Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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GSoncbrsacker Kresblatt
Amtliches Anzeigeblatt verbunden mit
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs

Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles Druck und Berlag von
Sebr Hofer A.“G. Saarbrücken Völklingen. — Fernsprecher
der Sruckerei Rir. 1184 (Amt Saarbrücken).

Bezugspreis,ür das Vierteljahr 5.110 Fr.
Anaxzeigengebühren: Die 6mal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum b60 ECts.

Nr. 4

Mittwoch.

22. Januar 1930 56. Jahrg.

Inhalt:
Endgültige Zusammensetzung der Spruchkammer Völk-bezirk Brebach (S. 11). — Beisitzerwahlen für das Ge—
iingen des Kreisgewerbegerichts (S. 11). — Ergebnis der werbegericht, Spruchkammerbezirk Sulzbach (S. 11). — Fest—
Beifitzerneuwahlen zum Kreisgawerhedericht. Spruchkammer-ietzung des Fluchtlinienplanes Kolbenholz Brebach (S. 12).
25 5. Karl Tausend, Dreher bei der Halbergerhütte, Bisch—
Bekanntmachungen des Landratsamtes.! iene
2 . Adam Schnabel, Straßenbahner bei der Straßenbahn—
ꝛe Befauntmachung ö Bueéransbach Rirchstraße 84.
üüber die endgültige Zusammensetzung der Spruchkammer Unterzeichner:
Völtklingen des Kreisgewerbegerichts. Sine heß A nndeh —I38— des Heche
Vorsit tsanwalt Abraham in Völklingen; Eine hesondere Wahl fand nach 983 X—
—
und Rechtsanwalt Daub in Völtlingen. rufgeführten Personen gelten daher als gewählt.
Arbeitgeberbeisitzer: Saarbrücken, den 9. Januar 1930.
i. Peter, Rumpen, Hochofenchef der Arbeitgeber: Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
2. Uugust Reimann, Direktor, Völklingen; K A. I. 9581./1I. 115. Dr. Vogeler.
3. Fmil Weber, Bauunternehmer, Püttlingen;
1. Wilhelm Stackebrandt, Gastwirt und Bäckermeister.
Altenkessel;
5. Peter Bohr, Schreinermeister, Wehrden;
tz. Alfred Müller, Bauunternehiner, Völklingen.
Arbeitnehmerbeisitzer:
Jatob Müller, Schlosser, Völklingen, Tafelstraße 33
Fritz Ritter, Zäpfer, Völklingen, Friedrichstraäße 18
Willi Seel, Schreiner, Völklingen, Bismarckstraße 8:
August Grammes, Zimmermanuͤ, Völklingen. Bißmarckstraße
 1413;
Rikolaus Ury, Oberrangierer, Völklingen, Saarstr. 12;
Johann, Adams, Steinhauer, Völklingen, Bismarck
straße 120.
Saarbrücken, den 9. Januar 1930.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
X. A. J. 9543. Dr. Vogeler.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
22 Bekanntuuachung.
Die Wahl der Beisitzer für das Gewerbegericht für den
dandkreis Saarbrücken, Spruchkammerbezirk Sulzbach, fin—
det am Sonntag, den 15. März 1930, statt.
Es sind solgende Wahlstellen eingerichtet:
a) Wahlstelle Sulzbach, umfassend den Bezirk der Bür—
germeisterei Sulzbach.
Wahllotal: Amtsgericht Sulzbach, Zimmer 9.
Wahlstelle Friedrichsthal, uͤmfafsend den Bezirk der
Bürgermeisterei Friedrichsthal.
Wahllokal: Rathaus in Friedrichsthal, Zimmer 2.
Wahlstele Quierschied, uUmfassend den Bezirk der Bür—
germeisterei Quierschied.
Wahllokal: Rathaus Quierschied, Sitzungssaal.
Die Wahlhandlung beginnt in sämtlichen Wahlstellen um
9 Uhr vormittags und dauert bis 1 Uhr nachmittags.
Zu wählen sind 6 Beisitzer aus dem Kreise der Arbeit—
jeber und 6 Beisitzer aus dem Kreise der Arbeitnehmer.
Wählbar sind nur Personen, die das 85. Lebensjahr
»ollendet haben und zwar auch Personen weiblichen Ge⸗
chlechts. Personen, die nach 8 32 des Gerichtsverfassungs⸗
gesetzes zum Amt eines Schöffen unfähig sind, sind nicht
vpählbar. Die zu Wählenden müssen in dem Bezirk der
Spruchkammer Sulzbach, der die Bürgermeistereien Sulz⸗
»ach, Friedrichsthal und Quierschied umfaßt, ihre Wohb—
iung oder Beschäftigung haben.
Wahlberechtigt sind: a) solche Arbeitgeber, die das 20.
debensjahr vollendet haben und in dem Spruchkammer⸗
»ezirk Sulzbach wohnen oder eine gewerbäche Niederlassung
—DDD— Lebensjahr vollendeit
)aben und in dem Spruchkammerbezirk beschäftigt sind,
o»der, falls sie außerhalb dieses Bezieks in Arbeit stehen,
in dem Spruchkammerbezirk wohnen.
Auch weibliche Personen sind wahlberechtigt. Wer nach
32 des Gerichtsverfassungsgesetzes zum Amt eines Schöf⸗
en unfähig ist, ist nicht wahlberechtigt.
Mitglieder einer Innung, für die ein Schiedsgericht nach
3 81b Nr. 4 und 8 91 bis 91b der Gewerbeordnung er—
ichtet ist, und deren Gesellen (Gehilfen) und Arbeiter,
owie Gehilfsen und Lehrlinge in Apotheken und Handels⸗
zeschäften sind weder wählbar noch wahlberechtigt.
Als Arbeitgeber gelten die selbständigen Gewerdetreiben—
»en, die wenigstens einen Arbeiter regelmäßig das Jahr
ündurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres beschäftigen.
den Arbeitgebern stehen gleich die mit“ der Leitung eines
ssemerhebetriehes oder eines bestimmten Zweiges desselben

5)

21

Bekanntmachung
über das Ergebnis der Neuwahl der Beisitzer zum
reisgewerbegericht für den Landkreis Saarbrücken,
Spruchkammerbezirk Brebach.
Für die auf Sonntag, den 5. Januar 1930, anberaumte
Neuwahl, der Beisitzer“ zum Kreisgewerbegericht, Spruch—
tammer Brebach, ist' aus den Kreisen der Arbeitgeber und
Arbeitnehmer nur je eine Wahlvorschlagsliste eingereicht
vorden.
Einzige Wahlrorschlagsliste der Arbeitgeber:
August Bohrer, Bäckermeister, Brebach;
Artur Burgard, Sagewertebefitzer, Brebach;
Friedrich Woiff, Bauunternehmer, Güdingen;
vLudwig Köohl, Betriebsleiter bei der Halbergerhütte.
Brebach:
Frit Seiwert, Mitinhaber der Firma Clemens.
Brebach:
Ludwig Jung, Schlossermeister, Brebach.
Unterzeichner:;
1. Zingraf, 2. Jung, 3. Bohrer.
Einzige Wahlvorschlagstiste der Arbeitnehmer:
beter Diener, Hüttenarbeiter bei der Halbergerhütte.
Fechingen, Hohlweg 51.
n Miedel, Mascyinist bei der Halbergerhütte, Schaf⸗
Zohann Seither, Schreiner bei S röder, Neufechingen.
artenstraße. ꝛ b u feching
Jojtf Ludwig, Dreher bei der Halbergerhütte, Neu—
echingen. Gartenstrͤße
            
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