Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

124

Bedarfshaltepunkt Völklingen-Heidstock nicht zugelassen. Die
in Völklingen-Heidstock haltenden Züge werden besonders
bekanntgegeben.
Saarbrücken, den 15. Juni 1931.
Der Direktor für Oeffentliche Arbeiten,
Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesen:
gez. Courtilet.
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
226 Im Kreise Saarbrücken-Land erhielten im Monat Juni 1931 Fagdscheine:

efde.
Nr.

Beginn
der
Gültigkeit

Ta—s
res⸗ ges⸗

Aus⸗
länder —
aus⸗ ar
ferti h
sung! lich

Name, Stand und Wohnort

Jah⸗Ta⸗
res⸗ ges⸗
Jagdscheine Jaadschein⸗

Tag Mon Jahr

1. Juni 1931
j.
J.
3. 1
3
3
II.
IU.
12.
*
18.
13.
16.
6.
16.
3.
6.
16.
30.
28
21.
—*
29.
*

2
3
4
5
b
7
3
9
10
11
12
13
4
5
16
7
7
20
21
22
23
24
25
26
37

Trockle Johann, Kaufmann, Wehrden
Funk Lambert, Schichtmeister, Geislautern
BGrewenig Heinrich, Anstreichermeister, Güchenbach
Alfs Wilhelm, Fohrhauer, Sulzbach
Wonn Friedrich, Steiger, Camphausen
Kraß Alois, Bierverleger, Püttlingen
Jungfleisch August, Kaufmann, Völklingen
Eggeling Dtto, Kaufmann, Völklingen
Ewen Johann, Oberlehrer, Etzenhofen
Schülbe Heinrich, Kaufmann, Altenkessel
Büch Jakob, Bergmann, Berschweiler
Trainpert Peter, Bergmann, Ritterstraße
Folz Georg, Cafeéhausbesitzer, Hanweiler
Kunkel Ludwig, Kaufmann, Dudweiler
Waibel Heinrich, Metzgermeister, Ludweiler
Feß Friedrich, Steiger, Dudweiler
Melchior Johann, Bausteiger, Dudweiler
Speicher Christian, Malermeister, Herrensohr
Jung Hermann, Gemeindevorsteher, Fischbach
Zuppert Aug., Knappschaftsoberinspektor, Quierschied
Feibel Oskar, Bauunternehmer, Schafbrücke
Rug Heinrich, Pensionär, Obervölklingen
Schneider Fritz, Met8ger, Holz
Sauter Heinrich, Metzgermeister, Sulzbach
Baltes Ferdinand, Kaufmann, Quierschied
Stumm Otto, Schreinermeister, Dilsburg
Erbel Johann, Anstreichermeister, Kleinrosseln

Saarbrücken, den 3. Juli 1931

Der Landrat.
J. V.: Dr. Lorscheider.
deren Schweinestallungen zuvor unter polizeiliche:
Aufsicht mit einer 2ehigen Natronlauge-Lösung des
infiziert worden sind.
Durch die Sperrbezirke dürfen Schweine nicht getrieben
und nur unter der Bedingung durchgefahren werden
daß die Transporte darin nicht anhalten.
Der gemeinschaftliche Weidegang und die gemeinschaft—
liche Benutzuͤng von Tränken durch Schweine ver
schiedener Gehöfte ist verboten.
Die Schlachtvieh- und Fleischbeschau (ausgenommen
Trichinenschau) an Schweinen darf nur von Tierärzten
ausgeübt werden.

227 Viehseuchenpolizeiliche Anordnunmg.
Zum Schutze gegen die in den Gemeinden Wehrden und
Gelslautern amtstierärztlich festgestellte Schweinepest wird
auf Grund der 88 18 ff. des Viehsenchengesetzes vom
26. Juni 1909 — Reichsgesetzblatt Seite 519 —, auf Grund
der 88 263 ff. der viehseuchenpolizeilichen Anordnung
(VB.A.V.G.) des preußischen Ministers für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten vom 1. Mai 1912, ferner auf
Grund der 88 3 und 4 und 20 des Fleischbeschaugesetzes
vom 3. Juni 1900 GReichsgesetzblatt Seite 547) mit Er—
mächtigung des Mitgliedes der, Rezierungskommission für
Landwirtichaft angeordnet, was folgt:
81.
Für die verseuchten Gehöfte gelten die Vorschriften der
88 263-269 der obenbezeichneten viehseuchenpolizeilichen
Anordnung vom 1. Mai 1912.
82.
Die Gemeinden Wehrden und Geislautern bilden Sperr—
bezirke mit solgenden Wirkungen:
a) An der Grenze der gesperrten Ortschaften sind Tafeln
mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift: „Ge—
sperrt wegen Schweinepest“ sichtbar anzubringen.
Aus den gesperrten Ortschaften dürfen Schweine nur
mit polizeslicher Genehmigung und nur zur sofortigen
Schlachtung in einem öffentlichen Schlachthause aus—
geführt werden unter sinngemäßer Anwendung der
diehseuchenpolizeilichen Anordnung.
Die Einfuhr von Schweinen in die Sperrbezirke be—
darf der polizeilichen Genehmigung. Diese kann nur
erteilt werden in Gehöfte, in denen Schweine während
ver letzten 3 Monate nicht gehalten wurden. und

4)

e)

I

83.
Zuwiderhandlungen gegeñ diese Anordnung unterliegen
den Strafvorschriften des Viehseuchengesetzes.
Saarbrücken, den 2. Juli 1931.
Der Landrat.
i. 4221. J. V.: gez. Dr. Lorscheider
228 Bekauntmachung.
Die Bergwerksdirektion teilt mit, daß zur Versorgung
der in der Nähe von Dilsburg gelegenen Ortschaften mit
Hausbrandkohlen der Landabsatz näch Stillegung dieser
Hrube ab 15 guli 1931 vorläufig aufrecht erhalten wird.
Als Verkaufstage sind wöchentlich der Dienstag, Tonners—
tzag und Samstag vorgesehen. Der Kohlenverkäufer der
Brube Dilsburg wird im voraus numerierte Scheine aus—
geben, auf welchen der Tag vermerkt ist, an weélchem der
Inhaber die vorgemerkte Kohlenmenge laden kann.
Saarbrücken, den 30. Juni 1931.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.