Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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vendig wird und hierdurch für die Gemeinde oder die Anlieger
 besondere Kosten entstehen, bedarf es der Zustim—
mung der Gemeindevertretung.
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Zu den Kosten der Herstellung ordnungsmäßiger Bürger—
steige haben die Eigentümer der an den Bürgersteig an—
grenzenden Grundstücke, soweit sie nicht schon nach 8 15
des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 beitragspflichtig
sind an die Gemeinde Beiträge nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen zu entrichten.
88.
Von den bei Herstellung der Bürgersteiganlagen ent—
stehenden Kosten haben die Anlieger die Hälfte beizutragen.
Die andere Hälfte der Kosten trägt die Gemeinde im öffent—
lichen Interesse.

89.
Zu den Kosten der Bürgersteigherstellung gehören die
Aufwendungen der Gemeinde für
b. den Grunderwerb, die Freilegung und Einebnung,
2. die Bürgersteiganlage im Belag und die dabei zu
treffende Einrichtung für die Entwässerung von Grund—
tücken und Häusern, soweit dies nur oberirdisch ge—
schehen kann,
die Anpflasterung, die durch die Neuanlegung des
Bürgersteiges vor diesem und an der Straße entlang
erforderlich wird,
4. die Anlage etwa erforderlich werdender Ueberfahrten,
5. die Anlage von Lichtschächten für Kellerfenster.
810.
Ueber die Verteilung der Kosten für die Beseitigung
»der Zurückverlegung von Treppenstufen, Freitreppen und
stellerhälsen ( 6) wird von Fall zu Fall nach Benehmen
mit den betreffenden Eigentümern durch Beschluß der Ge—
mneindevertretung entschieden.
8 11.
Die Veranlagung der in den 88 7—29 genannten Bei—
träge erfolgt durch den Gemeindevorstand und wird dem
Pflichtigen durch besondere Mitteilung bekanntgemacht.
Die Kosten werden auf die Eigentümer der Grundstücke,
oͤhne Rücksicht auf deren Bebauung, nach dem Verhältnis
der Frontlänge oder des Teiles der Frontlänge, auf den
sich die Anlage erstreckt, umgelegt.
Hierbei werden die Kosten einer zusammenhängenden und
auf derselben Straßenseite ausgeführten Baustrecke zusam—
nengerechnet.
Besondere vor dem Ausbau des Bürgersteiges ohne
irgendwelche Gegenleistung von dem beitragspflichtigen An—
lieger für den Bürgersteig bereits getätigte Leistungen
sind auf den Betrag mit einem angemessenen Betrage an—
zurechnen.
Gegen die Heranziehung zu den Beiträgen stehen den
Pflichtigen die in den 88 69 ff. des Kommunalabgaben—
Jgesetzes angegebenen Rechtsmittel zu.
812.
Die Beiträge sind innerhalb 4 Wochen nach erfolgter
Aufforderung an die Gemeindekasse zu zahlen und unter—
liegen wie die andern Gemeindeabgaben der Beitreibung
im Verwaltungszwangsverfahren.
Die Gemeinde ist befugt, den Zahlungspflichtigen für
die Entrichtung der Beiträge Ausstand und Teilzahlung
zu bewilligen.

8 13.
Dieses Ortsstatut tritt am Tage nach seiner Veröffent—
lichung in Kraft.
Dudweiler, den 21. Mai 1930.
Der Bürgermeister:
gez. Jost.

Nr. K. A. J. 6917.
Genehmigt. Beschluß vom 1. August 1930.
Saarbrücken, den 3. September 1930.
Der Kreisausschuß.
J. V.:
gez. Unterichrift.
Vorstehendes Ortsstatut wird hiermit zur allgemeinen
senntnis gebracht.
Dudweiler, den 10. September 1930.
Der Bürgermeister.

262 Bekanntmachung.
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der Fischbachstraße hier beendet sind, wird die unterm 22.
August d. J. verhängte Straßensperre wieder aufgehoben
und die Straße für den Verkehr freigegeben.
Quierschied, den 13. September 1930.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister:
Sieberin.

Saarbrücken, den 17. September 1930.
Der Landrat: Dr. Vogeler.

—IAL
Figenheimek. G. M. h. 9. ..

Durch Beschluß der Generalversammlung vom 4. Mai 1930
ist die Genossenschaft aufgelöst. Die bisherigen Vorstands—
mitglieder sind zu Liquidatoren bestellt. Etwaige Forderungen
an die Genossenschaft sind umgehend bei den Liquidatoren
zeltend zu machen.
Friedrichsthal-Bildstock, den 29. August 1980.
Gemeinnützige Baugenossenschuft Eigenheim
e. G. m. b. H. i. L. *
Lang Rudolf, Lang, Lindemann.

ͤne—

Am Sonntag, den 21. September 1930, nachmittags
4 Uhr, findet in Ludweiler im Lokale Ernst Becker die
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der Gemeinnützigen Baugen schaft der Bürger—
meifterei Ludweiler e. G. m. . . statt.
Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht,
2. Vorlage der Bilanz für 1929, Genehmigung der—
selben und Entlastung des Vorstandes,
3. Verteilung des Reingewinns,
4. Reuwahl von 4 Aufsichtsratsmitgliedern,
5. Wünsche und Anträge.
Ludweiler, den 6. September 1930.
Für den Aufsichtsrat: Für den Vorstand:
gez. Ortmann, Bürgermeister. gez. Jos. Morgen,
Vorsitzender. gez. Ernst Becker.

Nachirogq
zur vilunz von 1929 der Gemeinnützigen vangenofsenschuft
Altenkefsel⸗Neudorf.

Stand der Mitglieder am 31. Dezember 1928 ...... 45
Zugang bis 31. Dezember 1920
54
Austritt der Mitglieder bis 31. Dezember 1929 ....38
Bestand am 31. Dezember 1929... . . . . . 51
Die Haftsumme beträgt demnach 515200- — 10200.- RM.
Gemeinnutzige Baugenossenschaft e. G. m. b. s5.
Altenkefsel⸗Reudorf.
Der Vorstand:
Hübschen, Brendel, Scheidt.
            
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