Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt verbunden mit
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs

Schriftleitung des mietensnen Teiles, Oruck und Verlag von
Gebr. Hofer A.⸗“G. Saarbrücken —Völklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken).

„Bezuqspreis,für das Vierteljahr b10, Fr.
Anzeigengebühren: Die 6mal gespaltene Millmeter-Zeile
oder deren Raum 60 Ets.

Nr. 38 Mittwoch,

17. September 1930 56. Jahrg.

Inhalt:
Neuer Kreistagsabgeordneter (S. 137). — Berufung eines
Schulrates für den Schulaufsfichtsbezirk Völklingen (S. 137).
— Aufgehobene Straßensperre Quierschied — Merchweiler
S. 137). — Hinweis (S. 137). — Ortsstätut über die An—
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
257 Bekanntmachung.
Anstelle des verstorbenen Kreistagsabgeordneten Herrn
Beorg Kurtz in Völklingen tritt Herr Georg Zimmer, Ge—
schäftsführer in Klarenthal, Karlstraße 44.
Saarbrücken, den 9. September 1930.
Der Wahlkommissar.
J. BV.: Dr. Lorscheider.
Regierungsafsessor.

legung, Erneuerung und Unterhaltung von Bürgersteigen.
owie die Erhebung von Beiträgen hierzu im Bezirk der Ge—
neinde Tudweiler (S. 137). — Aufgehobene Straßensperre
in Quierschied (S. 138).

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In der Gemeinde Dudweiler sollen sämtliche öffentlichen
Straßen und Plätze in der geschlossenen Ortschaft allmählich
mit Bordsteinen und Bürgersteigen versehen und bereits
oorhandene derartige Anlagen, welche dem Verkehrsbedürf—
nis nicht mehr genügen, entsprechend umgestaltet oder er—
teuert werden.

82.
Die Herstellung, Erneuerung und Unterhaltung der
Bürgersteige erfolgt durch die Gemeinde. In welcher Reihen—
solge und in welchem Umfange der Ausbau erfolgt, be—
stimmt nach Anhörung der Gemeindevertretung die Ver—
valtung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
83.
Die im Eigentum der Anlieger befindlichen Bürgersteige
verden nur dann von der Gemeinde ausgebaut und unter—
salten, wenn sie von den Eigentümern fuͤr den öffentlichen
berkehr dauernd freigegeben sind.
Bei Errichtung von Neubauten kann den Eigentümern
die Herstellung des Bürgersteiges auf eigene Koͤsten aus—
tahmsweise gestattet werden. Die Herstellung hat aber in
diesem Falle in bezug auf Anlage und Material genau
nach den Angaben des Gemeindebäuamtes zu erfolgen.
8 4.
Als Material für Bordsteine wird für die Hauptverkehrs—
traßen Basaltlava oder Granit vorgeschrieben, während in
den Straßen mit weniger starkem Verkehr Bordsteine aus
Zementbeton mit Basaltvorsatz Verwendung finden sollen.
Zur Befestigung der Bürgersteigoberfläche werden hydrau—
isch gepreßte Kunstbasalt- oder Kunstgranitplatten mit
rauher Oberfläche bestimmt.
Zum besseren Anschluß der Bürgersteigfläche an die
däuser und Bordsteine, sowie an den Straßenbiegungen
verden die entstehenden Streifen mit Mosuaitkleinpflaster
geschlossen.
Die Entscheidung hierüber trifft nach Anhörung der Ge—
neindevertretung die Verwaltung.
Mit Rücksicht auf die Grubensenkungen sind die Platten
zum bequemen Hercusnehmen auf gutes Kiessandbett trocken
zu verlegen und mit feinem Sand gut einzuschlämmen.
In besonderen Fällen, z. B. bei der Anlage von Baum—
reihen, Rasen⸗- oder Blumenbeeten, Reitwegen usw. kann
die teilweise Befestigung durch eine Decke aus Kies, Kessel—
asche, Splitt oder Schlacken zugelassen werden. Desgleichen
sann die Verwaltung nach Anhörung der Gemeindever—
retung bestimmen, daß in den dazu geeigneten Straßen-—
zügen die Oberfläche der Bürgeriteige in anderer Art zu
efestigen ist.

K. A. J. 7210.

258 Bekanutmachung
betr. Berufung eines Schulrates für den Schulaufsichtsbezirk
Völklingen.
Der Schulrat Herr Friedrich Meyer zu Merzig ist mit
Wirkung vom 1. Oktober d. J. als Schulrate für den
Schulaufsichtsbezirk Völklingen berufen worden.
Saarbrücken, den 30. August 1930.
Der Regierungskommissar
für Justiz, Kultus und Schulwesen:
gez. Dr. Vezenskh.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
259 Bekanntmachung.
Die am 23. August d. J. angeordnete Sperre der Straße
Wierscied— Merchweiler wird mit sofortiger Wirkung auf—
gehoben.
Saarbrücken, den 8. September 1930.
Der Landrat:
l. 5030. J. V.: Mathar.

260 Hinweis.
Auf die im Amtsblatt der Regierungskommission des
Saargebietes Nr. 35 vom 15. September 1930 veröffent—
lichten Verfügungen vom 4. September 1930 betreffend
die Sno von Flugzeug-Führerscheinen im Saar—
gebiet;
die Erieitung des Lufttüchtigkeitszeugnisses für die
im Saargebiet eingetragenen Luftfahrzeuge
wird hingewiesen

Bekanntmachungen anderer Behörden.
261 Ortostatut
über die Anlegung, Erneuerung und Unterhaltung von
Bürgersteigen, sowie die Erhebung von Beiträgen hierzu
im Bezirk der Gemeinde Dudweiler (Saar).
Auf Grund des 8 11 der Rheinischen Landgemeinde—
ordnung vom 23. Juli 1843 und der 81und 9 des
Kommunalabgabengefetzes vom 14. Juli 1893, in der für
das Saargebiet ab 1. April 1923 gultigen Fassung, sowie
auf Grund des Beschlufses der Gemeindevertretung vom
20. März 1930 wird nachstehendes Ortsstatut für den Um—
fang des GGemeindehbezirks Judweiser ersaffen

8 5.
Als weiterer Teil des Bürgersteiges gelten die quer durch
diesen nach den Straßenrinnen geführten und an die Dach—
abfallrohre angeschlossenen gußeisernen Rinnenrohre, wie
sie schon jetzt gebräuchlich sind. Die Verwendung von Rin—
nenrohren mit losem Deckel und anderen eisernen Röhren ist
ausgeschlossen.
Verbrauchs- und Abwässer dürfen nicht in die Straßen⸗
rinnen eingeleitet werden.
86.
Wenn bei der Anlegung der Bürgersteige die Beseitigung
»der Zurückverlegung der in die Bürgersteigfläche vor
prindgenden Treppenftufen. Freitreppen und Gefsarhälse ot—
            
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