Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

4226

9 Plau
über die Besichtigung der Ziegenbochaltungen
im Jahre 1930.
Die Besichtigung der Ziegenbockhaltungen des Landkreises
Saarbrücken findet nach folgendem Plane statt:
1. Tag: Dienstag, den 9. September 1930.
Abfahrt 8.00 Uhr vormittags vom Landratsamt mittels
Automobils.

8.20 Uhr Fischbach
3.59 Quierschied
J). 15, Böttelborn
3.35., dbolz
9. 509. Wahlschied
10. 15., dummerschied
10.35, tumborn
10.5)9, 6Gerschweiler
11. 10, dilsburg
11.30 „ deusweiler
11.50, öiweiler
12.20 , diedersalbach
12. 40, WBalpershofen
13.000,, dilschbach
13.20, vüchenbach
13.35„ 6tzenhofen
18.509, Sellerbach
14. 10, RKittenhofen
14.20, Ekngelfangen
14.40, ßüttlingen.
2. Tag: Freitag, den 12. September 1930.
Abfahrt 8.00 Uhr vormittags vom Landratsamt mittels
Automobils

3.30 Uhr Gersweiler
J. 10 dlarenthal
230 *astenhausen
a rden
autern
rosseln
nersweiler
3weiler
ↄt. Nikolaus
12. 10 rlsbrunn
1240 dauterbach
15.)90, dudweiler
13.30, Bölklingen
14.000,, Ultenkessel.
3. Tag: Donnerstag, den 18. September 1930.
Abfahrt 8.00 Uhr vormittags vom Landratsamt mittels
Automobils.

Dudweiler
—A
Ghnerfeld
nwald
weiler
edrichsthal
dstock
ꝛntrisch
10 keidterberg
340 hmisheim
50 ingen
2.20 ransbach
3.90 ingen
3.20 rsmacher
3. 45., lleinblittersdorf
4.00, Bübingen
14.220, Güdingen.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, für ortsübliche
Bekanntmachung zu sorgen und die Besitzer der Tiere
noch besonders benachrichtigen zu lassen. Besonders ist
darauf zu achten, daß sämtliche Böcke zur Stelle
find. Die Sprungregister von jedem einzelnen Bock sind
mit zur Stelle zu bringen. Die Teilnahme der Herren Ge—
meindevorsteher oder deren Stellvertreter ist erforderlich.
Saarbrücken. den 27. August 1930.
Der Landrat.
J. V.: Dr. Lorscheider.

249

Hinbe is.
Auf die im Amtsblatt der Regierungskommission Nr. 338
vom 1i. September 1930 unter Nummer 476 veröffentlichte
„Viehpolizeiliche Anordnung betr. die Ein-⸗ und Turch⸗
fuhr von Einhufern, Klauenvieh und Geflügel in und
durch das Saargebiet vom 22. Auaust 1930“
vird hinogewiefen

250 Bekanntmachung.
Tie am 8. Zuli 1930 angeordnete Sperre der Forst—
traße Fischbach —Sulzbach auf der Teilstrecke von der
Fisenbahnunterführung bei Fischbach bis zur Grühlingstraße
wird hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 29. August 1930.
Ter Landrat.
J. B.
Dr. Lorscheider.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
251 Nachtrag
zur Gebührenordnung und den Bedingungen über Wasser⸗
geldabgabe aus dem Gemeindewasserwerk Engelfangen.
Auf Grund der 88 4 und 7 des Kommunalabgabengesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember
1923 und in Gemäßheit des Beschlusses des Gemeinderates
Engelfangen vom 18. Juli 1930 wird hiermit zur Ge—
bührenordnung und den Bedingungen über Wasserabgabe
aus dem Vemeindewesterwege pPolsender Nachtrag erlassen:
8 13 des Ortsstatuts erhält folgende Fassung:
der Preis für 1 Kubikmeter Wasser beträgt 2.15
Franken, welcher Betrag auch monatlich als Mindestbetrag
oro Person, Stück Großvieh und 2 Ziegen mit der Maß—
zabe zur Erhebung gelangt, daß Familien mit mehr als
10 Kubikmeter Wasser nur dann zu bezahlen haben, wenn
deren Zähler einen höheren Verbrauch anzeigt, im übrigen
aber die Deckung des Fehlbetrages aus dem Vorjahre in
döhe von 58296.- Franken nach und nach in etwa
3 Jahren dadurch vorzunehmen, daß bis zu seiner voll—
sttändigen Deckung für jeden Kubikmeter bezahlten Wassers
rein Sonderzuschlag in Höhe von 1 Franken erhoben wird.
82.
e geser Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in
raft.
Riegelsberg, den 21. Juli 1930.
Der Bürgermeister:
Siegel.) Ahrens
K. A. I. Nr. 5716.
Genehmigt. Beschluß vom 1. August 1930.
Saarbrücken, den 6. August 1930.
Der Kreisausschuß:
Siegel.) gez. Unterschrift.
Veröffentlicht:
Riegelsbera, den 18. August 1930.
Der Bürgermeister.

253

Fluͤchtlinienplan Fechingen.
Nachdem die Einsprüche gegen den durch Bekanntmachung
oom 20. Dezember 1928 ofsengelegten Fluchtlinienplan über
den Fehiweg in Fechingen zurückgezogen worden sind, wird
der Plan gemäß 8 8 des ZFluchtliniengesetzes vom 2. Juli
1875 hiermit förmlich festgefetzt und ab 4. September 1930
oierzehn Tage lang auf dem Bürgermeisteramt — Ver—
n unssamt, Zimmer 14 — zu jedermanns Einsicht auf—
zelegt.
Brebach, den 29. August 1930.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete:
Cullmann.

254 Beschulung blinder und taubstummer Kinder.
Nach dem Gesetz über die Beschulung blinder und taub
stummer Kinder werden im Jahre 1931 schulpflichtig
1. alle blinden Kinder, die 1925,
2. alle taubstummen Kinder, die 1924
geboren sind.
Diesen Kindern gleichgeachtet werden diejenigen, die hoch—
gradig schwachsichtig, taub, stumm oder hochgradig schwer—
zörig sind.
Die Eltern und Angehsrigen der vorstehend bezeichneten
sinder werden hiermit aufgefordert, dieselben bis spätestens
10. Septemberd. J.
auf Zimmer 4 des Bürgermeisteramtes anzumelden.
Brebach, den 29. August 1930.
Der Bürgermeister.
5. V.: Der Beigeordnete:
Cullmann.

Saarbrücken, den 8. September 1930
PDer LGondrof: Dr Ro—oeler
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.