Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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acarbrucker Kressblott
Amtliches Anzeigeblatt wvervenden mit
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
derausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs
Bezuqsp reis Fir das Vierteliahr 5.10, Ir.
Anzeidengebühren: Die Gmal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 60 Ets.

Nr. 20 Mittwoch,

Inht:
Verfügung betr. die Verwendung von Natronlauge zur
Tesinfektion nach Maul- und Klauenseuche und Schweine—
dest (S. 65). — Polizeiverordnung über Anschluß be—
»auter Grundstücke an die Straßenkanäle und Art der
Ausführung in der Gemeinde Bischmisheim (S. 65 bis
69). — Ortsstatut über den Anschluß an die Entwässe—
ungsanlage in der Gemeinde Bischmisheim (S. 69). —
Dednung betr. die Erhebung von Gebühren für den
Anschluß an die Strakenkanäle und die Benutzung der
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
1835 Verfügung
betr. die Verwendung von Natronlauge zur Tesinfektion
nach Maul⸗ und Klauenseuche und Schweinepest.
Die Versuche, die sowohl in der staatlichen Forschungs⸗
anstalt auf der Insel Riems bei Greifswald, als auch in
andern Forschungsanstalten angestellt wurden, haben er—
zeben, daß sowoͤhl gegenüber dem Erreger der Maul⸗
und Klauenseuche als auch dem der Schweinepest von den
alten Tesinfektionsmitteln nur die Kresolschwefelsfäurelösung
B. A. V. G., Auweisung für das Tesinfektionsversahren bei
Piehseuchen.* 11, Nr.6) eine ausreichende keimtotende
Wirkung hesitzt. Tie Kresolschwefelsäure ist jedoch wegen
hrer startk ätzenden Eigenschaft zur Tesinfektion von
dieren und Staͤllen wenig geeignet. In den obengenannten
Anstalten ist weiter sesigeselir worden, daß sowohl das
Zulfoliquid als auch die Natronlauge als hervorragende
Tesinfektionsmittel bei der Maul⸗ und Klauenseuche und
ꝛei der Schweinepest anzusehen sind. Das Sulfoliquid kommt
wen seines hohen Preises für Stalldesinfektionen
aum in Frage. Dagegen hat die Natrontauge in 12pro-Friger
 Vosung sich als ein Tesinfettionsmittel erwiesen,
hed Wirksamteit, Unschädlichkeit, Geruchlosigkeit und
—9 Werit sowohl bei der Maul- und Klauenfeuche als auch
uneh Schweinepest alle, bisher vekannten Tesinfettibns
Ahel ühertrifft. Sie ist für Stalidesinfektionen guch des-J
 besonders geeignet, weil sie sich mit Kaltmilch
au en läßt, ohne an Wirksamkeit einzubußen.
u Natronlaugeprävaraten sind folgende im Handel
die konzentrierte flüssi
ge Natronlauge, tech⸗
aisch rein etwa 40prozentig; —* 1
Phre etwa 3,- Fr.
Poeh zah iter einer 1prozentigen gebrauchs⸗
uen dune wozu etwa 2 x18 tonzen⸗
atronlauge erforderlich sfind, eiwa 7,50,
etznatron in Schuppen; Preis tur 1
85 8 3,75
Preis für 100 Liter einer 1 i * s
brauchsfertigeng prozentigen ge⸗
—— asn Loshus. soden Ad decnatron
Turamin von der C emi i i
selde in Bersin eden — — r
Isthal Berührung mit Daer Natroniauge
ab spaltet. Es hat“vor deg ande —
präparate V n uede
aage den Sorzug daß es arbende
infektion ieditt und dedurch Ne Ver⸗
Zu 100 Siter einen1 i
sinde prozentigen Lösung
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kosten. 33
Natriumhvdroxyd⸗ Tablett t
* en ⸗
— ae eee dochn ——3 —
austieum): Preis ahnlich wie für Taramin.

14. Mai 1930 56. Jahrg.

FEntwässerungsanlagen in der Gemeinde Bischmisheim
S. 70. — Ortsstatut für die Gemeinde Friedrichsthal
detr. Errichtung von Wohnhäusern an nicht ausgebouten
Straßen (S. 70. — Errichtung einer Metzgerei mit Schlacht⸗
haus und Wurstküche in Neudorf (S 71). — Schutz⸗
mpfung der Schweine gegen Rotlauf (S. 70). — vBe⸗
tiennung von Straßen in Quierschied (S. 71). — Flucht⸗
Wlenpfun Scheidt (S. 71). — Einreichung von Rechnungen
S. 71).

Tie Präparate sind in der vorgeschriebenen Verbindung
7, Tünnung oder Lösung für Menschen und Vieh unge
fährlich. In 1prozentiger — ist die Natronlauge aüch
beim Abspritzen oder beim Abwaschen der Tiere un—
chädlich; jedöoch sind die gebrauchsfertigen Lösungen nicht
jänger als etwa2 Tage aufzuheben, da sonst ein Rach
lassen der Wirkung zu befürchten ist.
Während dem unter Nr. 3 genannten Turamin bereits
ein Farbstoff zugesetzt ist, der die Kontrolle der Anwendung
des Mittels erleichtert, sind die übrigen Präpavate farb
os. Zur leichteren Kontrolle der Tesinfektion in ver—⸗
euchten Räumen empfiehlt es sich, die Lösung durch Zu⸗—
atz von Kalkmilch oder gelöschtem Kalk sichtbar zu machen.
Die Polizeibehörden ünd Veterinärbeantten werden er—
ucht, in allen Fällen, in denen anläßlich der Maul⸗ und
stlauenseuche oder der Schweinepest eine Tesinfektion an—
uordnen ist, diese mit Natronlauge zu fördern. Die unter
Nr. 3 und 4 genannten Präparate köͤnnen bezogen werden
durch die Trogengroßhandlung H. Becker Soͤhn, Saar—
zrücken. Zur Tesinfektion größerer Betriebe empfehle ich
die Verwendung des Aetznatrons in Schuppen oder der
onzentrierten flüssigen Natronlauge, technisch rein, in der
angegebenen Lösung oder eeong Beide Mittel können
aus den Apotheken und Trogerien bezogen werden.
Saarbrücken, den 23. April 1930.
Tas Mitglied der Regierungskommission für die
Angelegenheiten der Abteilung Landwirtschaft:
gez. Koßmann.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
136 Polizeiverordnung
über den
Anschluß der bebauten Grundstücke an die Straßenkanäle
and über die Art und Weise der Ausführung dieser
Arbeiten in der Gemeinde Bischmishze im.
Auf, Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird für die Ge—
neinde Bischmisheim mit Genehmigung der Regierungs⸗
n nsion des Saargebietes folgende Volizeiverordnung
erlassen:

81.
zwang zum Anschluß an den Straßenkanal.
1. Alle bebauten Grundstücke an Straßen (Plätzen), in
velchen ein öffentlicher Kanal vorhanden ist oder bei
ortschreitender Kanalisation hergestellt wird, oder wenn
in solcher in einer Entfernung von nicht inehr als 30
Meter, von der Grundstücksgrenze ohne Benutzung des
Figentums eines Dritten erreichbar ist, müssen zum Zwecke
hrer Entwässerung an diesen Kanal anssrte werden.
die Pereiun, zum Anschluß liegt auch bei größerer
Intfernung als bei 30 Meter vor, sofern die Ausführung
der weiteren Strecke die Gemeinde auf eigene Koften über
uimmt. Diese Verpflichtung tritt für bisher unbebaute,
in kanalisierten Straßen legende Grundftücke dann ein.
venn auf demselhen ein Gebäude errichtet wird.
            
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