220
553
37
8—
5
2 *
—
2
Beamte,
welche zu berichten haben
Die Erledigung anordnende
Verfügung
22
3.
233.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister des Krei⸗
tes, ausschließlich
Heusweiler, Kleinblit⸗
tersdorf, Quierschied,
Riegelsberg.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bünwgermeister.
Sämtliche Herven
Bürgermeister
Die Herren Bürger⸗
meisster zu Dudweiler
Friedrichsthal und Völk—
lingen.
Sämtliche Herren
Bürgermeister
Sämtliche Herren
Bürgermeister
Die Herren Bürger—
meister zu Dudweiler,
Sulzbach u. Völlingen
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Buürgermeister.
22. — 1900, Nr. 924.
is. Karz 1000. Rr i83
24. Aprib ioeg
v6o
24
25
26
27
56.
G,
B.
6.
10. Tez. 1931, 1. 8128.
16. Mai 1931, 1. 2997.
25. Oktober 1924,
K. W. 10609.
22. Oktober 1923,
K. W. 9710.
28
29
8
8
20. November 1923,
K. A. 6735.
14. Januar 1919,
Dm. 400.
10. März 1930,
I. 1313.
16. Aug. 1931, Nr. 321
12. Dez. 1931, J. 8339.
30
8
3
32
8
38 10.
34 10.
36110.
36
37
—A
80 15.
40 16.
u 15.
42 16.
8 20.,
420.
16 20.
Samtliche Herren
Büurgermeister
Zämtiüche Herren
Bürgermeister
Sämtliche Herren
Bürgermeister
Sämtliche Herren
Bürgermeister
Zämtliche Herren
Bürgermeister
Sämtliche Herren
Bürgermeister
Sämtliche Herren
Bürgermeister
Sämtliche Herren
Bürgermeister
Zämtlüche Herren
Bürgermeister.
Zämtliche Herren
Bürgermeister
Sämtliche Herren
Bürgermeister
Sämtliche Herren
Bürgerme ister
Sämtliche Herren
Bürgermeister
22. Jan. 1924, J. 511.
13. Febr. 1924, J. 996.
29. Dez. 1924, J. 7988.
7. Dez. 1926, J. 9112.
14. Juni 1922,
K. W. 5744.
12. Juli 1924,
K. W. 6712.
7. Jan. 1922, J. 198.
6. April 1927, J. 2739.
13. Mai 1929, J. 2395,
24. Jan. 1930, J. 526
29. Tez. 1928, 1J. 9261.
15. April 1930,
K. gwri 5123.
13. Nov. 1921, J. 6747.
17. Februar 1928,
W. P. 279.
9. Dez. 1929, J. 6805.
26 22. Sämtliche Herven
Bürgermeister
17123. Sämtliche Herren
Bürgermeister
48 265. Sämtliche Herren
Bürgermeister
491028. Sämtliche Herren
Bürgermeister
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
403 Bekanntmachung
betr. Dffeuhaltung der Mettzgerläden am Sonntag, den
27. Dezember 1931.
Auf Grund 88 41b, 105b und 105e der Gewerbe—
ordnung wird in Abänderung entgegenstehender Bekannt—
machungen für diejenigen Orte des Saargebietes, in denen
die volsständige Sonntägsruhe im Metzgergewerbe eingeführt
ist, folgendes verfügt:
1J. Am Sonntag, den 27. Dezember 1931 dürfen die
Metzgerläden zum Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren
geöffnet sein und Arbeitnehmer befschäftigt werden.
9. November 1921,
K. A. 7414.
12. Juli 1924,
K. W. 6712.
20. Mai 1930,
W. E. 2167.
2. Sept. 1921, J. 5142.
Hegenstand
Zählkarten über Brände.
Wohmungsstatistik.
Kosten für die Abschiebung von Personen, die ohne Auf—
enthaltsgenehmigung ängetroffen wurden.
Nachweisung über die pͤm —S Monat neu—
erstellten Wohnungen und Rauͤume
Säuglingsfürsorgestatistif.
Mongatliche Nachweisung über den Stand der Tuberkulosen—
fürsorge.
Vierteljährliche Nachweisung über die Pflegekostenbeiträge
Drittverpflichteter.
Liquidatton der Kosten der Erwerbslosenfürsorge für Monat
Dezember.
Bewichts- und Herkunftsstatistik der Schlachttiere.
Erwerbslosenstand und die den Gemeinden für Erwerbs—
lose und Ortsarme entstandenen Ausgaben.
Nachweisung der privaten Schlachthäuser, auf deren Grund—
stück Nutze und Zuchtvieh gehalten wird, nach dem
Stamnde vom 1. Januar 183. 5.
Nachweisungen über Geburten und Eheschließungen.
Monatliche Berichterstattung über den Bevölkerungsstand.
Jährliche Nachweisung der Wirtschaften, Branntweinklein—
handlungen und Flaschenbierhandlungen.
Nache über Bevölkerungsvorgänge, Gebuürten und Sterbe—
älle.
Nachweisung über Sterbefälle 2. Monatsdrittel.
Ablieferung der Strafgelder bei chausseepolizeilichen Ueber—
tretungen.
Durchsührung der Nahrungsmittelkontrolle.
Vorlage von Abdrücken der Fleischbeschaustempel.
Kontrolle der Viehhändlerbetriebe.
Nachweisung über Zu⸗- und Abgänge von Pflegekindern.
Einreichung einer Nachweisung der approbierten Tierärzde.
Arbeitsnachweisstatistik.
Berichterstattung über die Abführung der im verflossenen
Vierteljahr, eingegangenen Verwaltungsgebühren für
die Saareinwohnerschaftsanerkennungen.
Nachweisung der neugewählten, noch nicht auf die Reg.-Kom.
vereidigten Kommunalbeamten. (Fehlanzeige nicht er—
forderlich.)
Nachweisung über Sterbefälle 3. Monatsdrittel.
Nachweisung der mit Hilfe der produktiven Erwerbslosen—
fürsorge beschäftigten Erwerbslosen.
Kineun einer Nachweisung der bestraften Kraftwagen—
ührer.
2. Die Ortspolizeibehörden, für die Stadt Saarbrũgen
der Polizeidirektor, setzen im einzelnen die Geschästsstunden
fest. Vor dieser Festsetzung sind die beteiligten Organisa—
ionen des Metzgergewerbes zu hören. Es! dürfen jedoch
höchstens 3 Stunden freigegeben werden, die zusammen—
hängen müssen. Eine Tätigtkeit über 10 Uhr vormittags
hinadus ist nicht gestattet.
Saarbrücken, den 9. Dezember 19831.
Das Mitglied der Regierungskommission
für wirtschaftliche Angelegenheiten.
gez. J. Morize.
Saarbrücken, den 23. Dezember 1931.
Der Landrat: Dr. Vogeler