Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Gocutehpsocter Goessss Blotù
Amtliches Anzeigeblatt verbunden mit
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
hderausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs

Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Druck und Verlag von
Sebr. Hofer RN⸗G, SagrbrückenBölklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Rr. 1184 (Amt Saarbrücken)

Nr. 12 Mittwoch,

— — —— —— —ñ — — —
Bezuqspreis,für das Vierteljahr 5.10. Fr.
Anzeigengebühren: Die 6mal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 60 Els.

19. März 1930 56. Jahrg.

Inhalt:
Bekanntmachung betr. Errichtung eines Lufthammers in
Völklingen. — Sperrzeit für Tauben.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

32 Bekanntmachung.
Die Fa. Gebrüder Kreis, Werkzeugfabrik in Völklingen
Bergstraße Nr. 9, beabsichtigt auf ihrem Grundstück“ an
der Bergstraße, Parzelle Nr. 263/15, Flur 6 der Ge—
narkung Völklingen, einen
Lufthammer mit 70 kg Fallagewicht
rufzustellen.
Dieses Unternehmen wird hiermit gemäß 8 16 der Ge—
verbeordnung zur öffentlichen Kenntnis gebracht mit der
Aufforderung, eEtwaige Einwendungen innerhalb 14 Tagen
»ei mir schriftlich in zweifacher Aüsfertigung, oder münd—
ich zu Protokoll auf Zimmer 24 des Rathaufses anzu—
zringen.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen bis dahin auf
Zimmer 24 des Rathauses während der Vormittagsdiensttunden
 zu jedermanns Einsicht offen.
Die Einspruchsfrist nimmt ihren Anfang an dem Tage,
an welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nr. des
Saarbrücker Kreisblattes erscheint. Später eingehende Ein—
vendungen haben keinen Erfolg mehr.
Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig er—
hobenen, Einwendungen wird hiermut auf Samsfag,
den 29. März 1930, vormittags 10 Uhr, qauif
Zimmer 18 des Rathauses anberaumt mit dem Eröffnen
daß auch im Falle des Ausbleibens des Unternehmers
oder der Widersprechenden gleichwohl mit der Erörterung
der Einsprüche vorgegangen wird.
Rölklingen, den 7. März 1930.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Janssen.

—

Sperrzeit für Tauben.
Nach der Regierungspolizeiverordnung vom 24. Sept.
1326 (Amtsblatt Nr. 837 vom 4. 10. 1986 FJind die
Taubenbesitzer verpflichtet, ihre Tauben in der Zeit vom
15. März bis 30. April und vom 1. Oktober bis 37 Hktober
o einzusperren, daß ein Ausfliegen auf die Felder nich
nöglich ist.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zum Be
rage von 60,— Fri, im Unvermögensfalle mit ent
prechender Haft bestraft.
Außerdem sind Tauben, wenn sie im Freien betroffen
verden, ein Gegenstand des freien Tierfänges.
Sulzabach (Saar), den 12. März 1930.
Die Polizeiverwaltuna.
Der Bürgermeister.

Saarbrücken, den 19. März 1930.
DTer Landrat: Dr. Vogeler.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.