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86.
Diese Polizeiverordnung tritt am dritten Tage nach
hrer Verkündigung im Kreisblatt in Kraft. Gleichzeitig
werden die unter dem 17. Juli 1925 und 1. Juni 1929
erlassenen Polizeiverordnungen außer Kraft gesetzt.
Friedrichsthal (Saar), den 29. April 1930.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
gez. Kondruhn.
Saarbrücken, den 6. Juni 1930.
—
Regierungskommission
des Saargebietes.
Direktion des Innern
und
Präsidialbüro.
Tgb.Nr. XIV 51/30 H.
Genehmigung.
Auf Grund des 8 144 Abs. 1 des Gesetzes über
die eene Landesverwaltung vom 30. Juli 1883
in Verbindung mit 8 5 Abss.. 2 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird das im
Is der Polizeiverordnung vom 29. April 1930 über
das öffentliche Anschlagswesen in der Gemeinde
Friedrichssthal vorgesehene Strafmaß in Höhe von
40,— Fr. hiermit genehmigt.
Das Mitglied der Regierungskommission
tür die Angelegenheiten des Innern:
J. A.: gez. Heimburger.
— — —
193 Bekanntmachung.
Tie nach den 88 2 bis 6 des Ortsstatutes vom 4. Mai
908 betreffend Anlegung und Bebauung von Straßen
und Plätzen in der Gemeinde Scheidt den angrenzenden
Figentümern zur Last fallenden Beiträge zu den Ge—
amtkosten der neu ausgebauten Straßen im Ortsteil Neu⸗
cheidt wurden am 11. April d. J. von der Gemeinde—
nertretung für das laufende Meter Straßenfront wie folgt
estgesetzt:
1. für die Karl-Marr-Straße vom Hangweg bis zur
projektierten Straße 3 auf 442 Fr.;
2. für den Langweg von der Karl-Marr-Straße bis zur
Straße „Im vBirkenfeld“ auf 431 Fr.
Tie Berechnung wird zur Einsicht der angrenzenden
Figentümer vom 10. Juli 1930 ab 14 Tage lang auf
dem Gemeindebauamt offen gelegt.
Einsprüche können in der Zeit vom 10. bis 28. Juli
ruf dem Bürgermeisteramt, Tiefbauamt, angebracht werden
Brebach, den 7. Juli 1930.
Der Bürgermeister.
194 Bekanntmachung.
DTie Forststraße Fischbach —Sulzbach wird wegen Walz—
arbeiten auf der Teilstrecke von Eisenbahnunterführung
bei Fischbach bis zur Grühlingstraße ab 9. d. M. auf die
Tauer von etwa 10 Tagen gesperrt.
Taäe Umleitung des Verkehrs erfolgt über Grube
Tamphausen.
Saarbrücken, den 8. Juli 1930.
Ter Landrat: Dr. Vogeler.
Saarbrücken, den 9. Juli 1930.
Dder Landrat: Dr. Vogeler