Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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sür die nächsten angefangenen oder vollen 30 000 Franken«
des Einkommens 8 v. H.,
für die nächsten angefangenen oder vollen 30 000 Frauken
des Einkommens 9 v. H.,
für die nächsten angefangenen oder vollen 30 000 Franken
des Einkommens 10 v. H.
für die nächsten angefangenen dder vollen 30 000 Franken
des Eiukommens 11 v. H.
für die nächsten angefangenen oder vollen 30 000 Franken
des Einkommens 12 v. H.,
ür die nächsten angefangenen oder vollen 30 000 Franken
des Einkommens 19 v. H.,
ür die nächsften angefangenen oder vollen 30 000 Franken
des Einkommens 14 v. H.,
ür die nächsten angefangenen oder vollen 30 000 Franken
des Einkommens 18 v. H.
für die nächsten angefangenen dder vollen 30 000 Franken
des Einkommens 16 v. Ha
für die weiteren Beträge des Einkommens 17 v. H., mit
der Maßgabe, daß die Steuer im Höchstbetrag 11 v. H.
des Gesamteinkommens erreicht.

35 Verorduung
zur Abänderung der Verordnung betr. die Gewerbeste ner
vom 8. Dezember 1923 und 28. April 1926.
Auf Grund der 88 19, 23 und 26 der Anlage zu dem
Abschnitt 14* (Teil 3) des Friedensvertrages von Versailles
aund nach Anhörung der gewählten Vertreter der Be—
oölkerung verordnet die Regierungskommission gemäß
ihrem Beschluß in der Sitzung vom 29. Januar 1930.
vas folgt:
Die Verordnung betr. die Gewerbesteuer vom 8. Dez.
1928 Nr. 659 (Amtsblatt Seite 270 ff.), in der, Fassung
der Verordnung vom 28. April 1926 Nr. 211 (Amts⸗
zlatt Seite 77 und 78) wird wie folgt geändert:
81.
In 8 6 erhält die Nr. 1J folgende Fassung:
„N bé einem Ertragen(8 7) von mehr als 3000 Franken
zis uinschließlich 13000 Franken 0,5 vom Hundert
des Ertrags,
— Franken
bis einschließlich 20 000 Franken 1 vom Hundert
des Ertrags,
bei einem Frtrage (8 7) von mehr als 20000 Franken
dis einschneßlich 30 000 Franken 2 vom Hundert
des Ertrags,
bei einem Frtrage (z5 7) von mehr als 30000 Franken
his einschließlich 40000 Franken 2,5 vom Hundert
des Ertrags,
zei einem Ertrage (8 7) von mehr als 40 000 Franken
zis einschließlich 30000 Franken 3 vom Hundert
des Ertrags,
hei einem Ertrage (3 7) von mehr als 50900 Franken
35 vom Hundert des Ertrags, jedoch mit der Maß—⸗
gaͤbe, daß sie hinter dem Betrage von 1,5 vom
Zaufend des Umsatzes (g 8) nicht zurückbleiben darf:“
82.
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkunga vom Ste uer⸗
jahr 1929 in Kraft.
Ih Die aus Anlaß der rückwirkenden Inkraftsetzung
der Verordnung zu erstattenden Zuschläge der Gemeinden
und Kirchen- (Kultus⸗) Gemeinden zur staatlich veran—
fagten Gewerbesteuer werden nicht verzinst. Die auf, diese
Zuͤschläge gemäß der Veranlagung für 1928 geschuldeten
Vorschüsse an Gewerbeertragssteuern aus Erträgen von
nicht mehr als 50 000 Franken bleiben für das vierte
Kalendervierteljahr 1929 unerhoben, für das erste und
wehe Kalenderorerteliahr 1930 werden sie nur zur Hälite
erhoben.
Jih) Das Mitglied der Regierungskommission für die
Finanzen regelt das Erstattungsverfahren und erläßt die
deiteren zur Durchführung dieser Verordnungq erforder⸗
ichen Ausführungsbestimmungen.
Saarbrücken, den 29. Januar 1930.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident:
gez. E. C. Wilton.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
36 Bekanntmachung.
Aus dem Kreistage des Kreises Saarbrücken-Land sind
infolge freiwi?liger Niedertegung ihrer Mandate als Kreis—
48italieder ausgeschieden die Herren:

a) Kommerzienrat Dr. h. c. Hermann Röchling, Völklingen,
b) Regierungsobersekretär Anton Betz, Völklingen, und
ch Schriftleiser Ishann Pitz, Dudweider.
An ihre Stele treten die Herren;
a) Georg Kurtz, Schlossermeister, Völklingen, Kreppstr. 6,
b) Johann Kaspar, Milchhändler, Quierschied, Prümen—
feld 7, und
c) Karl Huppert, Schlosser, Güdingen, Fechingerstr. 11.
Saarbrücken, den 27. Januar 1930.
Der Wahlkommissar:
». Vogeler, Landrat.

7 Bekannutmachung
iber die am 22. Jannar 1930 vollzogenen Wahlen der
Geisitzer füiür Oas Gewerbegericht, Spruchkammer Dudweiler.
Aus dem Kreise der wahlberechtigten Arbeitgeber war
nnerhalb der vorgeschriebenen Frist nur ein Wahlvorschlag
ingegangen, lautend auf:
Einzige Wahlvorschlagsliste der Arbeitgeber:
Paul Jennewein, Bäckermeister, Dudweiler, Saar—
odrücker Straße 279;
Johann Resch, Klempnermeister, Dudweiler, Saar—
hrücker Straße 258;
Karl Gewehr, Metzgermeister, Dudweiler, Bahnhof—
straße 1;
Jakob Langenbahn, Bauunternehmer, Dudweiler, Am
Marktplatz 14;
Augusi Wildberger, Schneidermeister, Dudweiler, Bahn—
yofstraße 303;
Peter Marx jun., Fuhrunternehmer, Dudweiler, Sud—
itraße 28.

Unterzeichner:
Wilhelm Pitz, Reinhold Pitz, Heinrich Blauth.
Eine besondere Wahl für die Arbeitgeber fand daher
aicht statt. Die vorstehend aufgeführten Personen gelten
als gewählt.
Auͤs dem Kreise der wahlberechtigten Arbeitnehmer
waren 2 Vorschlagslisten eingereicht worden, lautend auf:
1. Vorschlagsliste der Arbeitnehmer:
Ludwig Ferber, Gasarbeiter, Dudweiler Alter Stadt—
weg 11; Arbeitgeber: Betriebswerke Dudweiler;
Fruͤedrich Schank, Gemeindearbeiter, Dudweiler, Fisch⸗
bachstraße 3;3 Arbeitgeber: Gemeinde Dudweiler;
Peter Sämann, Arbeiter, Dudweiler, Saarbrücker
Straße 40; Arbeitgeber: Betriebswerke Dudweiler;
Philipp Mann, Arbeiter, Dudweirer, Bahnhofstr. 27;
Arbeitgeber: Gemeinde Dudweiler;
Johann Reichrath, Schlosser, Dudwefler, Scheidter⸗
räße 257; Arbeitgeber: Betriebswerke Dudweiler;
philipp Frank, Schreiner, Dudweiler, Bahnhofsstr. 25:
Acheitgeber: Gemeinde Dudweiler.
Unterzeichner:
Karl Schneider, Hermann Lipp, Paul Lorens.
2. Wahlvorschlagsliste der Arbeitnehmer.
Willi Pfleger, Erektriker, Dudweiler, Fingerhutstr. 26;
Arbeitgeber: Betriebswerke Dudweiler;
Valentin Gillenberg, Arbeiter, Dudwellber, Neuhauser—
weg 81; Arbeitgeber: Betriebswerte Dudwe'iler;
Karl Fürst, Gasarbeiter, Dudweiler, Mühlenweg 16;
Arbeitgeber: Betriebswerke Dudweiler;
dudwig Schröder, Gasarbeiter, Dudweirer, Schdacht⸗
jofwert; Arbeitgeber: Betriebswerke Dudweiler;
deinrich Battis, Gasarbeiter, Dudweiler, Im Gas—
verk; Arbeitgeber: Betriebswerke Dudweiler;
Adolf Jost, Arbeiter, Dudweiler, In den Welkers⸗
wiesen 23: Arbeitgeber: Betriebswerke Dudweiler.
Underzeichner:
Hermann Löchner, Peter Stättler Fritz Reinheimer.
Bei der Waählhandlung wurden abgegeben 55 gültige
keine ungültiges Stimmen. Davon entfielren:
auf Liste 1 20 Stimmen
auf Liste 2 25 —
zusammen 55 Stimmen
Die Verteilungszahl, d. h. die Stimmenzahl, auf die
je IBeisfitzer entfältt, beträät 55: (6 4- ) — 76/2, ab⸗
gerundet auf 8.
Es entfallen demnach:
auf Liste 1 2 Sitze
auf Liste 2 4 Sitze
Als Arbeitnehmerbeisitzer sind demnach gewählt:
wudwig Ferber. Gasarbeiter, Dudweiler. Alter Stadt⸗
weg 113 F
2. Friedrich Schank, Gemeindearbeiter, Dudweiler, Fisch—
bachstraße 3; J
Willi Pfleger, Ebektriker, Dudweiler, Fingerhutstr. 26*

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