Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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anarbrcker Kressblodtt
Amtliches Anzeigeblatt verbunden mit
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs
Bezugsdress ür das Viertelsahr 5.10. Fr. 4
Anzeigengebühren: Die 6mal gespaltene Millimeter-Zeile
nder deren Raum 60 Ets.

Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Oruck und Verlag won
Sebr. Hofer ÄA⸗G,. Sagrbrücken Völklingen· Fernsprecher
der Srucherei Rir. 1184 (Amt Saarbrücken).

Nr. 23

Mittwoch,

4. Juni 1930 56. Jahrg.

Inhalt:
Grundsätze für die Gewährung von Beihilfen zu Boden⸗ Brebach und Gersweiler (S. 78). — Im Monat Mai
ulturunternehmungen und Flußregulierungen (S. 77). — rusgestellte agdsee (S. 78). — Straßensperre in Fenne
sotverordnung bett, Verlängerung der Geltungsdauer der S, 79. — Srisstatut betr. die Anlegung und Unter⸗
erordnung vom 11. Jul 1988 über Aenderung der haltung von Bürgersteigen in der Gemeinde Bischmisheim
Schonzeiten des Wildes (S. 78). — Errichtung einer S. 79. — Offenlegung eines Planes in Brebach betr.
zwangsinnung für das Schuhmacherhandwerk für den Stadt⸗ mbau einer Fußwegunterführung (S. 79).
zezirk Saarbrücken und die Bezirkle der Bürgermeister⸗ien

Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.

150 Grundsãtzze
süur die Gemährung von Beihilsen zu Bodenkulturunter⸗
nehmungen und Flußregulierungen.
J. Borschriften über die zu unterstützenden Unternehmungen.
Unter Bodenkulturunternehmungen sind Maßnahmen zur
Steigerung und Sicherung der Bodenerträge im weitesten
limfuüng zu verstehen. Es gehören vor allem hierher:
1. Ent- und Bewässerungsanlagen.
Drainagen werden nur ausnahmsweise berübsichtigt.
Wiederinstandsetzungen solcher Anlagen, wenn
es sich um deren außergewoͤhnliche Ausbesserung han⸗
delt und diese Maßnahmen weder infolge mangel⸗
hafter Unterhaltung noch sparsamer oder unzwec⸗
mäßiger Ausführung der Anlage notwendig gewesen
wären. Die Berücksichtigung erfolat nur ausnahms—
weise.
Landwirtschaftliche Folgeeinxrichtungen
infoweit, als sie vorausgegangene kultürtechnische
Maßnahmen zur rascheren und volleren Geltung zu
bringen vermögen, oder die Bewirtschaftung kultur⸗
technisch verbesserter Flächen ermöglichen oder erleich⸗
tern 6. B. Roden, Ebnungen, erstmalige Boden⸗
bearbestung mit dein Motor⸗ oder Reißpflug, der
delterwalze, ebenfalls Racke, Kalkung, Vorratsdün—
gungen, Neuansaat, Beseitigung von Steinb löcken
ünd dergleichen).
Der Berechnung der Gesamtkosten sind nur die
erforderlichen baren Aufwendungen zu Grunde zu
legen: Arbeiten, die mit der eigenen Gespann— und
Arbeitskraft nach Lage der Verhältnisse ausgeführt
verden können, sind nicht zu berücksichtigen. Die
Unterstützten haben sich in solchen Fällen für die
dauer von wenigftens 10 Jahren dem Genossenschafts⸗
vorstande gegenüber gegen eine Vertragsstrafe zur
ordnungsmaͤßigen ünterhaltung (Nachdüngung usw.),
iber die im Streitfalle das Kulturbauamt, auf Be—
schwerde die Äbteilung für öfsentliche Arbeiten ent—
cheidet, zu verpflichten.
Flußregulierungen. Diese müssen dem Interesse
der Kandeskultur oder dem Hochwasserschutz dienen.
zu Regulierungen für Wasserkraftanlagen, zur Be⸗
schaffung von Vorflut für Kanalisationsanlagen, zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, zur Gewinnung
oon Baugelände oder dergleichen werden Beihilfen
nicht gewahrt.
NneAutierungen kleinerer Wasserläufe gelten in der
Regel als Entwässerungsanlagen, Beihilfen zur
Wiederinflandfezung von Flußregulierungen werden
nur gegeben, wenn' es fich um die Beseitigung kost⸗
vieliger Hochwasserschäden handelt.
II. Höhe der Beihilsen.
ßpe& Höchstsatz der Beihilfen beträgt 50 v. H. der Ge—
ap anlaͤgelosten. Innerhalb dieses Rahmens richtet sich
ide dr Bewile Iad Weheng r ergitsiehenden
ol irtschaftlichen nter⸗
rehmens und der dolt⸗ wirtschaf lich e ae

Auf Antrag können auch Beihilsen zu den Kosten der
Entwurfsaufftellung gewährt werden. Es muß jedoch der
Antrag vor, der Entwurfsberatung gestellt werden und
der Entwurf den gesonderten Bedingungen entsprechen.
III. Boraussetzung für die Gewährung von Beihilsen.
Voraussetzung ist, daß
1. ohne die beantragte Beihilse das Unternehmen nig
ausgeführt werden kann, *
2. das Unlernehmen einen allgemeinen bu⸗
lichen Wert besitzt. Anlagen von Ein⸗ —*
dig Wnen 81 us⸗
nahmsweise unterstützt und zwan xc Bü isenun
die Anlage für einen weiteren Burgermeif *
wirkt (Beispielsanlage),
die ordnungsgemäße Unterhaltung
der — x e 9
zine Wassergenossenschaft gegründet ißes Keabsichtigt
meinde die Unterhaltung uͤbernimmt. eobsichtigt
dersonen oder nicht öffentlich-rechtlichen Gemein⸗
scchaften ist die Unterhaltung der Anlage durch ge⸗
sonderte Verpflichtung sicherzustellen,
hor der Ausführung nächgewiesen ist, wie das Bau⸗
kapital abguglich der zu erwartenden Beihilfe auf⸗
gebracht wird,
Anlagen, die vor der Antragstellung bereits ganz
»der größtenteils vollendet waren, werden in der
Regel nicht unterstützt.
Die Inangriffnahme der Anlagen vor der Be—
villigung der Beihilfen schließt jedoch diese nicht
aus, wenn von der Abteilung füͤr öffentliche Arbeiten
zine Erklärung eingeholt ist, daß die sofortige Aus—
führung der Anlage der nächträglichen Bewilligung
ziner Beihilfe nicht entgegenstehen werde.
IV. Gesuchsun terlagen.
1) Wird um Gewährung einer Beihilfe für Vorarbeits⸗
osten.
Dem Gesuch sind beizufügen:
1. eine Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen,
2. ein Uebersichtsplan (Steuerblatt⸗ oder Meßtischblatt⸗
Ausschnitt),
3. eine Zusammenstellung (Kostenanschlag) der ent⸗
stehenden Entwurfskosten.
d) Gefuch um Bewilligung einer Beihilfe zur Ausfüh⸗—
rung einer Meliorationsanlage.
Dem Gesuch sind beizufügen:
1. Ane Beschreibung. vieselbe soll sich auf die Pläne
fiüßen und deshalb grundsätzlich nur über solche
Punkte Aufschluß erteilen, welche nicht dargestellt
sind oder nicht dargestellt werden können. Sie hat
die mit der Anlage verknüpften Wirkungen wasser—
—D
in Uebersichtslageplan M. 1: 5000, 1: 2500 oder
auch 1:1000,
Ain besonderer Lageplan, in der Regel 1:1000.
dieser Plan muß die Lage der ganzen Anlage und
ihre einzelnen Teile ersehen lassen,
dängenprofilpläne. Der Maßstah ist für die Längen
in der Regel 1: 1000, für die Höhen 1: 100. Wenn
rgend möglich sind die Höhen auf Normalnull zu
eziehen,
uͤerprofilpläne. Unverzerrt im, Maßstabe 1: 100
— 7: Tooo Mdeae und 1: 100h M. *

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