Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

5 J

nen durch Gemeinderatsbeschluß ganz oder teilweise erlassen
verden, fofern die Gebäude hauptsächlich für solche Woh⸗
nungen bestimmt sind. F
Die Beitreibung der Beiträge, die die Eigenschaft als
Kommunalabgaben haben, erfolgt erforderlichenfalls im Ver—
valtungszwangsverfahren. F a0
Das Ortsstatut tritt nach erhaltener Bestätigung und,
nachdem es in ortsüblicher Weise bekanntgemacht ist, in
traft.
das Ortsstatut vom 4. Juli 1891 wird mit diesem Zeit—
zunkte außer Kraft gesetzt.
Friedrichssthal, den 10. Februar 1930.
Der Bürgermeister:
gez. Kondruhn.
Hinsichtlich der baupolizeilichen Bestimmung des 8 3 vor—
tehenden Ortsstatuts wird hiermit die Zustimmung erteilt.
Friedrichssthal, den 10. Februar 1930.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
gez. Kondruhn.

Beschluß
Auf Grund der 88 12 und 15 des Gesetzes betreffend die
Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in
Städten und ländlichen Ortschaften vom 2. Juli 1875 wird
das von dem Gemeinderat von Friedrichsthal in seiner
Sitzung am 18. Oktober 1929 beschlossene Ortsstatut für
die Gemeinde Friedrichsthal betreffend Errichtung von
Wohnhäusern an nicht ausgebauten Straßen, Anlegung
und Veränderung von Straßen und Plätzen und die Auf—
zringung der dazu erforderlichen Kosten genehmigt.
Saarbrücken, den 2 Avpril 1930.
Der Verwaltungsausschuß
des Saargebietes.
gez. Schlodtmann.

Bekanntmachung.
Der Grubenwächter a. D. Julius Sauerwein zu Neu—
dorf, Blumenstraße 7, beabsichtigt, auf dem Gelände hinter
seinem daselbst belegenen Wohnhaus, Flur 44, Parzelle
262/32, eine Metzagerei (Schlachthaus mit Wurstküche) zu
zrrichten.
In Gemäßheit des 8 17 der Gewerbeordnung und der
dazu erlassenen Ausführungsanweisung vom 1. Mai 1904
vird dieses Unternehmen mit der Aufforderung zur allge—
neinen Kenntnis gebracht, daß etwaige Einwendungen ge—
jen dasselbe, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen,
binnen 14 Tagen bei mir schriftlich in zwei Exemplaren
der zu Protokoll auf dem Büro des Gemeindevoritebers
Werth in Altenkessel anzubringen sind.
Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne liegen innerhalb
er Einspruch frist während der für, das Publikum gel—
enden Sprechstunden im Rathaus zu Vüttlingen, Zimmer 7,
ur Einsicht offen.
Die Einspruchsfrist nimmt ihren Anfang am ersten Tage
Ablauf dessjensgen Tages, an dem das die Verkün—
ung enthaltende Kreisblatt ausgegeben worden ist. Nach
Ahlauf dieser Frist können Einwendungen in dem Ver—
ahren nicht mehr angebracht werden.
Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erho—
e Einwendungen wird auf Donnerstag, den 8. Juni
5 O. nachmitlags zuk uhr, im RKathaus 'zu Pürttlingen,
Imnmet 7. anberaumt. Im Falle des Ausbleibens des
Wherehere oder der Widersprechenden wird gleichwohl
* Erorterung der Einwendungen vorgegangen werden.
üttlingen (Saar), den 9. Mai 1930.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Geora.

40

41 Schutzimpfung der Schweine gegen Rotlaui.
Im Interesse der Schweinezucht und in Anbetracht der
Junstigen Erfaͤhrungen, die bisher mit der Schutzimpfung
der Schweine gegen Rotlauf gemacht worden sind, wird der
sreis guch für' das Jahr 13 ecderun vie Kosten für die
Beschaffung des erforderlichen Impfstoffes übernehmen, so
daß den Schweinebesitzern nur die“ Geburen fur die ien
iratlichen Bemüͤhungen zufolsen

Die Gebühr für die einmalige Rotlauf-Schutzimpfung ist
ür alle Orte gleichmäßig, wenn dem Tierarzt der Zeit—
»unkt der Impfung überlassen bleibt. Sie beträgt bei
zleichzeitiger Impfung in einem Orte nach vorheriger An—
neldung:
von mindestens 20 Schweinen pro Schwein 6.—2 Fr.
„10 bis 19 Schweinen pro Schwein 7 —2
5 bis 9 7 8. -
1 bis 4 1 15. -
Bei Sonderbestellungen werden neben der geringsten Ge—
hühr die tierärztlichen Wegebühren berechnet.
Es empfiehlt sich daher, daß die Schweinebesitzer inner—
halb einer Gemeinde sich zusammentun, um zur Verbilli⸗
jung der Impfung diese gemeinsam ausführen zu lassen.
Die Impfung wird im hiesigen Gemeindeschlachthof vor—
genommen.
Sulzbach (Saar), den 5. Mai 1930.
Der Bürgermeister:
Barth.

42 Bekanntmachung.
Nach Anhörung des Gemeinderates werden nachstehend
rusgeführte Ortsstraßen und Plätze im Orte Quierschied
teu⸗ bzw. umbenannt und zwar:
Der durchgehende Straßenzug von der Post bis zum
dause des Richard Bost soll künftig „Kathausstra ß e“
seißen. Der Name „Schulstraße“ bleibt für das in Rich—
ung Süd-Nord verlaufende Verbindungsstück mit der
dolzerstraße bestehen. Das hiervon in nördlicher Richtung
ich anschließende Straßenstück, sowie der hinter dem Rat—
zaus liegende Platz, an welchem die Häuser Bleif und
zchmitt ftehen, erhält den Namen „Neumarkt“. Das jetzt
nit „Am Markt“ bezeichnete Straßenstück soll fürderhin
„Alter Markt“ heißen. Das Straßenstück in nördlicher Ver—
ängerung der Lichtstraße erhält den Namen „Tauben-—
eldstraße“. Der neue Straßenzug von der Holzerstraße
in den Häusern' Zenner und Maron vorbei erhält den
stamen „Beethovenstraße“. Der in gleicher Richtung
erlaufende Straßenzug, beginnend beim Hause Jakob
trächan an der Holzerstraße, wird „ Richar d-Wagner-—
traße“ benannt. Des weiteren erhält die neue Straße
iördlich des Pfählerstifts, und zwar von der Fischbach—
traße bis zur Einmündung in die Vaulsburgstraße, den
stamen „Bergstraße“.
Diese Neu⸗ bzw. Umbenennung tritt mit dem Erscheinen
erjenigen Nummer des Kreisblattes, welche diese Bekannt⸗
nachung enthält, in Kraft.
Quierschied, den 6. Mai 1930.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Sieberin.

43 Fluchtlinienplan Scheidt.
Nachdem die Einwendungen gegen den durch Bekannt—
nachung vom 12. September 1928 offengelegten Flucht—
inienplan Schmittenberg, Blatt 1, zurückgezogen worden
ind, wird der Plan gemäßr8 8 des Fluchtliniengesetzes vom
2. Juli 1875 hiermit förmlich festgesetzt und vom Bekannt—
nachungstage ab 14 Tage lang auf dem Bürgermeisteramt,
bermessungsamt, Zimmer 14, zu jedermanns Einsicht aus—
gelegt.
Brebach, den 5. Mai 1930.

Der Büurgermeister.

144 Bekanntmachung.
Wegen des bevorstehenden Rechnungsabschlusses werden
ziermit alle, die für Lieferungen oder geleistete Arbeiten
ür die Bürgermeisterei und der Gemeinden noch Forderun—
zen geltend zu machen haben, gebeten, ihre Rechnungen um—
zehend dem Bürgermeisteramt einzureichen.
Brebach, den 5. Mai 1930.
Der Bürgermeister.

Saarbrücken, den 14. Mai 1930
Der Landrot: De. RWodeler
            
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