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bei NReutrisch mit Wirkung vom 1. Oktober bis einschließ—
lich 10. Oktober 1931 gesperrt.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt:
1. für den Fernverkehr
über Homburg — Limbach — Kohlhof — Neunkirchen — Dud—
weiler — Saarbrücken und umgekehrt;
2. für den Nahverkehr
a) über St. Iugbert —¶ Dudweiter —Stuhlsatzenhaus —Scheidt
und umgekehrt;
) über St. Ingbert — Dudweiler—Jägersfreude — Saar—
brücken und umgekehrt.
Saarbrücken, den 8. September 1931.
Der Landrat:
J. V.: Dr. Lorscheider.
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Verfahren können nach Ablauf der Frist nicht mehr ge—
nacht werden.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen während dieser
5 in den Vormittagsstunden auf dem Bürgermeisteramt,
immer 8, zur Einsicht offen.
Der Termin zur mündlichen Erörterung der fristgemäß
erhobenen Einwendungen wird auf Dienstag, den 13. Ok—
lober 1931, vormittags 10 Uhr, auf dem Bürgermeisteramt,
Zimmer 8, anberaumt. Ich weise besonders darauf hin, daß
im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der—
jenigen Person, welche Einsprüche erhoben haben, den—
noch die Erörterung und Nachprüfung der Einwendung
vorgenommen werden.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister:
Günther.
325 Vekauntmachung
Der Grubenhüter Nikolaus Louis aus Kleinblittersdorf
beabsichtigt auf seinem Grundstück Gemarkung Kleinblit
tersdorf Flur 1Nr. 1651/80, Saargemünder Straße 514,
hinter dein bereits vorhandenen Wohn- und Geschäftshaus
ein
326 Vekanntmachnug.
betr. die Errichtung unterirdischer Telegraphenlinien.
Die Pläne über die Errichtung unterirdischer Tele—
graphenlinien in Völklingen in der Wilhelm- uͤnd Gas—
verkstraße, in Wehrden in der Saar-, Post-, Wilhelmi,
Berg- und Mühlenstraße, sowie vom Rotweg, Geiskautern,
durch die Rosseler, Ludweiler-⸗, Bahnhof- und Kirchen—
straße in Großrosseln liegen beim Postamt in Völklingen
»om 17. September ab vier Wochen aus.
Saarbrücken, den 8. September 1931.
Telegrapheubauamt.
Schlachthaus
zu errichten, Dieses Vorhaben wird hiermit gemäß 8 17 der
Reichsgewerbe-Ordnung und der dazu ergangenen ministe—
riellen Anweisung vom 1. Mai 19045 zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.
Etwaige Einwendungen gegen dieses Projekt müssen
innerhalb 14 Tagen beĩ dem Ünterzeichneten, schriftlich in
zwei Exemplaren oder mündlich zu Protokoll angebracht
werden. Der Fristenlauf beginnt mit dem Ablauf des
Tages, an welchem die Ausgabe der die Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung enthältenden Nummer des Saar
brücker Kreisblattes ersolgt. Einwendungen gegen dieses
Saarbrücken, den 16. September 1931.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
Vermögens⸗Aufstellung
der Gemeinnützigen Baugenossenschaft der Bürgermeisterei Ludweiler e. G.m. b. H.
Beñitzteile: Abgeschlossen am 81. Dezember 1930. Verbindlichkeiten:
—
1. Unbebaute Grundstücke..
2 Erwerbshaäuser .......
Privbatbauten ...................*
Forderungen an Gemeinden .. ... ...
Inventar ..........................
h. Hhpotheeee
7. Bank⸗ und Sparkassenauthaben .. ...
8. Mieteforderungen
Fr.
15 007
1867719
529 234
457 188
1940
6052
107 976
20
Cts.
35
10
s5
35
in
Ir. Cts
1. Geschäftsguthaben der Mitglieder —X 258 237 25
Gesetzliche Rucklage ......... .... 16 399 40
dilfsrücklage.. . . . .. .. 9957140
Hypothekenschulden ..... ....... .... .. 3280635 20
Anzahlungen der Kaufanwärter....... 24668140
Spareinlagen ........ ...... ... ... .. .. ... 19 840 20
Lieferantenschulden. . ............... . . . . . .. 264 389135
Rückständige Zinsen ... ... . . . . . . . . . . . . . . . .. 117 13690
Nicht erhobene Dividende ...... * 6444 60
Reingewinn ..... 9858175
6 00os b6745
*3
6005 567145
— ——
Mitgliederbewegung im Jahre 1930:
Mitgliederstand am 1. Januar 1930 98 Mitglieder mit 98 Anteilen Die Geschaftsguthaben samtlicher Mitglieder haben sich
Zugang an neuen Mitgliedern .. ...70 76 im Jahre 1930 vermehrt um. ....... ..... . Fr. 47 006 55
dugerd n newiadene weiterer y — —
zusammen Masee — Sie hat sich gegen das Vorjahr vermehrt um...... Fr. 194 400,—
Vorstehende Bilanz des Jahres 1930 ist in der Aufsichtsratssitzung vom 2. Mai 1931 ordnungsmaͤßig abgenommen und in der General⸗
versammlung vom 19. Juli 1931 genehmigt worden. Gleichzeitig wurde durch einstimmigen Generalversammlungsbeschluß die Verteilung des Rein⸗
zewinns von Fr. 9858,75 wie folgt vorgenommen: Fr. 985. 90 — 100 /oige Ueberweisung an den Gesetzlichen Refervefonds und Fr. 887288 an
den Hilfsreservefonds.
Die vorstehende Bilanz ist geprüft und für richtig befunden worden.
kudweiler, den 9. Mai 1931.
Gertner
Verbands⸗Oberrevisor des Verbandes Rheinischer Baugenossenschaften e. V.
Gemeinnützige Baugenossenschaft der Bürgermeisterei Ludweiler
e. G. m. b. H.
Morgen, Orth, Becker, Pitz.