Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Protokoll bei dem Bürgermeisteramt in Völklingen anzu—
bringen.
Für die Erhebung von Widersprüchen wird eine Frist
vonr Wochen, die am 1. Juli 1931 beginnt und mit dem
14. Juli 1931 endet, bestimmt.
Diejenigen, die innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch
gegen die“ Verleihung erheben, verlieren ihr Widerspruchs⸗
decht, und es können wegen nachteiliger Wirkungen der Aus⸗
übung des verliehenen Rechtes nur, noch die in 8 82 des
Wassergefetzes bezeichneten Ansprüche geltend gemacht
werden.
Andere Anträge auf Verleihung des Rechtes zur Be—
nutzung der Sagar, durch welche die vom Kraftwerk Wehrden
beabsichtigte Benutzung beeinträchtigt werden würde, sind
innerhalb der gleichen Frist wie öben bei, dem Bürger—
meifteramt in Voͤlklingen mit den erforderlichen Unterlagen
einzureichen. Nach Ablauf der Frist gestellte Anträge auf
Verleihung werden in diesem Verfahren nicht mehr be⸗
rücksichtigt.
Saarbrücken, den 12. Juni 1931.
Namens des Verwaltungsausschusses
(Verleihungsbehörde):
Der Vorsitzende:
Dr. Schlodtmann,
Oberregierungsrat.
Vorstehende Bekanntmachung bringe ich hiermit zur allge—
neinen Kenntnisnahme.
Völklingen, den 26. Juni 1931.
Der Bürgermeister:
Janssen.

218 Bekanntmachuug.
Die Witwe Lorenz Trockhe, Fabrikbesitzerin in Wehr—
den, hat die Verleihung folgenden Wasserrechtes beantragt:
Das Wosser der Rossel bei Station 12482 durch eine
Stauschleuse mit Schützenoberkante — 183,20 X. X.
anzustauen;
das gestaute Wasser zum Betriebe einer Mahl- und
Oelmühle auf den Parzellen 766,408 und 412, Flur 1,
Gemeinde Wehrden, zu gebrauchen;
das gebrauchte Wasser dem Unterwasserkanal oder bei
eingeftelltem Betriebe durch den Abschlaggraben Par—
zelle 1943/ 411 dem Mutterbach wieder zuzuleiten.
Der Antrag wird gemäß 88 65 bis 67 des preußischen
Wassergesetzes vom 7. April 1913 hiermit aur ösfentlichen
Kenntnis gebracht.
Die Zeichnungen und Erläuterungen zu dem Antrage
können während der Dienststunden bei dem Bürgermeister—
amt in Völklingen, Zimmer Nr. 24, eingesehen werden.
Widersprüche gegen die beantragte Verleihung sowie An—
sprüche auf, Herstellung von Einrichtungen oder auf Ent—
schädigung sind schriftlich in zwei Ausfertigungen oder zu
Protokoll bei dem Bürgermeisteramt in Völklingen anzu—
dringen.
Für die Erhebung von Widersprüchen wird eine Frist
von 2 Wochen, die am 1. Juli 1931 beginnt und mit dem
14. Juli 1931 endet, bestimmt.
Diejenigen, die innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch
gegen die Verleihung erheben, verlieren ihr Widerspruchs—
recht, und es können wegen nachteiliger Wirkungen der Aus—
übuüng des verliehenen Rechtes nur noch die in 8 82 des
Wassergesetzes bezeichneten Ansprüche geltend qgemacht
werden.
Andere Anträge auf Verleihung des Rechtes zur Be—
nutzung der Rossel, durch welche die von der Antrag—
stellerin beabsichtigte Benutzung beeinträchtigt werden würde,
sind innerhalb der gleichen Frist wie oben bei dem Bürger—
meisteramt in Völklingen mit den erforderlichen Unterlagen
einzureichen. Nach Ablauf der Frist gestellte Anträge auf
Verleihung werden in diesem Verfahren nicht mehr be—
rücksichtigt.
Saarbrücken, den 17. Juni 1931.
Namens des Verwaltungsausschusses
(Verleihungsbehörde):
Der Vorsitzende:
Dr. Schlodtmann,
Oberregierungsrat.
Vorstehende Bekanntmachung bringe ich hiermit zur allge—
neinen Kenntnis.
Völklingen, den 25. Juni 1931.
Der Bürgermeister:
Janssen.

219 Ortsgesetz
betr. die Entwässerung bebauter Grundstücke im Bezirt
der Gemeinde Altenkessel.
Auf Grund des 8 11 der L. G.O. für die Rheinprovin,
oom 23. Juli 1845 und des 8 4 des Kommunalabgaben—
gesetzes voin 14. Juli 1893 in der Fassung der Bekannt—
machung der Regierungskommission vom 21. Dezember 1929
und nach dem Beschlusse des Gemeinderates vom 27. März
1931 wird für den Gemeindebezirk Altenkessel folgendes
Drtsgesetz erlassen:

81.
Alle Hausgrundstücke sind an den öffentlichen Kanat
anzuschließen, soweit die technischen Voraussetzungen hierzu
gegeben sind.

8 2.
Die zum Anschluß an die Kanalisation notwendigen
unterirdischen Entwässerungsanlagen der Hausgrundstücke
werden in den Straßen bis zur Bordsteinkante oder bis
zur äußeren Rinnenkante von der Gemeinde ausgeführt.

83.
Zur Leistung des Schuldendienstes und zur Deckung fämt—
licher Unterhaltungskosten ist von den Eigentümern der
angeschlossenen Hausgrundstücke eine jährliche Gebühr an
die Gemeindekasse zu entrichten.

84.
Die Höhe dieser Gebühr berechnet sich nach dem Gebäude—
steuernutzungswert. Sie beträgt in den Fällen, in denen
Kanalbeiträge geleistet wurden, jährlich je zehn Ets. von
je einer Mark des Gebäudesteuernutzungswertes, in allen
anderen Fällen auf die Dauer von 15 Jahren jährlich
je achtzehn CECts. von je einer Mark des Gebäudesteuer—
nutzuugswertes, nach Ablauf dieser Frist jährlich zehn CEts
bon je einer Mark des Gebäudesteuernutzungswertes.
Bei Zuleitung von Abwässern aus bestimmten gewerb—
lichen Betrieben bleibt die Festsetzung erhöhter Gebühren—
sätze vorbehalten.

8 5.
Die Unterhaltung und Reinigung der Hausanschlüsse is
Sache der Hausbesitzer

86.
Die Gebühren sind — vierteljährlich — im voraus zu
entrichten. Sie haben die Eigenschaft von Gemeindeabgaben
und werden gegebenenfalls im Wege des Verwaltungs—
zwangsverfahrens beigetrieben.
87.
Dieses Ortsgesetz tritt mit dem 1. Juli 1931 in Kraft
Das Ortsgesetz vom 15. Januar 1893 wird hiermit ent
sprechend abgeändert.
Püttlingen (Saar), den 27. März 1931.
Der Bürgermeister
gez. Georg

Nr. RK. A. IJ. 3207.
Genehmigt. Beschluß vom 10. Juni 1931.
Saarbrücken, den 12. Juni 1931.
Der Kreisausschuß.
(L. S.) gez. Bogeler

220 Bekanntmachung.
Unter den Schweinebeständen
des Pensionärs Karl Gerhard zu Geislautern, Kaiser—
straße 71,
des hengrheitere Anton Agostini, daselbst, Kaiser—
straße 7,
düttenarbeiter Jakob Britzz, daselbst, Kaiserstraße 76,
dolzhauermeisters Johann Schmitt, daselbst, Kaiser—
straße 22,
Bergmanns Basilius Port, daselbst, Kaiserstraße 35,
hüttenarbeiters Wilhelm Engels zu Wehrden, Pfarr—
wiesstraße 42,
Pensionärs Johann Renkes, daselbst, Hostenbacher—
straße 13,
ist Schweinepest festgestellt worden.
Die Gehöftsperren sind verhängt.
Völklinan, den 22. Juni 1931.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister:
R.V.: Dr Müller.
            
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