8. von einem Stand zum Niederlegen von
Marktwaren auf die Erde, einer Kiste,
Packkorb oder drgl. für den angefangenen
Quadratmeter
von einem Tragekorb, Handkorb, Hotte,
Sack, Kübel, Kassen oder ähnlichen Behäl—
Aern pro Stück 0. 500,
0.50 Fr.
83.
Der Tarif für die Erhebung von Marktstandgeld wird
vährend der Marktzeit auf, dem Marktplatz zu jedermanns
Finsicht aufgestellt; auch führt der Marktaufsichtsbeamte
inen amtlich beglaubigten Tarif bei sich, um etwaige
Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Höhe des Stand—
zeldes aufzuklären.
8 4.
Gegen die Heranziehung zu den Marktstandgeldern steht
den Marktbesuchern gemäß 8 41 des Kommunalabgaben—
gesetzes vom 21. Dezember 1923 binnen 4 Wochen das
Recht des Einspruchs bei dem Gemeindevorstand (GBürger—
neifter) gegen den Beschluß desselben binnen einer mit
dem ersten“ Tage nach erfolgter Zustellung beginnender
i von 2 Wochen die Klage im Verwaltunasstreitver⸗
sahren zu.
8 5.
Dieser Tarif tritt sofort nach seiner Verkündigung im
SZaarbrücker Kreisblatt in Kraft.
Gersweiler. den 14. Juli 1930.
Der Bürgermeister:
A. Muͤller.
105 —
B. 631/30. Beschluß.
Auf Grund des 8 68 der Reichsgewerbeordnung in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 1900, des
11 der Landgemeindeordnung für die Rheinprovinz vom
15. Mai 1856, des 8 1 des Gesetzes betreffend die Er—
hebung des Marktstandgeldes vom 26. April 1872 und
des 8130 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Ver—
valtuͤngs- und Verwäaltungsgerichtsbehörden vom 1. August
1883 wird das von dem Gemeinderat der Gemeinde Gers—
veiler in seiner Sitzung am 18. März 1930 beschlossene
Ortsstatut betreffend die Erhebung von Marktstandgeld
in der Gemeinde Gersweiler genehmigt.
Saarbrücken, den 28. Mai 1930.
Der Verwaltungsausschuß des Saargebietes.
gez. Dr. Schlodtmann.
205 Bekanntmachung.
Nachdem gegen die beabsichtigte Aufhebung des öffent—
lichen Fußweges am Hirschberg, Gemarkung Scheidt, Flur 6.,
Parzelle Nr. 70/5, innerhalb der gesetzlichen Frist Ein—
sprüche nicht erhoben worden sind, wird hiermit gemäß
8 57 des Zuständigkeitsgesetze vom 1. August 1883 die
Einziehung dieses Weges angeordnet.
Brebach, den 18. Zuli 1930.
Die Wegepolizeibehörde.
Der Bürgermeister.
Saarbrücken, den 23. Juli 1930
Der Landrat: Dr. Vogeler.