Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Gocdobrocer KressbGlodt
Amtliches Anzeigeblatt verbunden mit
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs

Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles. Druck und Verlag von
Sebr. Hoser A.⸗ G. Sagrbrücken —Völklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken).

Nr. 1 Mittwoch,

Verordnung betr. Verlängerung der Geltungsdauer der
Verordnung vom 28. Juni 1929 betr. Regelung des
Wohnungswesens (S. 1). — Bekanntmachung betr. Höhe
des Mietpreises für Januar 1931 (S. 1). — Bekanntmachung
betr. die Versteuerung von Automaten und Musikwerken
S. h). — Bekanntmachung betr. den Internationalen Tarif
für die durchgehende Beförderung von Personen, Reise—
gepäck und Hunden zwischen Stationen der Eisenbahnen
des Saargebietes und Stationen der Prinz-Heinrich-Bahnen
S. 1). — Bekanntmachung betr. Geschäftsordnung des Mus-F
 Verordnung
betr. Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung
dom 28. Juni 1929 betr. Regelung des Wohnungswesens.
Nach Einsicht der Verordnung vom 28. Juni 1929 be—
treffend die Regelung des Wohnungswesens verordnet die
Regierungskommission auf Grund der 88 18, 19 und 23
der Anlage zu Abschnitt 1V (Teil 8) des Friedensvertrages
zon Versailles nach Anhörung der gewählten Vertreter der
Bevölkerung und auf Grund ihres Beschlusses vom 19. De—
zember 1930 was folgt:
Artikel 1.
Die Geltungsdauer der Verordnung vom 28. Juni 1929
betreffend die Regelung des Wohnungswesens wird hier—
durch bis zum 31. Januar 1931 verlängert.
Artikel 2.
Diese Verordnung tritt in Kraft am J1. Januar 1931.
Saarbrücken, den 19. Dezember 1930.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident:
gez. E. C. Wilton.

Bekanntmnachung
betr. die Höhe des Mietpreises für den Monat
Jannuar 1931.
Auf, Grund der Verordnung vom 28. Juni 1929 be—
reffend Regelung des Wohnungswesens (Amtsblatt vom
1. Juli 1989 Nr. 407), nach Anhörung der durch Ar—
tikel 24 der Verordnung vom 27. Juli 1926 betreffend
Abänderung der Bestimmungen über das Wohnungswesen
eingesetzten Kommission, hat die Regierungskommission be—
ichlossen, den Umrechnungsfaktor für den Monat' Januar
1934, derart festzusetzen, daß eine Mark Friedensmiete
— 8,85 Franken gerechnet wird.
Saarbrücken, den 19. Dezember 1930.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident?
gez. E. C. Wilton.

3 VBekanntmachung
betr. die Versteuerung von Automaten und Musikwerken.
Nach Tarifnummer 7 Absatz 4 der Stempelsteuerver⸗
ordnung vom 31. August 1924 (Amtsblatt Seite 8377
Nr. 401) in Verbindung mit Artikel 38 Abs. J der dazu
ergangenen Ausführungsbestimmungen (Amtsblatt 1924
Seite 404) sind die Steuerkarten für im Betrieb befindliche
Automaten und Musikwerke zwecks Erneuerung für das
Jahr 1931 dem zuständigen Steueramt vbis? spaätestens
zum 31. Januar 1931 vorzulegen.
Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß bei der
Inbetriebsetzung eines neuen Automaten ober Musikwerkes
und bei Ergänzung derartiger Instrumente (Hinzufüqung

Bezugspreis,ür das Vierteljahr 5.10. Fr.
Anzeigengce hren: Die Gmal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 66 Ets.

7. Januar 1931 57. Jahrg.

Inhalt:
schusses für Aerzte und Krankenkassen (S. 1). — Bekannt—
machung betr. Ausnahmen von der Beteiligung der Ver—
sicherten an Arzneikosten nach 8 1824 der Reichsversiche—
cungsordnung (S. 2). — Im Dezember ausgestellte Jagd—
scheine (S. 3). — Viehseuchenpolizeiliche Anordnung (S. 3).
— Straßenbenennungen in Quierfschied (S. 4). — Einziehung
eines Weges in Karlsbrunn (S. 4). — Fluchtlinienplan Gü—
dingen (S. 4. — Ernennung von Beamten bei der Allge—
meinen Ortskrankenkasse Sulzbach (S. 4).

oon Lautsprechanlagen usw.) die Versteuerung bzw. Nach—
bersteuerung innerhalb eines Monats nach dem Tage der
Inbetriebsetzung vorzunehmen ist.
Saarbrücken, den 14. Dezember 1930.
Direktion der Verwaltung der direkten
und indirekten Steuern:
gez. Nentwig.

1 Bekanntmachung
betr. den Internationalen Tarif für die durchgehende Be⸗
sjördernug von Personen, Reisegepäck und Hunden zwischen
Stationen der Eiseubahnen des Saargebiets und Stationen
der Prinz-Heinrich⸗Bahnen.
Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1931 ab erscheint der
Personen- und Gepäcktarif für den vorbezeichneten Verkehr.
Dder Tarif J genehmigt.
Weitere Auskunft erteilt auf Verlangen das Personen—
tarifbüro der Eisenbahndirektion des Sagargebietes.
Saarbrücken, den 18. Dezember 1930.
Der Regierungskommissar für Oeffentliche Arbeiten,
Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesen:
J. V. gez. Courtilet.

o Bekanntmachung
betreffend Geschäftsordnung des Ausschusses für Aerzte
und Krankenkassen.
Nach der Bekanntmachung des Mitgliedes der Regie—
rungskommission für die Angelegenheiten des Versicherungs—
vesens vom 3. Dezember 1930 (Amtsblatt Seite 642) be—
reffend die Zusammensetzung des Ausschusses für Aerzte
und Krankenkassen hat der Ausschuß in seiner ersten
Sitzung am 16. Dezember die Tätigkeit gufgenommen. Er
hat sich gemäß 8 368d der Reichsversicherungsordnung
olgende Geschäftsordnung gegeben:
Geschãftbordnung
des Ausschusses für Aerzte und Krankenkassen
A. Gesamtausschuß.
81.
Die Verhandlungen des Gesamtausschusses finden in der
Regel in Saarbrücken nach näherer Bestimmung des Vor—
sitzenden statt.

82.
Von Tag und Stunde der Verhandlungen hat der Vor—
sitzende die Mitglieder des Ausschusses rechtzeitig zu benach—
richtigen mit der Aufforderung, im Falle der Verhinderung
ein stellvertretendes Mitglied zur Teilnahme an den Ver—
handlungen einzuladen.
Zwischen der Benachrichtigung und dem Tage der Sitzung
soll in der Regel mindestens eine Woche liegen.
Vor der Sitzung sollen den Mitgliedern und den wahl—
berechtigten Verbänden die Tagesordnung und etwa ein—
gelaufenen Anträge mitgeteilt werden.
            
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