziege 12 Franken jährlich beträgt.“
82.
geeer Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in
Riegelsberg, den 26. November 1930.
Dder Bürgermeister:
Ahrens.
gellgelb
weiß
rot
weiß
hlaßrot
mittelspät weiß
spüt rot
mittelfrüh weiß
mittelspüt
mittelfrüh blaßrot
siehe Flora
spüt J. weiß
QOriginal zur Zeit nicht im Handel
oder ähnlichen Namens.
als Orginal vorhanden. Vielfach unter dem Namen „Sand⸗
Nr. RK. A. II. 6317.
Genehmigt. Beschluß vom 30. 12. 1930.
Saarbrücken. den 31. Dezember 1930.
Der Kreisausschuß:
gez. Vogeler.
Auf Grund des 8 47 Abs. III a. K. A.G. wird vor⸗
tehender Genehmigung des Kreisausschusses zu Saar—
zrücken hiermit die Zustimmung erteilt.
Saarbrücken, den 22. Januar 1931.
Das Mitglied Das Mitglied
der Regierungskommission der Regierungskommission
für die Finanzen: für die Angelegenheiten
gez. Morize. des Innern:
gez. G. C. Wilton.
Beröffentlicht!
Riegelsbera, den 3. Februar 1931.
Der Bürgermeister:
Ahrens