Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken.
Herausgegeben vöm Landratsamt Saarbrücken.

verbunden mit
Oeffentlichem Anzeiger.
Erscheint wöchentlich Mittwochs

Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Druck und Verlag von
Gebr. Hofer A.“G. Sagrbrücken —Völklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrückem).

Bezugspreis, ür das Vierteliahr b.10, Fr.
Anzeigengebühren: Die 6mal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 60 Cts.

Nr. 34 Mittwoch,

18. September 1929 55. Jahrg.

Inhalt:

Verordnung betr. Gültigkeitsdauer der saarländischen
Reisepässe. — Verordnung betr. Gebührenordnung für
Internationalen Fahrausweis. — Ausführungsbestimmungen
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
215 Verordnung
betr. Abänderung der Gültigkeitsdauer der saarländischen
Reisepässe, sowie Visen nach Frankreich in diesen Pässen.
Auf Grund des 8 19 der Anlage zu Abschnitt IV (Teil 8)
des Friedensvertrages von Versailles und auf Grund des
Beschlusses vom 24. 8. 1929 verordnet die Regierungs—
eommission was folgt:
Artikel 1.
Die Gültigkeitsdauer der saarländischen Reisepässe wird
auf 2 Jahre erhöht. Die Gebühr für die Neuausstellung
sowie Verlängerung beträgt wie bisher Fr. 20-.
Artikel 2.
Das Visum nach Frankreich wird in den saarländischen
Reisepässen für eine Zeitdauer bis zu 2 Jahren erteilt
und zwar zu folgenden Gebühren:
Visum mit einer Dauer bis zu 3 Monaten Fr. 5,-e
 ⸗ 2 — 6 7 7 1 , -
e er e 1 Jahr t⸗ 20,-—
 — 2 Jahren 1 40,—
Artikel 3.
— Vorstehende Verordnung tritt am 1. Oktober 1929 in
raft.
Saarbrücken, den 24. August 1929.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. E. C. Wilton.

zut Wohnungsverordnung. — Terminkalender für Oktober

Beschlusses vom 24. 8. 1929 verordnet die Regierungs—
kommission was folgt:
Artikel 1.
Die in der Verordnung der Regierungskommission vom
31. 3. 1925 in Nr. 130 des Tarifs vorgesehene Gebühr
füc den internationalen Fahrausweis wird auf Fr. 20,-erhöht.

Artikel 2.
æ esechende Verordnung tritt am 1. Oktober 1929 in
raft.
Saarbrücken, den 24. August 1929.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. E. C. Wilton.

217 Ausführungsbestimmungen
zur Verordnung zur Behebung der dringendsten
Wohuungsnot vom 15. Januar 1921 (Amtsbl. S. 15).
Auf Grund des 8 3 der Verordnung vom 15. Januar
1921/6. Januar 1927, Amtsblatt S. 15,/. 7, zur Be—
Wnns der dringendsten Wohnungsnot) bestimme ich was
olgt:

81.
Die preußische Verordnung zur Ausführung der Ver—
ordnung der Reichsregierung über die Behebung der
dringendsten Wohnungsnot (vom 9. Dezember 1919 vom
14. Februar 1921 (Ges. S. 315) wird für das Saar—
gebiet mit der Maßgabe in Kraft gesetzt, daß in 86
Abs. 3 an die Stelle der Worte: „der von der Landes—
zentralbhehörde bestimmten Berufungsbehörde“ die Worte:
„des Mitgliedes der Regierungskommission für die An—
zelegenheiden des Innern“ tritt.
82.
Diese Ausführungsbestimmungen treten mit dem Tage
hrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Saarbrücken, den 20. August 1929.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. E. C. Wilton.

216 Verordnung
vetr. Erhöhung der Gebühr für den Internationalen
Fahrausweis.
Auf Grund des 8 19 der Anlage zu Abschnitt IV GTeil 3)
des Friedensvertrages von Versailles und auf Grund des

218

Terminkalender für den Monat Oktober 1929.

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3
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—2 A
2

Beamte,
welche zu berichten haben

Die Erledigung anordnende
Verfügung

Gegenstand

Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Zämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Bürgermeister der Land—
gemeinden, exkl. Heus—
weiler.
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises

1. Jan. 1921, I. 24.
20. März 1897,
K. A. 1200.
6. Oktober 1896,
Nr. K. A. 3911.
17. Febr. 21, J. 878.
17. Febr. 23, J. 995.
5. Nov. 1924, 1. 6815.
7. 1. 1907, K. A. 113.

Einziehung der roten Identitätskarten der Personen, die
das Saargebiet verlaisen.
Kassenübersichten pro September.
Vorlage der Gemeinde-Rechnungen.

Verzeichnis der erfolgten Eintragungen in das Gewerbe—
anmelde-Register (Anmeldung, Nachträge, Löschung),
sowie der ausgestellten Gewerbe-Legitimationskarten.
Behandlung des Lotterie- und Kollektenwesens im Saar—
gebiet (Fehlanzeige ist erforderlich).
Prüfuüng der Rentenverzeichnisse der landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft.

Sämtl. Herren Bürger
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger.
me:ister des Kreises
            
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