des Strafmaßes, sowie im Anschluß an das Ortsitatut,
betreffend die Abfuhr des Hausmülls in der Gemeinde
Wehrden vom 10. Juni 1931, wird für die Gemeinde
Wehrden folgende Polizeiverordnung erlassen:
81.
Jeder Wohnungsinhaber eines bebauten Grundstückes,
das an einer Straße liegt, für die nach dem Ortsstatut
der Gemeinde Wehrden vom heutigen Tage die Abfuhr
des Hausmülls erfolgt, ist zur Benußung dieser öffentlichen
Einrichtung verpflichtet. Er hat zu diesem Zwecke an
dem von der Gemeindeverwaltung zu bestimmenden, öfsent⸗
lich bekanntzugebenden — J und zu Beginn der Ab—
fuhrzeit den gesamten Hausmüll in hierzu geeigneten Ge—
fäßen, wie Ascheneimern mit Deckeln, vor seiner Wohnung
auf dem Bürgersteig in der Nähe des Bordsteines oder
dort, wo solche nicht vorhanden sind, unmittelbar an der
Abfuhrstraße so hinzustellen, daß der öffentliche Verkehr
nicht gestört oder behindert wird.
82.
Die Abfuhr des Hausmülls darf nur durch die Gemeinde
bzw. dem von dieser Beauftragten, mit Ausweis versehenen
Unternehmer erfolgen. 83
Unter Hausmüll im Sinne dieser Polizeiverordnung
ist der in den Wohnungen und sonstigen Räumen sich an—
fammelnde Unrat zu verstehen, wie Haus- und Hoffkehricht,
Asche, Gartenabgänge in kleineren Mengen und die nicht
un i Küchenabfälle.
icht zum Hausmüll gehören Abfälle und Asche von Fa—
briken, Steine, Bauschutt, Gartenabgänge, alte Geschirre
und dergleichen. Auch übelriechende Stoffe werden nicht
zur Abführ angenommen.
84.
Die Müllbehälter müssen undurchlässig, leicht handlich
und mit einem Deckel versehen sein. In gefülltem Bu—
stand dürfen sie nur so schwer sein, daß ein Mann sie
heben und in den Abfuhrwägen ausschütten kann. Die Be—
hälter dürfen nicht über den Rand angefüllt werden.
Behälter, die den vorstehend angeführten Anforderungen
nicht entsprechen, werden von dem mit der Ausführung
Beauftragten nicht entleert. Solche Behälter müssen eben—
falls wie die entleerten und die zur Entleerung zu spät
auf die Straße gestellten, auch die versehentlich nicht
entleerten Behälter von dem jeweiligen Besitzer alsbald
nach der Durchfahrt des Müllwagens wieder von der
Straße entfernt werden.
8 5.
In denjenigen Straßen, in denen eine Abfuhr durch die
Gemeinde nicht stattfindet bzw. infolge der baulichen Ver—
hältnisse nicht möglich ist, haben die Grundstückseigentümer
für eine für die Gesundheit nicht beeinträchtigende Be—
seitigung des Hausmülls und Sträßenkehrichts selöst Sorge
Pie ygen. (88 26 und 36 der Bauordnung vom 1. 2.
86.
Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnung werden
mit Geldstrafe bis zu 150,— Fr. an deren Stelle im
— eine entsprechende Haftstrafe tritt, be—
straft.
87.
Polizeiverordnung tritt 3, Tage nach ihrer Ver—
zffentlichung im Kreisblatt in Kraft.
Völklingen, den 10. Juni 1931.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Janssen.
Regierungskommission
des Saargebietes.
Direktion des Innern
und
Präsidialbüro
J. C. Tgo. Nr. XVI79/319.
Genehmigung.
Autf Grund des 85 des Gesetzes über die Polizei⸗
verwaltung vom 11. März 1850 wird zu der Festsetzung
des Strafmaßes in der für die Gemeinde Wehrden zu
erlassenden Polizeiverordnung betreffend die Müllabfuhr
die Genehmigung erteilt.
Das Mitglied der Regierungskommission für
die Angelegenheiten des Innern:
E. C. Wilton.
Saarbrücken, den 7. Juli 1931.
126 —
Vorstehende Polizeiverordnung bringe ich hiermit zur
üffentlichen Kenntnis.
Völklingen, den 16. Juli 1931.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister:
J. V.
Dr. Müller.
243 Vekannturachung
betrefssend die Wahl der Aurbeitgeberbeisitzer bei dem
Dberversicherungsamt für das Saargebiet.
Unter Bezugnahme auf 8 13 der Wahlordnung Ffür
die Wahl der Arbeitgeberbeisitzer bei dem Oberversiche—
rungsamt für das Saargebiet wird nachstehend das Er—
gebnis der Wahl der Arbeitgeberbeisitzer bei dem Ober—
berficherungsamt bekanntgegeben:
Berzeichnis
der gewählten Arbeitgeberbeisitzer und deren Stellvertveter:
MA. Beisitzzer:
Becker Otto, Fabrikdirektor, Saarbrücken 1,
Sehmer Eduard, Gutsbesitzer, Saarbrücken 2,
Kindel Dr. jur, Otto, Werkssyndikus, Neunkirchen,
Huppert Rudolf, Gärtnereibesitzer, Saarbrücken 8,
Reutler Karl, Syndikus der Handwerkskammer, Saar—
brücken 2,
Schmitt Johann, Bauunternehmer, Völklingen,
Fohn Martin, Warenhausdirektor,“ Saarbrücken 1,
Burkhardt, Alfred, Fabrikdirektor, St. Ingbert.
Neufang jr. Oskar, Brauereidirektor, Saarbrücken 3,
Wieneke Pr. Herwann Sudyikus, Saarbrücken 1,
Schüttler Emil, Gutspächter, Saarbrücken 8
NRiederländer Matthias, Landwirt und Bürgermeister,
Ormesheim,
Rupp Albert, Gärtnereibesitzer, Saarbrücken 6,
Streit-Kags Peter, Landwirt, Büdingen, Kr. Merzig.
Schmeer Philipp Richard, Landwirt, Bischmisheim,
Miedel Jakob, Fabrikant, Saarbrücken 1
Helffenstein Adolf, Schlossermeister, Saarbrücken 1
Meyer Otto, Baugewerksmeister, Saarbrücken 5,
Meyer Paul, Großkaufmann, Saarbrücken 1,
Pecheur Ludwig, Buchdruckereibesitzer, Saarbrücken
B. J. Stellvertreter:
Karcher Hans, Fabrikdirektor, Saarbrücken 3.
Hussong Otto, Landwirt und Bürgermeifter, Weben—
Jeim,
Baumann Matthäus, Hüttendirektoyr a. D., Saar—
zrücken 2,
Pecheur Georg, Gärtnereibesitzer, Saarbrücken 3,
dall Josef, Verlagsdirektor, Saarbrücken 3
—— Wilhelm, Bauunternehmer, Saarbrücken 2,
Schmidt⸗Obenauer Dr. Erich, Rechlsanwalt, Saar⸗
zrücken 1,
Jochem Peter, Fabrikdirektor, Ottweiler,
Kirchner Karl, FJabrikant, Saarbrücken 3,
Jacob Wendel, Landwirt, Oberlingweiler,
Schleppi Friedrich, Landwirt und Brennereibesitzer,
Neunkirchen,
ebon Wilhelm, Landwirt, Oberesch, Kr. Saar⸗
ouis,
Dickau Josef, Gärtnereibesitzer, Völklingen,
Inn daind Peter, Landwirt, Labacherhof, Kr. Saar—⸗
ouis,
Maurxer Heinrich, Landwirt, Scheidt, Kr. Saarbrücken.
Keuth Franz, Ingenieur, Saarbrücken 8, —*
—A dwig Fabrikdirektor, Saarbrücken 1
Nobis Ludwig, Ärchitekt, Saarbrücken,
Barth Otto, Dachdeckermeister, Saarbrücken 1,
Reiß Willi, Metzgermeister, Saarbrücken 3.
C. II. StellIvertreter:
Querfurt Paul, Fabrikdirektor, Saarbrücken 8,
Sommer Johann, Gärtnereibesitzer, Saarbrücken 1.
Rumpen a Betriebschef, Völklingen,
Storb Karl, Gärtnereibefitzer, Saarbrücken 83,
Sperling Heinrich Zimmermeister, Neunkirchen,
Iger Peter, diplomingenieur, Bauuntecnehmer,
Merzig,
Hörnes Dr. Bertold August, Syndikus, Saarbrücken 3.
Merten Karl, Fabrikdirektor, Saarbrücken —A
Liebmann Emil, Fabrikant, Saarbrücken J,
Zchuhmacher Helmut, Landwirt, Ottweiler,
Zchneider Karl, Landwirt, Oberlinxweiler,
dlein Dr. ole Gutsbesitzer, Saarbrücken 8,
Zuppert Albert, Landwirt, Hilschbach.
k Matthias, Landwirt. Neuforweiler, Kr. Saar⸗
Duis.